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Polizei appelliert und kontrolliert: Corona-Regeln sind auch trotz des Frühlingswetters einzuhalten

In den kommenden sonnigen Tagen wird die Polizei verschärft kontrollieren, es drohen hohe Geldbußen und Haftstrafen. Seit Beginn der verschärften Kontaktregeln am 16.03.2020 hat die Polizeidirektion Osnabrück nach eigenen Angaben bis Freitag 1.888 polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus getroffen.

Zu den Maßnahmen gehörten 137 Straftaten, 358 Ordnungswidrigkeiten, 293 Platzverweise, 426 Identitätsfeststellungen, 621 Gefährderansprachen, vier Widerstandshandlungen, wie auch zahlreiche Amtshilfeersuchen seitens der Kommunen.

Unser Titelfoto zeigt eine Kontrolle auf dem Willy-Brandt-Platz vor der Arbeitsagentur am Samstagvormittag

„Die Polizei wird zusammen mit den Kommunen verstärkt an bekannten Ausflugszielen Präsenz zeigen und konsequent gegen Verstöße vorgehen“, so Anne Außendorf, Sprecherin der Polizeidirektion Osnabrück. Diejenigen, die sich immer noch nicht an die Vorschriften zur Kontaktreduzierung halten, werden kontrolliert und sanktioniert. „Wir als Polizei haben wirklich großes Verständnis dafür, dass die Regelungen für die Bevölkerung tiefe Einschnitte bedeuten – insbesondere bei dem schönen Wetter – es gibt jedoch keine Alternative“, appelliert Außendorf.

Keine privaten Besuche und Ausflüge zu Ostern

Die Menschen sollen auch über Ostern auf private Reisen und Besuche jeglicher Art verzichten, appelliert die Polizeidirektion an die Menschen in der Region. Auch gegenseitige Besuche im Familienrahmen sind tabu. Die weitere Ausbreitung des Coronavirus muss verlangsamt werden – das hat höchste Priorität. „Das geht nur, wenn sich alle strickt an die Regelungen halten und auch jetzt bei dem frühlingshaften Wetter in den Osterferien zu Hause bleiben. Die Menschen, die gegen die Regeln verstoßen, gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch viele andere“, so die Polizeisprecherin weiter. Die Kontrollen werden flächendeckend weitergehen.

Bußgelder bis zu 25.000 Euro und 5 Jahre Haftstrafe drohen

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes können bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder von bis zu 25.000 Euro sowie im Falle von Straftaten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre drohen. Ein entsprechender Bußgeldkatalog für Niedersachsen tritt nächste Woche in Kraft. Die aktualisierte Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen gilt seit heute.
Auch wenn damit wieder Baumärkte, Gartencenter und Blumenläden öffnen dürfen, heißt das nicht, dass diese coronafrei sind. Auch dort sind die üblichen strengen Abstands- und Hygienevorgaben zu beachten.


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