Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen vier Männer zur Abwehr einer potenziellen Gefahr in Langzeitgewahrsam genommen. Die Entscheidung, nach Angaben des Landesinnenministeriumssprechers, steht nicht in direktem Zusammenhang mit der EM und es gab keine konkreten Anschlagspläne.
Präventive Maßnahmen: Polizei nimmt vier Männer in Gewahrsam
Ein Sprecher des Landesinnenministeriums äußerte gegenüber dem “Westfalen-Blatt”, dass alle vier Männer dem Bereich Politisch motivierte Kriminalität zugerechnet werden. Zwei von ihnen wurden in Bielefeld in Gewahrsam genommen.
Im Jahr 2018 hat Nordrhein-Westfalen eine Änderung des Polizeigesetzes vorgenommen und die Möglichkeit geschaffen, Menschen zur Abwendung einer befürchteten Gefahr vorübergehend einzusperren – auch wenn sie bis dahin noch keine Straftat begangen haben.
Staatsschutz-Kommissariate überwachen potentielle Gefahren
Vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft haben die Staatsschutz-Kommissariate in den Polizeipräsidien ihre Klientel auf mögliche Gefahren überprüft. Das Innenministerium stellte jedoch klar, dass es keine konkreten Anschlagspläne gegeben habe, von denen die Behörden wussten.
“Nicht kalkulierbares Risiko irrational agierender Täter”
Unter den vier in Gewahrsam genommenen Personen, sah die Polizei bei mindestens einem “ein nicht kalkulierbares Risiko irrational agierender Täter”, die möglicherweise aus einer religiösen Ideologie heraus handeln könnten. Diese Personen werden als Gefährder oder “relevante Personen” eingestuft.
Judikative Bestätigung und Hintergründe zum Langzeitgewahrsam
Der Langzeitgewahrsam, der von der Polizei angeordnet wurde, musste von einem Richter bestätigt werden. “Das ist in allen vier Fällen durch das jeweils zuständige Amtsgericht erfolgt”, sagte der Ministeriumssprecher. Details zu den Herkunftsorten der Verdächtigen wurden nicht genannt.
Der Langzeitgewahrsam ist auf zwei Wochen limitiert und kann einmalig um weitere 14 Tage verlängert werden. Damit kann die komplette Dauer der EM abgedeckt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jedes Polizeigewahrsam baulich dazu in der Lage ist, Personen für eine längere Zeit zu beherbergen.
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