Die Polizeidirektion Osnabrück setzt ab sofort flächendeckend Körperkameras im täglichen Dienst als Einsatzmittel ein. Das teilte Polizeirat Volker Scholz, Dezernatsleiter Einsatz und Verkehr in der Direktion, heute (24. Januar 2020) in einem Pressegespräch in Osnabrück mit.
„Eines unserer Ziele ist es, durch den verstärkten Einsatz der Bodycams Übergriffe auf Polizeibeamte durch eine präventive und abschreckende Wirkung zu reduzieren“, berichtet Volker Scholz. Ebenfalls soll der Einsatz der Bodycams unter den gleichen Gesichtspunkten den Schutz Dritter verbessern. Seit Ende Dezember 2019 stehen den Beamten in den operativen Einsatzbereichen der Polizeiinspektionen Leer/Emden, Emsland/Grafschaft Bentheim, Osnabrück und Aurich/Wittmund 16 neue Bodycams zur Verfügung. 56 weitere Bodycams sind bestellt und werden im ersten Quartal 2020 ausgeliefert. Jeder Einsatz- und Streifendienst, beziehungsweise jedes Polizeikommissariat, ist dann mit mindestens vier Kameras ausgestattet.
Gewalt gegen Polizisten hat zugenommen
In den vergangenen Jahren hat die Gewalt gegen Amtsträger in der Qualität und in der Intensität zugenommen. Die Polizeidirektion Osnabrück verzeichnete im Jahr 2018 insgesamt 502 Fälle im Bereich Gewalt gegen Polizeibeamte. Dabei wurden 1040 Kollegen im Dienst Opfer einer Straftat – 173 von ihnen leicht oder gar schwer verletzt. Für das Jahr 2019 verzeichnet die Polizeidirektion einen Anstieg sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den verletzten Polizisten. Konkrete Zahlen werden erstmals bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik durch das Innenministerium vorgestellt. „Die Kollegen sehen sich täglich mit aggressivem und respektlosem Verhalten konfrontiert. Der Einsatz der Bodycam führt zu einer unveränderten Dokumentation der jeweiligen Situation und dient dabei als objektives Beweismittel im Strafverfahren“, so Scholz.
Aufnahmen dienen als Beweismittel
Sofern es zu Übergriffen und Widerstandshandlungen kommt, können die Aufzeichnungen also als Beweismittel dienen. Insbesondere die präventive Wirkung, die von dem neuen Einsatzmittel ausgeht, ist von großer Bedeutung. „Auch die Erfahrungen aus einem bereits 2016 gestarteten Pilotprojekt in Emden, Aurich und Osnabrück haben gezeigt, dass die Bodycam zur Deeskalation beitragen kann“, erklärte Scholz.
Transparenz beim Einsatz
Der offene und vorher angekündigte Einsatz der Körperkameras wird gerade auch in Einsatzsituationen des täglichen Dienstes wie Anhalte- und Kontrollsituationen eingesetzt. Die neue Videotechnik wird ausschließlich von Einsatzkräften genutzt, die ein gut sichtbares Hinweisschild mit der Aufschrift „Videoaufzeichnung“ an ihrer Uniform tragen. „Wir setzen auf ein hohes Maß an Transparenz beim Einsatz der Bodycams, insbesondere in konkreten Einsatzsituationen. Zusätzlich dient der Einsatz der Nachvollziehbarkeit, aber auch der Überprüfbarkeit polizeilicher Maßnahmen in Bezug auf ein professionelles, einsatzadäquates Verhalten“, so Scholz.
Rechtliche Voraussetzungen werden erfüllt
In den Inspektionen der Polizeidirektion Osnabrück werden die Bodycams nur von Beamten eingesetzt, die zuvor eine entsprechende Schulung erhalten haben. Diese umfasst die technischen Aspekte sowie die rechtlichen Voraussetzungen. Aus dem im Mai 2019 in Kraft getretenen neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG) ergeben sich die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams. Gemäß § 32 Abs. 4 NPOG kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte Bild- und Tonaufnahmen offen im öffentlichen Raum anfertigen.