Die 2014 geschlossenen Verträge mit dem Land Niedersachsen, zur vorübergehenden Nutzung des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses, beinhalten ein Sonderkündigungsrecht. Diese Exit-Option könnte schon bald ausgeübt werden – wenn die Stadtverwaltung denn einen Plan hat, was man mit der hochwertigen Fläche machen soll.

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Weder Oberbürgermeister Wolfgang Griesert noch sein Mitarbeiter Frank Otte wollen sich gegenüber unserer Redaktion zu einem 2014 öffentlich gemachten Versprechen äußern:

Die Nutzung des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses sollte nur vorübergehend sein – die Zwischenzeit genutzt werden um eine Nachnutzung zu planen.

Stattdessen plant das Land Niedersachsen inzwischen selbst eine womöglich längerfristige Neunutzung der vor dem Hintergrund einer seinerzeit anschwellenden Fluchtbewegung nur zeitweise überlassenen Immobilie.
Zukünftig soll das ehemalige Bundeswehrkrankenhaus als zentrale Abschiebeeinrichtung genutzt werden – dauerhaft?

Oberbürgermeister versprach eine „attraktive Entwicklung“

Im Interview mit der HASEPOST erklärte der Oberbürgermeister im Dezember 2014:

»Wir haben schon vor der Überlegung, ob dort Flüchtlinge untergebracht werden können, den Planungsprozess angestoßen, mit der Frage: was machen wir mit der Liegenschaft? Das alte Bundeswehrkrankenhaus hat den Haken, dass es zum großen Teil von massivem Bunkerwerk unterkellert ist. Deshalb sind verschiedene Varianten zu untersuchen.
Ich habe Stadtbaurat Frank Otte gebeten, eine städtebaulich attraktive Entwicklung, zum Beispiel zu einem Wohngebiet, voranzutreiben. Das wird bei den außergewöhnlich komplexen Rahmenbedingungen sicherlich fünf bis sechs Jahre dauern.«

„Fünf bis sechs Jahre“ für die Planung, also müssten die ersten Ergebnisse, zumindest Teilergebnisse, inzwischen vorliegen?
Wir fragten bereits in der vergangenen Woche beim OB nach. Die Anfrage unserer Redaktion wurde vom Büro des Oberbürgermeisters direkt an den Stadtbaurat weitergeleitet – doch der bei Fahrradwegen überaus planungs- und kommunikationsfreudige Spitzenbeamte schweigt – auch auf erneute Nachfrage eine Woche später.

Wurde überhaupt schon eine Nachnutzung geplant?

Die Zeit wird knapp, oder liegen noch überhaupt keine Pläne vor? Hat der Stadtbaurat vielleicht noch gar nicht mit den vor inzwischen fast fünf Jahren vom Oberbürgermeister angekündigten Planungsarbeiten begonnen?

Sonderkündigungsrecht könnte bald ausgeübt werden

Oberbürgermeister Wolfgang Griesert erklärte 2014 zur Dauer der Anmietung des Bundeswehrkrankenhauses durch das Land Niedersachsen:

„Natürlich ist vertraglich geregelt, was sich vertraglich regeln lässt. Das Klinikum verpachtet diese Liegenschaft für 10 Jahre. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht nach sieben Jahren.“

2021 könnte das Gelände also zurück an die Stadt fallen, eine attraktive Fläche für ein neues Baugebiet zwischen Natruper Holz und Rubbenbruchsee würde helfen die Wohnungsproblematik in Osnabrück zu lösen.

Das Land Niedersachsen hat allerdings ganz andere Pläne. Hat die Stadt Osnabrück womöglich überhaupt keinen Plan und vollkommen aus den Augen verloren, dass es ein Sonderkündigungsrecht für die hochwertige Fläche gibt? Oberbürgermeister und Stadtbaurat schweigen…