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Patientenschutz-Stiftung kritisiert unzureichendes Klinik-Transparenzgesetz

Die Kritik von Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, am neuen Klinik-Transparenzgesetz wird immer lauter. Brysch hält das Gesetz für unzureichend und moniert die mangelnde Berücksichtigung der Patientensicht bei der Bewertung der Krankenhäuser.

Brysch: Klinik-Transparenzgesetz ist unzureichend

Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, äußerte sich kritisch zum neuen Klinik-Transparenzgesetz. Er bezeichnete es als unzureichend und kritisierte insbesondere die fehlende Berücksichtigung der Patientensicht: „Der Bundesgesundheitsminister und der Vermittlungsausschuss haben die Chance verpasst, die Patientensicht zum entscheidenden Qualitätsfaktor bei der Bewertung von Krankenhäusern zu machen“, sagte Brysch gegenüber der „Rheinischen Post“.

Unzureichende Bewertungskriterien

Brysch bezweifelt, ob Qualität allein anhand der Beschäftigtenzahl im Verhältnis zu den Behandlungsfällen, deren Häufigkeit sowie der Komplikations- und Sterblichkeitsrate gemessen werden kann. „Es ist fragwürdig, ob Qualität allein an der Beschäftigtenzahl im Verhältnis zu den Behandlungsfällen, deren Häufigkeit sowie der Komplikations- und Sterblichkeitsrate gemessen werden kann“, äußerte er.

Fehlender Blick auf den Patienten

Nach Bryschs Ansicht fehlt bisher der Blick auf den Patienten und er kritisiert auch die mangelnde Organisation im Krankenhausalltag: „Es gibt keine verbindliche Vorgabe, jedem Patienten einen Fallmanager zur Seite zu stellen. Der Krankenhausalltag gleicht weiterhin einem Dschungel. Die Koordination zwischen Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern findet nicht statt.“

Patienten als Leidtragende

Brysch stellte die Patienten in den Mittelpunkt seiner Kritik und moniert, dass deren Perspektive im Transparenzgesetz nicht berücksichtigt wird. „Patienten und Angehörige sind die Leidtragenden dieser Misere, doch im Transparenzgesetz kommt ihre Perspektive gar nicht vor“, betonte er.

Er wies zusätzlich darauf hin, dass ältere Patienten mit Mehrfacherkrankungen häufiger stationär versorgt werden müssen und plädierte dafür, diese Tatsache stärker in den Blick zu nehmen.

Der Vermittlungsausschuss hatte den Plänen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach bereits zugestimmt. Bryschs Kritik zeigt, dass die Debatte um das Transparenzgesetz und die Rolle der Patienten in der Gesundheitsversorgung weiterhin bestehen bleibt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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