Der Prozess gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ist am Dienstag vor dem Landgericht Halle (Saale) fortgesetzt worden. Höcke soll bei einer Wahlkampfveranstaltung eine verbotene SA-Losung verwendet haben, eine Entscheidung des Gerichts wird erwartet.
Verhandlung gegen Björn Höcke fortschreitend
Björn Höcke, Landeschef der Alternativen für Deutschland in Thüringen, steht vor dem Landgericht Halle (Saale) in einem Prozess, der am Dienstag fortgesetzt wurde. Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch deutete an, dass an diesem vierten Verhandlungstag der Abschluss der Beweisaufnahme, die Plädoyers und auch ein Urteil erwartet werden.
Höcke wird vorgeworfen, bei einer Wahlkampfveranstaltung die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ verwendet zu haben. Diese Losung wurde von der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten benutzt. Höcke bestreitet nicht grundsätzlich die Verwendung dieser Worte, behauptet aber, er habe nicht gewusst, dass sie von der SA benutzt wurden.
Potentielle Konsequenzen
Im Laufe des Verfahrens hat das Gericht bereits signalisiert, dass im Falle einer Verurteilung allenfalls mit einer Geldstrafe zu rechnen ist. Eine theoretisch mögliche Gefängnisstrafe und damit der Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts bei der bevorstehenden Landtagswahl in Thüringen im Herbst wurden frühzeitig verworfen.
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