**Nach neuen Vorstößen von CSU und CDU zur Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik erhebt die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl schwere Vorwürfe gegen die Unionsparteien. Pro Asyl wirft ihnen vor, grundlegende Menschenrechte zu missachten, um im Wahlkampf populistische Stimmen rechter Wählerschaften zu gewinnen. Diese Entwicklungen kommen in einem angespannten politischen Umfeld vor der anstehenden Bundestagswahl.**
Kritik an rechtsstaatlichen Prinzipien
Wiebke Judith, Rechtsexpertin von Pro Asyl, äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) ihre Besorgnis über die aktuellen Forderungen der Unionsparteien. Ihrer Aussage nach missachten diese Forderungen an vielen Stellen Grund- und Menschenrechte, was auf eine „Erosion von Grundprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Menschenrechten“ hindeutet, für die gerade die demokratischen Parteien einstehen sollten.
CSU-Sicherheitsplan unter Kritik
Die Kritik bezieht sich unter anderem auf den neuen „Sicherheitsplan“, den die CSU im Rahmen ihrer Klausurtagung diskutieren möchte. Dieser Plan sieht unter anderem die generelle Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen vor. Dies würde jedoch gegen Völker- und Europarecht verstoßen, erklärt Judith. Selbst wenn ein anderer EU-Staat für den Asylantrag zuständig sei, müsse dies in einem rechtsstaatlichen Verfahren, wie dem Dublin-Verfahren, geklärt werden. „Das Europarecht macht da sehr klare Vorgaben. Das wollen CDU und CSU jetzt einfach brechen“, so Judith.
Weitere umstrittene Forderungen
Ein weiterer Aspekt der Kritik betrifft die Forderung, das Bleiberecht an ein auskömmliches Eigentum zu koppeln. Die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt Geflüchteten das Recht auf sozialrechtliche Gleichbehandlung. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei klar: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar,“ erklärte Judith. Daher sei es nicht zulässig, Flüchtenden jede Unterbringung oder Sozialleistung zu verwehren.
Die Forderung nach Abschaffung des subsidiären Schutzes nennt Judith „Augenwischerei“. Personen, die unter das Abschiebungsverbot fallen, erhalten diesen Schutz, weil sie beispielsweise in ihrem Heimatland von Folter bedroht sind. Abschiebungen in solchen Fällen sind laut europäischer Menschenrechtskonvention nicht erlaubt. Ebenso verfassungswidrig sei es, wenn die CSU ausländische Straftäter nach Verbüßung der Haftstrafe in unbefristete Abschiebehaft nehmen wolle.
Im „Sicherheitsplan“ der CSU, über den die Funke-Zeitungen berichten, wird zudem eine härtere Linie bei innerer Sicherheit und Migrationspolitik gefordert. Diese Forderungen finden sich auch im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU wider. Bereits zu Jahresbeginn hatte die CDU-Spitze erneut Verschärfungen des Migrationsrechts verlangt.
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