Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) ist entschlossen, trotz Widerständen in der Ampelkoalition, die gesetzliche Grundlage für beide Stufen der Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode zu etablieren. Dabei verfolgt sie drei Ziele: mehr materielle Absicherung für arme und armutsgefährdete Kinder, mehr Reichweite sowie einen einfacheren Zugang zu den Leistungen.
Kindergrundsicherung kommt definitiv
Lisa Paus bestätigte ihre Pläne gegenüber der “Rheinischen Post”: “Der Kanzler hat sich bei der Sommerpressekonferenz hinter die Kindergrundsicherung gestellt. Wir vertreten beide die gleiche Auffassung: Die Kindergrundsicherung kommt und sie kommt in zwei Stufen”. Die Grünen-Bundestagsfraktion hat Vorschläge für die Einführung der Kindergrundsicherung in zwei Stufen unterbreitet, um die politischen Diskussionen voranzutreiben und die Verhandlungen zu beschleunigen.
Ziele und Auswirkungen der Reform
Die Kindergrundsicherung verfolgt laut Paus drei Ziele: “Mehr materielle Absicherung für arme und armutsgefährdete Kinder. Zweitens wollen wir mehr Kinder erreichen, die in verdeckter Armut leben, weil ihre Eltern nicht genügend verdienen. Und drittens einen einfacheren Zugang zu den Leistungen. Es kann nicht sein, dass es so kompliziert ist, die verschiedenen Leistungen zu bekommen. Das wollen wir stärker zusammenführen.”
Zeitplan und Umsetzung
Die tatsächliche Umsetzung der Reform ist für die nächste Legislaturperiode vorgesehen. “Die Umsetzung der zweiten Stufe ist anspruchsvoll und auch die Bundesagentur für Arbeit hat wiederholt betont, dass das mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen würde”, so Paus. Sie hofft, dass nach der Sommerpause ein Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung verabschiedet wird.
Reformprozess und Auswirkungen auf die Arbeitsanreize
Paus betonte, dass die Einführung der Kindergrundsicherung sparsam und digital gestaltet werden soll. “Die Stellenzahl, die die Bundesagentur für Arbeit ursprünglich genannt und berechnet hatte, ist aufgrund der laufenden Verhandlungen im Bundestag nicht mehr aktuell. Es zeichnet sich ab, dass sie deutlich niedriger ausfallen wird.” Dabei ist es wichtig, dass die Arbeitsanreize nicht verringert werden.
Kein Anlass zur Selbstkritik
An Selbstkritik mangelt es Paus nicht: “Der Gesetzentwurf wurde sorgfältig, insbesondere mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesarbeitsministerium, abgestimmt. Wenn es nun im Nachgang unterschiedliche politische Auffassungen gibt, ist das Teil des Gesetzgebungsprozesses, aber die handwerkliche Kritik greift so nicht.”
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