Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Christoph Benz, widerspricht der Aussage des CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz, dass Geflüchtete den Deutschen die Zahnarzttermine wegnähmen. Benz betont, dass es keine erhöhten Wartezeiten für Termine aufgrund der Behandlung von Geflüchteten gebe.
Benz: „Die Zahnärzte werden nicht überrannt“
Laut Christoph Benz stellt dies eine Fehldarstellung dar. „Die Zahnärzte werden nicht überrannt“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Weiterhin sagte er: „Ich habe noch von keinem Kollegen gehört, dass in der Praxis gerade viele Termine blockiert sind, weil so viele Geflüchtete behandelt werden müssen. Niemand muss auf einen Termin warten, wenn die Behandlung dringlich ist, kein Deutscher und kein Flüchtling.“
Merz kritisiert die Bundesregierung
Merz hatte zuvor die Bundesregierung scharf kritisiert und zur Eindämmung der irregulären Migration aufgefordert. „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen“, sagte er dem Sender „Welt“. Merz behauptet, Geflüchtete würden den deutschen Bürgern die Termine wegnehmen: „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“
Benz widerspricht Merz
An die Adresse von Merz sagte Benz: „Es wäre gut, er würde da mal einen Gang runterschalten.“ Benz erläutert, dass es zwar vor acht Jahren Unklarheiten bei der medizinischen Behandlung von Geflüchteten gegeben habe, aber diese durch das Asylbewerberleistungsgesetz gelöst worden seien. „Dass sich Geflüchtete massenhaft in Deutschland die Zähne machen lassen, wie Friedrich Merz gesagt hat, das geht im Regelfall nicht.“ Allerdings betonte er, dass Schmerzbehandlungen niemandem verweigert würden. Einschränkungen bei den Leistungen gebe es allerdings beim Zahnersatz, vor allem dann, wenn es eher um kosmetische Aspekte gehe.
Grundlage des Zahnersatzes für Geflüchtete
Ein Anspruch auf Zahnersatz besteht laut Gesetz nur, wenn dies „im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“, erklärte Benz. So zum Beispiel, „wenn jemand auf der Flucht seine herausnehmbare Prothese verloren hat. Dann ist es nötig, die Zähne zu ersetzen, damit die Nahrungsaufnahme möglich ist.“