Patientenschützer kritisieren die Bundesregierung für das Vorhaben, die Möglichkeiten zur Eintragung in das Organspenderegister nicht wie ursprünglich beschlossen auszuweiten. Sie sehen darin einen Verlust an Glaubwürdigkeit des Staates, der zugleich die Organspendebereitschaft fördern will. Hintergrund ist eine geplante Änderung des Transplantationsgesetzes, mit der auf Druck der Länder die kommunale Einrichtungspflicht für barrierefreie Angebote gestrichen werden soll.
Kritik der Patientenschützer am Kurs der Bundesregierung
Patientenschützer haben das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, die Möglichkeiten zur Eintragung in das Organspenderegister doch nicht auszuweiten. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).
Brysch erinnerte an den Beschluss des Bundestags vor sechs Jahren, wonach sich die Bürger künftig auch auf den Ausweisstellen in das Zentralregister eintragen können. Doch die Bundesländer weigerten sich, diese gesetzliche Pflicht umzusetzen, beklagte Brysch gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „So gibt es deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche datenschutzsichere Terminals“, sagte er. Deshalb verwundere es auch nicht, dass sich nur so wenig Menschen bisher registriert hätten. „Statt von den Ländern die Gesetzestreue einzufordern, soll die kommunale Einrichtungspflicht der barrierefreien Angebote jetzt gestrichen werden“, kritisierte der Verbands-Vorstand in dem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Hintergrund: Bundestagsbeschluss und Rolle der Bundesländer
Der Bundestag hatte 2020 den Vorstoß mehrerer Abgeordneter zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, jedoch gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen. Später forderten die Gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die beschlossene Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen wieder zu streichen. Dem will die Bundesregierung nun nachkommen.
Geplante Gesetzesänderung und aktueller Stand des Registers
Die Änderung ist in der Novelle des Transplantationsgesetzes enthalten, mit dem erstmals die sogenannte Überkreuzspende erlaubt werden soll. Dazu ist am Mittwoch eine Expertenanhörung im Bundestag geplant. In die Organspende-Datenbank haben sich seit der Einführung im März 2024 eine halbe Million Menschen eingetragen.
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