Am Montag (03.06.) fand am Amtsgericht Osnabrück die Hauptverhandlung zu einem Vorfall am Infostand der AfD im September 2023 statt. Damals riss ein Störer das gesamte Werbematerial vom Tisch und verletzte eine junge Frau. Die Verletzte erstattete Anzeige wegen Körperverletzung, während der Kreisvorsitzende der AfD Anzeige wegen Sachbeschädigung stellte.
24-Jährige kann sich nicht erinnern
Der 24-jährige Beschuldigte aus der Nähe von Münster konnte sich nicht erinnern, ob er die Flyer zerrissen oder jemanden berührt habe. Die geschädigte Zeugin betonte, dass sie dem jungen Mann nicht die Zukunft verbauen wolle und empfahl ihm, sich neue Freunde zu suchen. Zum Schluss der Verhandlung sagte der Angeklagte anstelle einer Entschuldigung: „Antifaschismus ist kein Verbrechen.“
Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 10 Euro verhängt
Die Richterin verhängte eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 10 Euro wegen Sachbeschädigung. Die Körperverletzung blieb unberücksichtigt. Der Anwalt des Täters erwägt eine Berufung.
AfD-Kreisvorsitzender Florian Meyer kommentierte das Urteil: „Wir sind weitestgehend mit dem Urteil zufrieden, finden es jedoch bedauerlich, dass die Körperverletzung nicht berücksichtigt wurde. Anstatt der Geldstrafe, hätten wir lieber Sozialstunden gesehen, die der Verurteilte 2025 bei der AfD ableisten könnte, um Plakate zur Bundestagswahl aufzuhängen.“
Weitere Gerichtsverhandlung am 18. Juni
Eine weitere Gerichtsverhandlung ist für den 18. Juni angesetzt. Darin geht es um eine Sachbeschädigung am unter Denkmalschutz stehenden Haarmannsbrunnen, der unter anderem mit „FCK AFD“ beschmiert wurde. Die Stadt Osnabrück ist dabei die Geschädigte, doch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, Patricia Heller, schlägt sich auf die Seite der Täter.