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Startseite Deutschland & die WeltPolizeigewerkschaft befürwortet KI-Überwachung an Bahnhöfen, Gesichtserkennung begrenzt
Deutschland & die Welt

Polizeigewerkschaft befürwortet KI-Überwachung an Bahnhöfen, Gesichtserkennung begrenzt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. Oktober 2025
Überwachungskamera (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) befürwortet den Einsatz KI-gestützter Kameraüberwachung an Bahnhöfen und bekräftigt zugleich enge rechtliche Grenzen der Gesichtserkennung. In Frankfurt wird im Umfeld des Hauptbahnhofs eine neue Generation von Überwachungssystemen eingesetzt, die mithilfe Künstlicher Intelligenz Auffälligkeiten automatisch erkennen kann.

BDK wirbt für moderne Technik an Bahnhöfen

„Zur Modernisierung von Bahnhöfen gehört nicht nur Pünktlichkeit. Es geht auch um Sicherheit, um bessere Belichtungsanlagen, um Kameraüberwachung, aber auch um den Einsatz verfügbarer Technologien“, sagte der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).

In Frankfurt werde beispielsweise seit kurzer Zeit im Umfeld des Hauptbahnhofs eine neue Generation von Überwachungssystemen eingesetzt, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz „bestimmte Auffälligkeiten automatisch erkennen kann“, so Peglow, „etwa gefährliche Situationen, liegengebliebene Gepäckstücke oder ungewöhnliche Bewegungsmuster“.

Rechtlicher Rahmen und gezielte Anwendungen

Für die Überwachung mit KI-gestützten Systemen sagte der Kriminalbeamte, dass es sich um einen „lagebezogenen und rechtsstaatlich eingebetteten Einsatz von KI“ handele, der sich im Rahmen der EU-Vorgaben etwa durch den „AI Act“ bewege. „Es findet keine biometrische Gesichtserkennung im Echtzeitbetrieb statt, sondern eine gezielte, rechtlich kontrollierte Anwendung – beispielswese bei der Suche nach vermissten Personen oder zur Abwehr terroristischer Gefahren.“ Solche Anwendungen seien sinnvoll, wenn sie „transparent, verhältnismäßig und zweckgebunden erfolgen“.

Der Einsatz von KI könne die Polizei auch an Bahnhöfen unterstützen, so Peglow, indem sie auf Hinweise oder Muster aufmerksam mache, „die menschliche Wahrnehmung allein kaum leisten kann“. KI ersetze jedoch nicht die menschliche Entscheidung und Verantwortung. „KI darf niemals als Instrument flächendeckender Überwachung verstanden werden, sondern muss der zielgerichteten Gefahrenabwehr dienen – im Einklang mit Rechtsstaat und Datenschutz“, sagte Peglow den Funke-Zeitungen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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