Der Prozess gegen den AfD-Landeschef Thüringens, Björn Höcke, hat am Donnerstag vor dem Landgericht Halle (Saale) begonnen. Ihm wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben.
Vorwürfe gegen Höcke
Der Prozess gegen Björn Höcke (AfD), Landeschef von Thüringen, resultiert aus Vorkommnissen während einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg am 29. Mai 2021. Laut Staatsanwaltschaft hat Höcke seine Rede mit der Formel “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland” beendet. Der Behörde zufolge soll der Politiker gewusst haben, dass der letzte Teil dieser Formel eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP ist.
Erweiterung der Anklage
Die Vorwürfe gegen Höcke wurden kürzlich erweitert, da er die verbotene Losung bewusst bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 wiederverwendet haben soll. Laut Staatsanwaltschaft sprach Höcke den ersten Teil der Losung – “Alles für” – aus und animierte das Publikum durch Gesten, den zweiten Teil – “Deutschland” – zu rufen.
Verteidigung von Höcke
Höcke verteidigte sich in einem TV-Duell mit CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt und behauptete, er hätte nicht gewusst, dass es sich um eine SA-Parole handelt. Er versuchte seiner Aussage nach, den Slogan “America First” des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump frei ins Deutsche zu übertragen. Zudem kritisierte Höcke auf X/Twitter, dass die entsprechenden Regelungen im Strafgesetzbuch, welche das Verwenden von NS-Parolen verbieten, darauf abzielten, “Deutschland daran zu hindern, sich wieder zu finden”.
Prozessablauf
Für den Prozess in Halle (Saale) sind derzeit vier Verhandlungstage angesetzt, wobei das Gericht auch früher zu einer Entscheidung kommen könnte. Am ersten Verhandlungstag wurde der Vorfall von Gera aus der ersten Anklage herausgenommen, nachdem Höcke kurzfristig einen dritten Verteidiger aus München mitgebracht hatte.
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