Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisiert, Asylbewerbern bereits nach drei Monaten die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. DPolG-Vorsitzender Heiko Teggatz sieht in dem Vorhaben einen Widerspruch zur von der Bundesregierung ausgerufenen Asylwende und warnt vor zusätzlichen Anreizen zur Einreise.
DPolG: Vorhaben widerspricht Asylwende
Die Deutsche Polizeigewerkschaft stellt sich klar gegen den Plan von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Asylbewerbern künftig schon nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. In der Dienstagausgabe der „Bild“ kritisierte DPolG-Vorsitzender Heiko Teggatz das Vorhaben als nicht vereinbar mit der von der Bundesregierung ausgerufenen Asylwende.
Der Plan sei „ein Geschenk für die SPD“, sagte Teggatz der „Bild“. Er betonte zugleich, bestimmte Gruppen von Schutzsuchenden dürften seiner Ansicht nach keinesfalls von einer solchen Regelung profitieren. „Subsidärschutzberechtigte oder Personen, die über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist sind oder aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen, dürfen unter keinen Umständen unter eine solche Regelung fallen. Bei ihnen ist keine Chance eines dauerhaften Bleiberechts vorhanden. Selbstverständlich wäre das ein weiterer Pull-Faktor, welcher die Asylwende der Bundesregierung ad absurdum führen würde“, sagte Teggatz der „Bild“.
Warnung vor falschen Erwartungen
Teggatz erläuterte in der „Bild“, eine Arbeitsaufnahme habe zwar „grundsätzlich keine Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung“. Zugleich attackierte er den Vorschlag des Innenministers als unausgereift. „Ich halte es jedoch für höchst unseriös allen Beteiligten gegenüber (Asylbewerber und Arbeitgeber), mit einer Arbeitsaufnahme einen dauerhaften Aufenthalt zu suggerieren und diesen dann gegebenenfalls ad hoc zu widerrufen“, sagte Teggatz der „Bild“.
Verweis auf bestehende Wege der Arbeitsmigration
Der DPolG-Vorsitzende verwies in der „Bild“ zudem auf bestehende Möglichkeiten der legalen Einreise zum Zweck der Erwerbstätigkeit. „Wer in Deutschland arbeiten wolle, könne in den Botschaften im Ausland ein Visum für die Arbeitsaufnahme beantragen und dann auf legalem Wege nach Deutschland kommen und hier arbeiten“, sagte Teggatz der „Bild“. Und weiter: „An diesem Prinzip sollte im Grundsatz auch festgehalten werden.“
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