In mehreren Bundesländern sollen Polizeipräsidenten künftig unabhängiger von politischen Vorgaben auftreten können. Gesetzesänderungen, die dies ermöglichen, werden in Hessen und Nordrhein-Westfalen vorbereitet.
Unabhängigkeit der Polizei
Polizeipräsidenten könnten als normale Laufbahnbeamte auf Lebenszeit eingestuft und nicht mehr als politische Beamte klassifiziert werden, berichtet der „Spiegel“. Dies bedeutet, dass Landesregierungen sie nicht mehr ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzen könnten. Grund für diese Überlegungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die auf eine Klage des früheren Kölner Polizeichefs Wolfgang Albers zurückgeht. Albers war nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015 in den Ruhestand geschickt worden.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht stellte fest, dass Beamte allein nach Recht und Gesetz handeln müssten, nicht nach den Wünschen der Regierungen. Es mahnte, dass die Möglichkeit, Posten mit politischen Beamten zu besetzen, auf „eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben“ müsse. Eine Vielzahl von Führungspositionen in Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene werden derzeit von politischen Beamten besetzt.
Aktionen in mehreren Bundesländern
In Reaktion auf das Gerichtsurteil sieht der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) derzeit „Handlungsbedarf“ und lässt einen Gesetzentwurf erarbeiten. Auch in Nordrhein-Westfalen sind Maßnahmen geplant, um zu verhindern, dass Polizeipräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Ähnliche Überlegungen gibt es auch in Thüringen, um zu verhindern, dass eine neue Regierungsmehrheit nach einem Regierungswechsel wichtige Polizeiführungskräfte gegen ihr genehme Personen austauscht.
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