Künftig sollen Pflichtverteidiger schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren präsent sein. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hervor, welcher insbesondere in Fällen schwerer Kriminalität relevant sein dürfte.
Erweiterung des Einsatzes von Pflichtverteidigern
Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine erweiterte Rolle von Pflichtverteidigern in polizeilichen Ermittlungsverfahren. Laut dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ intendiert Buschmann, dass Pflichtverteidiger künftig bereits ab der ersten Vernehmung durch die Polizei standardmäßig anwesend sein sollen. „Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden bedeutende Weichen für das weitere Verfahren gestellt“, so die Begründung des Gesetzesentwurfs von Buschmann.
Änderungen Teil eines umfassenden Gesetzespakets
Die geplante Änderung im Einsatz von Pflichtverteidigern ist Teil eines größeren Gesetzespakets zur „moderneren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, welches Buschmann vor Kurzem in die Ressortabstimmung der Bundesregierung einbrachte.
Änderungen im Zeugnisverweigerungsrecht
Darüber hinaus beinhaltet Buschmanns Gesetzesentwurf auch Änderungen im Zeugnisverweigerungsrecht. Die derzeitige Regelung, welche es Verlobten erlaubt, die Aussage gegen ihre Partner zu verweigern, soll abgeschafft und durch eine Regelung ersetzt werden, die eheähnliche Gemeinschaften schützt. Folglich müssten Personen, welche unverheiratet mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammenleben, nicht mehr gegen diese aussagen.
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