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Startseite Deutschland & die WeltPrien will Mutterschutz für Selbstständige 2026 anstoßen
Deutschland & die Welt

Prien will Mutterschutz für Selbstständige 2026 anstoßen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. September 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. September 2025
Foto: dts Nachrichtenagentur
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Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den Mutterschutz für Selbstständige Anfang 2026 auf den Weg bringen. Sie kündigte an, dem Parlament Anfang nächsten Jahres einen Vorschlag vorzulegen, die Umsetzung sei jedoch noch unklar. Zudem plant sie schärfere Sanktionen für Ex-Partner, die ihren Unterhaltszahlungen nicht nachkommen.

Mutterschutz für Selbstständige

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den Mutterschutz für Selbstständige Anfang 2026 auf den Weg bringen. „Ich gehe davon aus, dass wir Anfang nächsten Jahres dem Parlament dazu einen Vorschlag vorlegen werden“, sagte Prien dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die Umsetzung sei allerdings noch unklar.

Die Arbeitgeber finanzierten den Mutterschutz für Beschäftigte über eine Umlage – die stehe bei Selbstständigen aber nicht zur Verfügung. „Eine vergleichbare Umlage für Selbstständige wäre auch eine zusätzliche finanzielle Belastung. Das möchte ich nicht“, so die CDU-Politikerin. Die Regierung müsse deshalb andere Finanzierungswege finden. Das sei nicht ganz einfach.

Rechtlicher Rahmen

Bislang haben selbstständige Frauen, die ein Kind erwarten, generell keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzleistungen – anders als Beschäftigte. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das zu ändern.

Schärfere Sanktionen beim Unterhalt

Prien will im kommenden Jahr auch das Vorhaben umsetzen, schärfere Sanktionen einzuführen für Ex-Partner, die ihren Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind nicht nachkommen. „Wir schauen uns das Thema im Moment noch an und werden im nächsten Jahr dazu Vorschläge vorlegen“, sagte die CDU-Politikerin.

Auf die Frage, ob die Verknüpfung von Fahrverboten wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen rechtlich überhaupt zulässig sei, sagte Prien: „Nach unseren ersten Prüfungen ist das verfassungsmäßig.“ Wenn allerdings derjenige, der den Unterhalt nicht zahle, durch den Führerscheinentzug seinen Job verliere, könne das kontraproduktiv sein. „Es muss also verhältnismäßig sein, aber es muss eben auch spürbar wehtun.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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