Die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl kritisiert die Prüfung einer Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb Europas durch Bund und Länder scharf. Sie warnt vor rechtlichen Bedenken, mangelnder Umsetzbarkeit sowie Menschenrechtsverletzungen und bezeichnet den Schritt als einen „bestürzenden Irrweg“.
Pro Asyl gegen Auslagerung von Asylverfahren
Die Prüfung einer Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb Europas durch Bund und Länder stößt auf harsche Kritik. Wiebke Judith, die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, bezeichnete den Schritt gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ als einen „Irrweg, der die konkreten Herausforderungen in den Kommunen nicht lösen wird“. Es bestünden rechtliche Bedenken und die Umsetzbarkeit ist ihrer Meinung nach kaum realistisch, insbesondere nicht ohne gravierende Menschenrechtsverletzungen.
Bedingungen und Gegenleistungen
Als mögliche Gegenleistungen Deutschlands nannte Judith Geldzahlungen und erleichterte Visa für Menschen aus den betreffenden Drittstaaten. Sie warnte allerdings davor, dass diese Länder ihre Rolle als „Türsteher Europas“ politisch ausnutzen könnten. Man könne sich mit ihnen möglicherweise das Schweigen über Menschenrechtsverletzungen in dem Drittstaat erkaufen, warnte Judith.
Kritik an der Einbeziehung Ruandas
Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl kritisierte insbesondere, dass Großbritannien Ruanda als möglichen Drittstaat für ausgelagerte Asylverfahren ins Spiel bringt und dies auch in der deutschen Debatte aufgegriffen wird. „Ruanda ist kein sicherer Drittstaat für Flüchtlinge, da verfahrensrechtliche und inhaltliche Garantien dort nicht gewährleistet sind“, so Judith.
Stellung des UN-Flüchtlingshilfswerks
Sie erklärte weiterhin, dass das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in Ländern ohne funktionierendes staatliches Asylverfahren tätig wird und das sogenannte Resettlement, also die gezielte Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Menschen in aufnahmebereiten Ländern, anbietet. Es wäre jedoch fatal, wenn nun europäische Länder mit gut ausgebauten Asylsystemen das UNHCR für ihre Zwecke in der Auslagerung von Asylverfahren einspannen würden.
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