Amtsgericht Osnabrück (Symbolbild)
Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am kommenden Mittwoch (23.02.2022) in einer Strafsache gegen einen ehemaligen Gewerbetreibenden wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie der Steuerhinterziehung. Dem heute 60-jährigen wird vorgeworfen, über eine halbe Million Euro zu Unrecht erlangt zu haben.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Dezember 2008 bis Oktober 2017 ein Gewerbe als Einzelkaufmann mit der Tätigkeit eines Einschalers betrieben haben und dabei Bauarbeiten als Subunternehmer im Auftrag von Bauunternehmungen ausgeführt haben und selbst als Arbeitskraft auf den Baustellen tätig gewesen sein. Daneben soll er unterschiedliche von ihm entlohnte ausländische Arbeitskräfte eingesetzt haben. Im Zeitraum zwischen Juni 2012 und Oktober 2017 soll der Mann als verantwortliche Person für die sozial- und steuerrechtlichen Verpflichtungen des Einzelunternehmens in 57 Fällen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten haben, wodurch bei den Sozialversicherungsträgern ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 308.000,- Euro entstanden sei. Darüber hinaus wird dem Angeklagten bezogen auf denselben Tatzeitraum vorgeworfen, in 19 Fällen Steuern hinterzogen haben, wodurch ein weiterer Schaden in Höhe von mehr als 245.000,- Euro entstanden sein soll. Insgesamt soll der Angeklagte durch die Taten einen Betrag in Höhe von 553.797,71 € zu Unrecht erlangt haben.
Der Prozessauftakt findet am Vormittag des 23. Februar statt. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen worden.