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Polizei sucht Täter: 24-Jährige im Zug nach Osnabrück sexuell belästigt

Eurobahn im Hauptbahnhof Osnabrück

Ein unbekannter Mann hat am Mittwochabend (6. Juli) in der Eurobahn von Münster nach Osnabrück eine 24-Jährige sexuell belästigt. Die Bundespolizei bittet um Hinweise.

Der Vorfall ereignete sich zwischen 18:15 Uhr und 18:50 Uhr auf der Zugfahrt von Münster nach Osnabrück. Nach bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei wurden die Fragen des Sitznachbarn einer 24-jährigen Reisenden nach einer anfänglich harmlosen Unterhaltung von jetzt auf gleich sehr persönlich. Den eindringlichen Fragen folgten erste Berührungen. Schließlich versuchte der Unbekannte, der 24-Jährigen den Mund-Nasen-Schutz runterzuziehen, um sie zu küssen. Dann ergriff er die Hand der jungen Frau und führte diese an seinen Schoß. Dabei umarmte er sie und fasste ihr an die Brust. Erst nach ihrem wiederholten Protest ließ der Mann von ihr ab.

Mutter des Opfers rief Polizei

Die junge Frau schickte danach eine Messenger-Nachricht an ihre Mutter, die daraufhin die Bundespolizei in Osnabrück informierte. Weil der Zug inzwischen im Hauptbahnhof Osnabrück angekommen war, hatte sich der unbekannte Mann noch vor Eintreffen der Polizeistreife vom Bahnsteig entfernt.

Polizei sucht mit Personenbeschreibung nach Täter

Der unbekannte Tatverdächtige soll ca. 20 bis 29 Jahre alt und etwa 1,80 m groß sein. Er hat eine schlanke, athletische Figur. Er trug ein graues T-Shirt und hatte am Oberarm eine Tätowierung. Er sagte gegenüber der jungen Frau, dass er aus Ägypten stamme.

Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und die Auswertung der Videoaufzeichnung aus dem Zug veranlasst. Wer Hinweise auf die Identität des beschriebenen Verdächtigen machen kann oder ebenfalls belästigt wurde, wird gebeten, sich mit der Dienststelle der Bundespolizei in Osnabrück unter der Rufnummer 0541 331280 in Verbindung zu setzen.


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Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

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