Nein, „komplett“ nackt war der Rollerfahrer, der gestern in Brandenburg von einer Polizeistreife angehalten wurde nicht – er hatte immerhin einen Helm auf und Sandalen an den Füßen (jedoch ohne Socken).
„Et is halt warm, wa?“ lautete die in breitem ostdeutschem Dialekt vorgetragene Erklärung des FKK-Kradlers, so die Polizei auf Twitter. Geht man nach der Straßenverkehrsordnung, hat der Mann sogar alles richtig gemacht hat; der Helm ist Pflicht, das Verhüllen der Weichteile nicht.
Weil wir #sprachlos sind 😅: Wie würden Sie dieses Bild betiteln?
Als kleine Inspirationshilfe – ein #Zitat des Herren: „Et is halt warm, wa?“
Und jetzt Sie!#Hitze #safetyfirst #LebenAmLimit pic.twitter.com/BiM27ydDEy
— Polizei Brandenburg (@PolizeiBB) 26. Juni 2019
Rollerfahren ohne Hose grundsätzlich nicht verboten
Zwar baten die Beamten den nackten Rollerfahrer sich trotz der Hitze doch noch eine Hose anzuziehen, wie später von der Polizei auf Facebook berichtet wurde, doch dann konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Grundsätzlich ist das Nacktsein oder Nacktfahren nicht verboten erläutern die Beamten, nur wenn sich andere Personen dadurch gestört fühlen, kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen (§118 OwiG).
Versehen mit dem Hashtag #safetyfirst wünschen die Brandenburger Polizisten dem Herrn weiterhin gute Fahrt.