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Politiker fordern zum Grundgesetz-Jubiläum Verfassungsänderungen

Anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes äußern Politiker der im Bundestag vertretenen Parteien den Wunsch nach Veränderungen und Ergänzungen in der deutschen Verfassung. Die Vorschläge reichen von der Aufnahme expliziter Kinderrechte über eine klarere Erwähnung des Klimaschutzes bis hin zur Direktwahl des Bundespräsidenten und einer geänderten Sitzordnung im Bundestag.

Kinderrechte und Zivilschutz ins Grundgesetz

Dirk Wiese, der Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, betonte gegenüber dem „Spiegel“, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten. „Eine Verankerung im Grundgesetz würde sicherstellen, dass bei allen staatlichen Maßnahmen und Entscheidungen die Interessen von Kindern vorrangig berücksichtigt werden“, so Wiese.

Erwähnung des Klimaschutzes

Till Steffen, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, fordert eine klarere Stellung des Klimaschutzes in der Verfassung. Er schlägt vor, Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes zu ergänzen: „Er sollte lauten: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, sozialer und ökologischer Bundesstaat“, sagte Steffen.

Neuordnung von Hoheitsrechten und Fraktionszwang

Der Jurist und frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler spricht sich für eine Direktwahl des Bundespräsidenten und eine Volksabstimmung bei der Übertragung von Hoheitsrechten an zwischenstaatliche Institutionen aus. Zugleich setzt er sich für eine Stärkung der Stellung der Bundestagsabgeordneten ein. Er plädiert dafür, „die Ausübung eines Fraktionszwangs“ zu untersagen und „Zuwiderhandlungen“ die Abstimmung für ungültig zu erklären. Nach Gauweilers Vorstellung sollten die Abgeordneten im Bundestag nicht mehr „nach Fraktionszugehörigkeit, sondern nach alphabetischer Reihenfolge Platz nehmen“.

Antifaschistischer Charakter des Grundgesetzes

Die Bundestagsabgeordnete der Linken, Martina Renner, betonte gegenüber dem „Spiegel“ den „dezidiert antifaschistischen“ Charakter des Grundgesetzes. Sie erinnerte an die Möglichkeit eines Parteienverbots, wenn die Demokratie in Gefahr ist und verwies auf das Bundesverfassungsgericht als mögliche Instanz für ein Verbot der AfD. „Ein solches Verbot könnte das Bundesverfassungsgericht gegen die AfD verhängen. Einiges spricht dafür, dass dies nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz stünde, sondern eben seinem antifaschistischen Auftrag gerecht werden würde“, so Renner.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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