Der Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mahnte am Donnerstag im Bundestag zur Vorsicht hinsichtlich der geplanten Brigade in Litauen. Pistorius bezeichnete die Brigade als einen entscheidenden Teil der geplanten „Artikelgesetz Zeitenwende“ und warnte, dass eine Verzögerung der Gesetzesänderungen die Sicherheit Deutschlands und das Ansehen im NATO-Bündnis gefährden könnten.
Die Bedeutung der Litauen-Brigade
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius äußerte sich am Donnerstag besorgt über mögliche Komplikationen bei der Implementierung der geplanten Brigade in Litauen. „Ich will deutlich sein, ohne die im `Artikelgesetz Zeitenwende` geplanten Änderungen gefährden wir den Aufwuchs der Brigade in Litauen“, erklärte Pistorius. Die Brigade, die eine Gesamtstärke von rund 4.800 Soldaten und 200 zivilen Beschäftigten haben soll, ist für Deutschland von besonderer strategischer Bedeutung, insbesondere angesichts der von Russland ausgehenden Bedrohung für Litauen.
Zentrale Elemente der Sicherheit und der Bündnispartnerschaft
Die geplante Brigade stellt laut Pistorius nicht nur ein zentrales Element der Sicherheit Deutschlands dar, sie ist auch ein zentraler Aspekt der deutschen NATO-Bündnispartnerschaft. „Wir gefährden außerdem zentrale Elemente unserer eigenen Sicherheit.“ Und man würde den Verlust von Ansehen und Vertrauen als verlässlicher Bündnispartner in der Nato riskieren“, warnte der Bundesverteidigungsminister.
Das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Die Implementierung der Brigade und deren zukünftiger Betrieb sind eng an das „Artikelgesetz Zeitenwende“ geknüpft, ein legislatives Vorhaben, das Pistorius als „eines, wenn nicht das wichtigste Projekt unserer Zeitenwende“ bezeichnete. Pistorius sieht in diesem Gesetz einen „zentralen Pfeiler“ für die geplante Brigade. „Erst dadurch wüssten interessierte Soldaten, unter welchen Bedingungen sie dort hingehen“, erklärte er.
Am Donnerstag hat der Bundestag erstmalig drei verteidigungspolitische Gesetzentwürfe der Bundesregierung diskutiert. Diese sollen nun an den federführenden Verteidigungsausschuss zur weiteren Beratung übergeben werden. Ob sie noch vor der Neuwahl des Bundestags im Februar verabschiedet werden können, bleibt jedoch unklar.
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