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Startseite Deutschland & die WeltPistorius will neues Wehrdienst-Gesetz vor Sommerpause beschließen
Deutschland & die Welt

Pistorius will neues Wehrdienst-Gesetz vor Sommerpause beschließen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. Mai 2025
Bundeswehr-Soldat (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) plant, das Gesetz zur Einführung eines neuen Wehrdienstes noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Kabinett billigen zu lassen. Dabei lässt Pistorius offen, ob das neue Gesetz verpflichtende Elemente enthalten wird, falls sich nicht genügend Freiwillige melden. Die Vorbereitungen für den neuen Wehrdienst laufen im Verteidigungsministerium bereits auf Hochtouren. Laut Koalitionsvertrag soll der Wehrdienst zunächst auf Freiwilligkeit setzen, mit der Option, sich am schwedischen Modell zu orientieren.

Pistorius plant schnellen Kabinettsbeschluss

Boris Pistorius (SPD), Verteidigungsminister, äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND): „Mein Plan ist, das Gesetz noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen.“ Pistorius betonte jedoch, dass dies nicht allein in seinem Ermessen liege: „Aber das hängt nicht nur von mir ab, sondern auch von der Ressort-Mitzeichnung.“ Unter Ressort-Mitzeichnung versteht Pistorius die Beteiligung jener Ministerien, die von der Entscheidung über das Wehrdienstgesetz betroffen sind – ein notwendiger Schritt, bevor das Kabinett sich mit dem Gesetz befasst.

Unklarheit über Ausgestaltung des Gesetzes

Ob das neue Gesetz ein verpflichtendes Element enthalten wird, falls sich nicht genug Wehrdienstleistende freiwillig melden, ließ Pistorius offen. Er sagte: „Ich möchte vor der Ressort-Mitzeichnung öffentlich nicht sagen, wie das Gesetz aussieht. Warten Sie es einfach ab.“ Damit bleibt die genaue Ausgestaltung bis zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung unklar.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte gegenüber dem RND: „Durch die vorgezogene Bundestagswahl war die parlamentarische Befassung und das Inkrafttreten des ausgearbeiteten Gesetzes zum neuen Wehrdienst in der letzten Legislaturperiode nicht mehr möglich.“ Dennoch würden die Vorbereitungen im Ministerium fortgeführt: „Nichtsdestotrotz werden im Verteidigungsministerium die Vorbereitungen zur Ausgestaltung eines möglichen neuen Wehrdienstes wie zum Beispiel Ausbildungsinhalte, Ausbildungskapazitäten wie Personal und Infrastruktur, Verfahren und Kapazitäten für Wehrerfassung und Wehrüberwachung weiter konsequent verfolgt.“ Ziel sei es, die Stärkung der Reserve sowie die Sicherstellung der Wehrerfassung und Wehrüberwachung „verzugsfrei weiterzuführen“.

Inhalte des bisherigen Gesetzentwurfs und Koalitionsvertrag

Das Kabinett der Ampelkoalition hatte dem damaligen Gesetzentwurf im November zugestimmt. Demnach sollten junge Männer und Frauen beim Erreichen des wehrfähigen Alters, in der Regel mit 18 Jahren, einen Online-Bogen der Bundeswehr ausfüllen, der Fragen zur Qualifikation und Bereitschaft enthält. Für Frauen war eine freiwillige Teilnahme vorgesehen.

Geeignete und bereite Personen sollten daraufhin zur Musterung eingeladen werden, mit dem Ziel, im ersten Jahr 5.000 Wehrdienstleistende zu gewinnen. Im Koalitionsvertrag der aktuellen schwarz-roten Koalition wird festgehalten: „Wir schaffen einen neuen attraktiven Wehrdienst, der zunächst auf Freiwilligkeit basiert.“ Was das Wort „zunächst“ letztlich bedeutet, bleibt im Vertrag offen. Darüber hinaus sieht das Papier vor, sich am schwedischen Wehrdienstmodell zu orientieren, das im Bedarfsfall auch verpflichtende Rekrutierungen ermöglicht.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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