(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Außenministerin Baerbock erhält Zustimmung für Völkerrechtsreform.
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) erhält für ihren Vorstoß einer Völkerrechtsreform zur Strafbarkeit von Angriffskriegen parteiübergreifende Zustimmung. „Bislang ist der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression beim Internationalen Strafgerichtshof nicht erfasst“, sagte CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben). „Deshalb ist es gut, dass die Außenministerin sich dafür parallel zur Ahndung der Kriegsverbrechen Russlands gegen die Ukraine einsetzt.“
Einrichtung eines Sondertribunals gefordert
Für die Ukraine sei es zudem entscheidend, ein internationales ad hoc Sondertribunal für die Aggression Russlands gegen die Ukraine einzurichten, so Kiesewetter. „Die Verfolgung und möglichst Anklage der Kriegsverbrechen Russlands gegen die Ukraine ist enorm wichtig, damit die regelbasierte Ordnung endlich Konsequenz zeigt. Deshalb ist Reform des Völkerrechts im Sinne einer Fortentwicklung und Stärkung für die Stabilität und Zukunft wichtig.“
Reform des Römischen Statuts gefordert
Der Grünen-Obmann im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, Jürgen Trittin, sagte dem RND: „Es kann nicht sein, dass man sich der Anklage wegen Verbrechen der Aggression gegen Staaten, wie wir sie gerade durch Russland in der Ukraine erleben, entziehen kann, wenn man das entsprechende Zusatzprotokoll nicht unterzeichnet hat.“ Weiter dürfe es nicht möglich sein, dass sich ein Mitglied dem Internationalen Strafgerichtshof durch eine Kündigung wieder entziehen kann. „Eine entsprechende Reform des Römischen Statuts wäre wegweisend und ein deutliches Signal an die Aggressoren dieser Welt“, so Trittin.
Gerechtigkeit für die Opfer
Auch die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gab Außenministerin Baerbock Recht: „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit den Opfern gegenüber, dass Verbrecher nicht ungeschoren davonkommen“, sagte die Liberale dem RND. „Und wie brutal Putin vorgeht, zeigt ja auch, dass er den Hunger in der Welt in Kauf nimmt und das Getreideabkommen jetzt aussetzt.“
Keine Straflosigkeit für Angriffskriege
Bislang gilt ein Angriffskrieg vor dem Internationalen Strafgerichtshof nicht als Tatbestand. Baerbock hatte vor ihrer Reise zu den Vereinten Nation in New York eine Reform dieser Regelung gefordert. „Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und straflos bleiben“, hatte die Grünen-Politikerin gesagt. „Deshalb wollen wir gemeinsam mit Partnern das Völkerrecht weiterentwickeln, so dass es unseren Realitäten im 21. Jahrhundert gerecht wird.“