Anfang April stellte die Polizeiinspektion Osnabrück die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das vergangene Jahr 2025 vor. Auch spezifisch für die Innenstadt hat die Polizei Daten erhoben. Spannend sind dabei insbesondere erste Erkenntnisse zur Waffen- und Alkoholverbotszone und dem Einsatz von Videoüberwachung.
Insgesamt zieht Polizei positive Bilanz
Zur Innenstadt gelten in der Statistik der Bereich innerhalb des Walls. Außerdem werden die Straßen, die über den Wall hinausgehen, in Gänze betrachtet (Katharinenstraße, Schloßstraße, Kommenderiestraße, Johannisstraße, Holtstraße, Niedersachsenstraße, Heinrich-Heine-Straße, Möserstraße, Schlagvorderstraße und Wittekindstraße). Insgesamt registrierte die Polizei 2025 4.035 Straftaten im Innenstadtbereich. Das ist die niedrigste Zahl seit den Coronajahren 2020/2021.
Dabei sinken auch die registrierten sexuellen Belästigungen (18), Ladendiebstähle (912), Taschendiebstähle (101), Fahrraddiebstähle (249) und Sachbeschädigungen (350, davon 172 Graffitis). Oliver Voges, Leiter der Polizeiinspektion Osnabrück, sagt bei der Pressekonferenz: „Die Sachbeschädigungen liegen trotzdem auf einem hohen Niveau. Hier fallen insbesondere die Sachbeschädigungen durch Graffitis auf.“
Deutlicher Anstieg bei Körperverletzung und Bedrohung
Die registrierten Straftaten im Bereich der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit belaufen sich im Jahr 2025 auf 708 in der Innenstadt. Damit erreichen sie den höchsten Wert seit dem Nach-Corona-Jahr 2022 (869). 72,9 Prozent dieser Straftaten sind Körperverletzungen, die im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 516 Taten gestiegen sind. Auch die Bedrohungsstraftaten sind in der Innenstadt 2025 auf 97 Taten gestiegen (82 im Jahr 2024).
Zahlreiche Verstöße in der Verbotszone
Als Teil des 10-Punkte-Programms für mehr Sicherheit wurde im April 2025 eine Videoüberwachung in Johannisstraße und am Neumarkt in Betrieb genommen und seit Juni 2025 gilt im Bereich um die Johannisstraße eine Waffen- und Alkoholverbotszone. Ziel ist die Verbesserung des objektiven und auch subjektiven Sicherheitsgefühls.
Nach dem ersten Jahr bezieht sich die PKS daher auch auf diese Maßnahmen und zieht eine positive Bilanz. Voges sagt: „Wir haben durch die Verbotszone einen rechtlichen Spielraum, den wir mit vermehrten Streifen ausnutzen. Dennoch können wir geplante Taten keineswegs verhindern.“ 2025 waren es 415 protokollierte Fußstreifen in der Zone – zusätzlich zu den üblichen Polizeistreifen. 2025 leitete die Polizei 66 Ordnungswidrigkeiten und vier Strafteten gegen das Waffenverbotsgesetz ein. Außerdem wurden 457 Ordnungswidrigkeiten wegen Alkoholkonsums eingeleitet. Voges stellt an dieser Stelle klar: „Niemand bekommt wegen einer Dose Bier Schwierigkeiten. Die Alkoholverbotszone gibt uns aber die rechtliche Möglichkeit, alkoholbedingte Eskalationen zu prävenieren, insbesondere bei Gruppen.“
Verschiebt sich Kriminalität aus der Verbotszone?
Immer wieder kommen Stimmen auf, die die Verbotszone deshalb kritisieren, da die Kriminalität in andere Bereiche der Stadt verschoben würde. Voges erklärt: „Weder Polizei nach Stadt ist eine Verschiebung an einen anderen Ort aufgefallen. Natürlich müssen wir aber davon ausgehen, dass die Leute sich woanders aufhalten. Sie scheinen sich aber zu verstreuen, damit lösen wir das Problem der geballten Kriminalität und das hat auch positive Effekte auf das subjektive Sicherheitsgefühl.“
Breitet sich die Videoüberwachung in Osnabrück aus?
Das erste Jahr zeigt: Die Videoüberwachung der Johannisstraße und Neumarkt ermöglicht sowohl frühzeitiges Eingreifen der Polizei als auch eine bessere Aufklärungsarbeit. In 47 Fällen konnten Daten gesichert werden, die der Strafverfolgen dienlich sind. Dennoch steht für Voges vorerst fest: „Sicherlich muss die Nutzung der Videoüberwachung evaluiert werden und es gibt Bereiche in der Innenstadt, an denen zusätzliche Videoüberwachung dienlich sein kann. Aktuell ist die Videoüberwachung im Bereich Neumarkt und Johannisstraße erfolgreich und weitere Bereiche nicht nötig. Das kann sich in Zukunft aber ändern.“
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