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Patientenschützer kritisieren unzureichende Finanzierung der Krankenhausreform

Vor dem Krankenhausgipfel mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußern Patientenschützer Kritik hinsichtlich der unzureichenden Finanzierung der Reformpläne für deutsche Kliniken. Des Weiteren mahnen sie eine fehlende Patientenperspektive innerhalb dieser Reformpläne an.

Unzulängliche Finanzierung der Reformen

Laut dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hätten weder Bund noch Länder ausreichend Geld für die Krankenhausreform eingeplant. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagausgaben) äußerte Brysch: „Die Transformation der 1.750 Krankenhäuser ist notwendig und kostet Geld, aber genau das fehlt“. Er wies darauf hin, dass Gesundheitsminister Lauterbach hierfür keine Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen habe und stattdessen ungeniert in den Gesundheitsfonds der Versicherten greife. „Aber auch die Finanzpläne der Länder sind dürftig“, fügte Brysch hinzu.

Ignoranz gegenüber der Patientenperspektive

Des Weiteren kritisierte Brysch die fehlende Berücksichtigung der Patientenperspektive in den Reformplänen. „Qualität und Fehlermanagement spielen weiterhin keine Rolle in der stationären Patientenversorgung“, bemängelte Brysch in seinem Gespräch mit dem RND. Dies führe letztlich dazu, dass Ärzte und Pflegekräfte zunehmend unter Druck geraten.

Ausblick: Krankenhausgipfel 2024

Auf dem anstehenden „Krankenhausgipfel 2024“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wird voraussichtlich intensiv über Lauterbachs Krankenhausreform diskutiert werden. Diese wurde im Mai vom Bundeskabinett beschlossen und wird derzeit vom Bundestag beraten. DKG-Chef Gerald Gaß warnte bereits vorab vor möglichen längeren Wartezeiten und Anfahrtswegen durch die Reform. Gesundheitsminister Lauterbach wird am Nachmittag eine Rede halten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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