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Polizei prüft Anzeige gegen „Dachkletterer“ bei „AfD-Stammtisch“ am Osnabrücker Rathaus

Für einen kurzen Moment kam bei dem ansonsten friedlich aber lautstark verlaufenden „Stammtisch“ der Osnabrücker AfD (18 Teilnehmer*) und den Gegendemonstranten (rund 320 Teilnehmer*) doch Unruhe auf.

Plötzlich wendete sich die Aufmerksamkeit einer Person zu, die auf dem Dach der Stadtbibliothek ein Banner mit dem Logo der Antifa entrollt hatte und dem AfD-Stammtisch neben seinen Mittelfingern auch Pyrotechnik entgegenstreckte.

* Teilnehmerzahlen lt. Polizeiinspektion Osnabrück

Da steht der Demonstrant noch auf dem Dach der Stadtbibliothek
Da steht der Demonstrant noch auf dem Dach der Stadtbibliothek

Verfolgung unter Mithilfe von Passanten

Die Polizei schien überrascht von der Aktion zu sein und musste erstmal einen Zugang zur Stadtbibliothek finden, währenddessen sich eine kleine Gruppe Bereitschaftspolizisten zum Fritz-Wolf-Platz und dann zur Krahnstraße bewegte – offensichtlich dem richtigen Riecher folgend.

Verfolgung durch die Krahnstraße und die Dielingerstraße
Verfolgung durch die Krahnstraße und die Dielingerstraße

Passanten vor der Eisdiele in der Krahnstraße, dann weitere Passanten in der Dielingerstraße, wiesen den Polizisten mehrfach den Weg den der Flüchtende genommen hatte – schließlich konnte ein junger Mann an der Hofeinfahrt zur Sparkasse gestellt werden.

Bei Festnahme am Boden fixiert

Ganz offensichtlich bemüht hier nicht den Eindruck unnötiger Polizeigewalt aufkommen zu lassen, befragten die Beamten den zur Fixierung am Boden gehaltenen mutmaßlichen Dach-Kletterer mehrmals, ob es ihm gut ginge. Beamte in Zivil schirmten die Festnahme dabei weitestgehend ab.

Die Festnahme erfolgte in einer Hofeinfahrt der Dielingerstraße
Die Festnahme erfolgte in einer Hofeinfahrt der Dielingerstraße

Strafrechtliche Verfolgung noch offen

Eine Sprecherin der Polizeiinspektion Osnabrück erklärte später gegenüber unserer Redaktion, dass man nun prüfe, ob gegen den jungen Mann wegen Hausfriedensbruch oder womöglich auch Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt werden wird.
Die weitere Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft dürfte also davon abhängen, ob einer der Eigentümer der von dem Gegendemonstranten überquerten Dächer eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellt und von welcher Art die verwendete Pyrotechnik war.

 


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