Prominente Ökonomen unterstützen Veronika Grimm in Aufsichtsratsstreit

Berlin – Angesehene Ökonomen unterstützen Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats, in einer Debatte über die Zulässigkeit der Annahme eines Aufsichtsratsmandats. Bert Rürup, ehemaliger Vorsitzender des Rats, und Volker Wieland, ebenfalls Ex-Mitglied, stellen fest, dass eine solche Doppelrolle nicht gesetzlich untersagt ist und praktische Einblicke in die Wirtschaft bieten kann.

Ökonomen unterstützen Grimm

Bert Rürup, der frühere Vorsitzende des Sachverständigenrats, vertritt die Ansicht, dass “im Sachverständigenratsgesetz nichts von einer Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft und der Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandates” steht. Diese Äußerung machte er gegenüber dem “Handelsblatt”. Er betonte zudem, dass die Forderung nach einer Entscheidung zwischen Rat und Aufsichtsrat keinen Sinn mache. “Wenn Frau Grimm das Aufsichtsratsmandat bei Siemens Energy ausschlägt, ändert das doch nichts an ihrer Einschätzung der Energiepolitik der Bundesregierung”, sagte Rürup. Vier der fünf Mitglieder des Sachverständigenrats haben Grimm den Rücktritt nahegelegt, da sie ein Angebot zur Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Siemens Energy angenommen hat.

Rürup kritisiert Verfahren

Rürup äußerte sich überrascht über dieses Verfahren und merkte an, dass es während seiner Amtszeit als Vorsitzender des Sachverständigenrates nie zu solchen Situationen kam. “Solch eine Vorgehensweise kenne ich aus meiner Zeit als Vorsitzender des Sachverständigenrats nicht”, sagte er, “Am Ende konnte man immer noch gemeinsam zum Abendessen gehen und eine Glas Wein zusammen trinken.”

Unterstützung von ehemaligem Ratsmitglied

Auch Volker Wieland, ein ehemaliger Sachverständiger des Rats, sprach sich für Grimms Doppelrolle aus, da ein Aufsichtsrat ein Unternehmen lediglich kontrolliert und nicht führt. “Wissenschaftler in Aufsichtsräten gibt es öfters. Das ist positiv für den Rat, da man praktische Einblicke in die Realität der Wirtschaft bekommt”, so Wieland. Der Finanzwissenschaftler wies auch darauf hin, dass das Thema Befangenheit im Gesetz des Sachverständigenrats nicht auftaucht, da der Rat beratend tätig ist und keine Verwaltungsentscheidungen trifft.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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