Das Bundeskabinett bringt eine Erhöhung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung auf den Weg. Diese soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten und wird durch einen Beschluss im Umlaufverfahren per Verordnung eingeleitet, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung zu sichern.
Ein Schritt zur Sicherung der Pflegeversicherung
Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte, dass die Verordnung vorsehe, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen: “Es ist notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen.” Hebestreit betonte, dass die Pflege und ihre Finanzierung eine dringende Aufgabe und immense Herausforderung seien, für die nachhaltige Lösungen benötigt würden.
Verwendung der Mehreinnahmen und politische Reaktionen
Mit den Mehreinnahmen aus der erhöhten Pflegeversicherung könnte nach Aussage von Hebestreit Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflegefinanzierungskonzepte zu erarbeiten. “Das Thema Pflege und ihre Finanzierung ist ein drängendes Problem und eine immense Herausforderung”, so der Regierungssprecher.
Politische Umsetzung und Zustimmung
Dank der Entscheidungsfindung per Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch nach dem Ende der Ampel-Koalition agieren. Eine Zustimmung des Bundestags ist für die Umsetzung der Verordnung nicht notwendig, allerdings könnte das Parlament noch Einspruch erheben. Zudem ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, um die Erhöhung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung rechtskräftig zu machen.
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