Von den nur wenigen Anhängern der AfD, die es am Mittwochnachmittag auf den Marktplatz geschaftt hatten, wurde womöglich mehrfach der Hitlergruß gezeigt. Die Polizei ermittelt, es drohen empfindliche Geldstrafen.

AFP

Nach Sichtung des von den Kollegen der Neuen Osnabrücker Zeitung über Facebook gestreamten Videomaterials, fiel aufmerksamen Beobachtern eine Sequenz besonders ins Auge. Sie zeigt einen hochgewachsenen jungen Mann, der nach Beifall für die AfD-Rednerin Beatrix von Storch kurz den rechten Arm noch oben reißt und eine Geste vollführt, die sehr deutlich an einen „Hitlergruß“ erinnert.
Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte Frank Oevermann, Pressesprecher der Osnabrücker Polizei, dass die Videosequenz der Polizei bekannt ist. Und weiter: „Es wird geprüft, ob hier ein strafbares Verhalten durch die Person vorgelegen hat und ggfs. von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) eingeleitet
wird“.

Ein Ausschnitt aus dem Video wurde u.a. von der Facebookpräsenz „AfD verhindern – wählen gehen“ veröffentlicht.

Wurde Hitlergruß auch von einem weiteren AfD-Anhänger gezeigt?

Ein besonders unappetitlicher „Fan“ der AfD wurde von mehreren Gegendemonstranten dabei beobachtet, wie er mehrfach mit halb heruntergelassener Hose über den Marktplatz stolzierte. Ein ebenfalls über die sozialen Medien kursierender Screenshot aus einem Videostream soll zeigen, wie auch von diesem Mann ein ein rechter Arm nach oben schnellt. Hier, wie auch bei dem anderen möglichen Hitlergruß, wird wohl nur eine Analyse des Ursprungsmaterials, ohne die bei Facebook vorgenommene Komprimierung, Klarheit schaffen.

AfD Osnabrück
Ein weiterer „Hitlergruß“ aus der Menge der AfD-Jubler auf dem Marktplatz?

Mehrere tausend Euro Strafe drohen

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes und anderer Formen (etwa „Mit Deutschem Gruße“) durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie § 130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt. Gerichte verhängen dafür Geldstrafen, die oft mehrere tausend Euro betragen.

Polizei zieht ansonsten positive Bilanz

Nach Angaben der Polizei zogen am Dienstagabend etwa 500 Teilnehmer der angemeldeten Gegendemonstration vom Neumarkt zu Fuß zum Theatervorplatz und wenig später zum abgesperrten Rathausplatz. Dort befanden sich weitere 700 Demonstranten, die durch die Polizei mittels Absperrgitter von den etwa 85 AfD-Anhängern räumlich getrennt waren.
Vereinzelt gab es  Versuche von Demonstranten, in den abgesperrten Bereich zu laufen, die Personen wurden dabei aber von der Polizei aufgehalten.
Am Rißmüllerplatz kam es im Vorfeld der Veranstaltung ebenfalls zu einem Zwischenfall. Etwa 20 Personen stürmten auf die Fahrbahn und versuchten den Fahrzeugkonvoi der Polizei mit der AFD-Rednerin Beatrix von Storch aufzuhalten. Die Gruppe konnte aber durch Einsatzkräfte der Polizei abgedrängt werden.
Nach Ende der aus polizeilicher Sicht ruhig verlaufenden Veranstaltung wurden alle Sperrmaßnahmen aufgehoben. Gegen sechs Personen wurden Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und Körperverletzung erstattet.

Personen, die an der AfD-Veranstaltung teilnehmen wollten und die Einsatzkräfte um Einlass gebeten haben, wurden nach zuvoriger Kontrolle auf den Rathausplatz gelassen, so Polizeisprecher Frank Oevermann gegenüber dieser Redaktion.

Screenshots: facebook.com/neueoz