Pop-up-Sandfläche ploppt in Georgsmarienhütte auf

Ab sofort darf gebuddelt, geformt oder gematscht werden. Der Grund: derzeit ziert eine großer Pop-up-Sandkasten den Roten Platz in der Georgsmarienhütter Innenstadt. Das sandige Vergnügen soll bis Ende September bestehen bleiben und als zusätzliche Spiel- und Verweilmöglichkeit während des Sommers insbesondere für Kinder mit Familien dienen.

Mehr für die Attraktivität in der Innenstadt

Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 sind mehrheitlich Gelder für ein
temporäres Projekt dieser Art bewilligt worden, mit dem Ziel, auch mit kleineren Mitteln eine Attraktivierung im Innenstadtbereich zu ermöglichen. Bereits im Zusammenhang mit
Veranstaltungen und Events waren in der Vergangenheit Sandspielplätze auf dem Roten Platz installiert worden, die einen regen Zuspruch verzeichnen konnten.

Spielsachen zum Rumspielen im Sand

Es ist vorgesehen, den Sandspielbereich noch mit frei zugänglichem Sandspielzeug, wie
Förmchen, Harken oder kleinen Eimern auszustatten. Die Stadt Georgsmarienhütte bittet im Sinne der Nachhaltigkeit und der Fairness gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern der Pop-up-Sandfläche um Umsicht bei der Nutzung der Spielzeuge sowie darum, diese nach dem Spielen dort auch zu belassen. Natürlich dürfen beim Besuch der Innenstadt auch eigene Spielsachen mitgebracht werden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion