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Polizist aus Ostfriesland wegen Bestechlichkeit angeklagt

Ein Polizist aus Ostfriesland steht unter dem Verdacht der Bestechlichkeit und der Verletzung des Dienstgeheimnisses. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat den Beamten angeklagt, allerdings ist noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Der Polizist soll laut Medienberichten gegen Bezahlung Informationen aus polizeiinternen Datenbanken überprüft und ohne Einverständnis Sex-Videos erstellt haben.

Anklage gegen Polizisten

Nach Berichten der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück einen Polizisten angeklagt. Dem Beamten aus Ostfriesland wird der Verdacht der Bestechlichkeit und der Verletzung des Dienstgeheimnisses zur Last gelegt. Das Landgericht Aurich bestätigte den Eingang der Anklage, eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens steht jedoch noch aus.

Verdächtige Aktivitäten

Berichten der NOZ zufolge soll der Polizist für Dritte gegen Bezahlung Informationen aus polizeiinternen Datenbanken überprüft haben. Zudem seien auf seinem Handy Sex-Videos gefunden worden, die den Beamten möglicherweise in Uniform zeigen. Diese könnten ohne das Einverständnis der beteiligten Frauen erstellt worden sein.

Reaktion der Polizei

Michael Maßmann, Präsident der Polizeidirektion Osnabrück, bestätigte gegenüber der NOZ, dass der Polizist nicht mehr im Dienst sei und bis zur Klärung der Vorwürfe Hausverbot für alle Polizeidienststellen habe. Ein Disziplinarverfahren sei eingeleitet worden, dieses ruhe jedoch bis zum möglichen Abschluss des Strafverfahrens in Aurich.

Maßmann äußerte sich entschieden: „Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, werden wir mit aller Konsequenz die Entfernung aus dem Polizeidienst vorantreiben. Wir dulden in keinster Weise etwaige Verletzungen von Pflichten unserer Amtstragenden.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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