Während der temporären Grenzkontrollen zur Fußball-EM hat die Polizei nach eigenen Angaben bisher Tausende illegale Grenzüberschreitungen registriert. Darüber hinaus wurden 603 offene Haftbefehle vollstreckt, Hooligans abgewehrt und 150 Schleuser festgenommen.
Illegale Einreisen und vollstreckte Haftbefehle
Im Zeitraum vom 7. bis zum 27. Juni wurden bei den Grenzkontrollen 4.659 unerlaubte Einreisen festgestellt, wie die Sender RTL und ntv berichten. Rund ein Drittel dieser illegalen Grenzüberschreitungen erfolgte an den Grenzen zu Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlanden und Dänemark. Von diesen Personen wurden 3.261 zurückgewiesen, darunter 346 Menschen, die zuvor abgeschoben und mit einer Wiedereinreisesperre belegt wurden.
Weitere Maßnahmen während der Grenzkontrollen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) informierte darüber hinaus, dass zusätzlich 603 offene Haftbefehle vollstreckt wurden. Außerdem verwehrte die Polizei 86 gewaltbereiten Hooligans die Einreise und nahm 150 Schleuser vorläufig fest. „Bei unseren vorübergehenden Grenzkontrollen sind bereits viele Haftbefehle vollstreckt und Hooligans an der Einreise gehindert worden. Das zeigt: Es ist gut, dass wir während der EM auch an den Grenzen zu Dänemark, den Benelux-Staaten und Frankreich kontrollieren“, äußerte Faeser gegenüber den Sendern.
Fortsetzung der Grenzkontrollen nach der EM
Die Grenzkontrollen wurden vom Bundesinnenministerium vorübergehend aufgrund der Fußball-Europameisterschaft angeordnet. Nach Ende der EM sollen die Kontrollen an den südlichen und östlichen Grenzen Deutschlands fortgesetzt werden. „Nach der EM wird es wie bisher Kontrollen an unseren südlichen und östlichen Grenzen geben, wo wir die Schleuserrouten durchkreuzen und irreguläre Migration begrenzen“, so Faeser.
Bis zum 15. Dezember 2024 sind Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz geplant, an der Grenze zu Österreich sogar bis zum 11. November 2024. An den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlanden und Dänemark werden nach der EM die sogenannten Schleierfahndungen, also stichprobenartige Überprüfungen, durchgeführt.
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