Der Prozess gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke wurde am Freitag erneut vertagt. Der Abschluss der Beweisaufnahme, die Plädoyers und ein mögliches Urteil werden am 14. Mai erwartet.
Verhandlungstag mit diversen Anträgen und einer Vertagung
Am dritten Verhandlungstag des Prozesses gegen Björn Höcke (AfD) wurden verschiedene Anträge gestellt, darunter die Aufforderung des Richters, Angaben zu seinem Lebenslauf und Einkommen vorzunehmen. Hierzu erklärte Höcke: „Was ich als Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag bekomme, ist allgemein bekannt. Ich kann das nur schätzen, weil meine Frau ‚Finanzminister‘ ist. Netto 9.000 im Monat, vielleicht ein bisschen weniger, mit Kindergeld.“
Früheres Ende der Verhandlung als erwartet
Die Verteidigung zeigte sich unzufrieden mit dem frühzeitigen Ende der Verhandlung. Hierzu äußerte der Richter: „Wir müssen ja noch über Anträge entscheiden, wir müssen uns Videos angucken.“ Die Sitzung, die nach zwei Stunden und mehreren Pausen beendet wurde, ist nun erneut auf den 14. Mai verschoben. Laut Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch sei an diesem Tag mit dem Abschluss der Beweisaufnahme, den Plädoyers sowie einem Urteil zu rechnen.
Der Vorwurf: Benutzung einer verbotenen SA-Losung
Höcke wird vorgeworfen, bei einer Wahlkampfveranstaltung die verbotene SA-Losung „Alles für Deutschland“ benutzt zu haben. Der Politiker selbst bestreitet die Wortwahl nicht grundsätzlich, gab jedoch bereits am vorherigen Verhandlungstag an, nicht gewusst zu haben, dass die SA diese Losung benutzt habe.
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