In der aktuellen Debatte um Migration tritt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unter bestimmten Bedingungen für die Abweisung von Asylsuchenden an den Grenzen ein. Andreas Roßkopf, GdP-Vorsitzender für die Bundespolizei, betont jedoch, dass dies vorbehaltlich der Entlastung der Bundespolizei und rechtlicher Sicherheiten erfolgen müsste.
GdP befürwortet Grenzzurückweisungen unter gewissen Bedingungen
Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, hat sich in der Migrationsdebatte für Grenzzurückweisungen unter spezifischen Voraussetzungen ausgesprochen. Dies berichtete die „Rheinische Post“. Er hob hervor, dass es eine „heftige juristische Diskussion“ über die Forderungen der Union gäbe. Wenn es rechtlich so geregelt werden könnte, dass die Beamten, die die Zurückweisungen durchführen, nachträglich keine rechtlichen Probleme hätten, wäre dies eine Maßnahme, die „durchaus zu unterstützen wäre“.
Grenzkontrollen nur bei ausreichenden Kapazitäten
Eine weitere Bedingung für seine Unterstützung wies Roßkopf ebenfalls aus. „Dies sei Grundvoraussetzung, aber immer unter dem Gesichtspunkt, dass die Bundespolizei bereits jetzt am Limit arbeitet und eine weitere Belastung nicht auf Dauer zu leisten wäre“, sagte er. Damit verdeutlicht er die aktuelle Kapazitätsgrenze der Bundespolizei und macht deutlich, dass verstärkte Kontrollen und Zurückweisungen an den Grenzen nicht ohne ausreichende Ressourcen umsetzbar sind.
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