(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Appell an mehr Angebote zur Suizidprävention.
Vor der Abstimmung im Bundestag zur Regelung der Suizidbeihilfe pochen Patientenschützer auf mehr Angebote zur Verhinderung von Selbstmorden. „Niemand kann am Donnerstag im Bundestag einem Suizidhilfe-Gesetz zustimmen, bevor die Suizidprävention in Deutschland steht“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der „Rheinischen Post“. Kurzfristige Sprechstunden und Behandlungsplätze seien Mangelware. Auch fehlten aufsuchende Therapieangebote durch mobile Teams. „Seit über organisierte Suizidbeihilfe diskutiert wird, fordert der Bundestag den Ausbau der Suizidprävention. Schon 2017 gab es einen entsprechenden Antrag. Damals wurde die Bundesregierung vom Bundestag geschlossen aufgefordert, alle Maßnahmen zur Suizidprävention zu verstärken. Doch die Umsetzung des umfangreichen Katalogs blieb bis heute aus“, so Brysch.
Notwendigkeit eines Gesetzentwurfs zur Suizidprävention
Deshalb reiche es nicht aus, zum Schutz der betroffenen Menschen wieder über einen unverbindlichen Antrag abstimmen zu lassen. „Wenn es die Mitglieder des Parlaments tatsächlich ernst mit den Nöten der Betroffenen meinen, dann ist ein Gesetzentwurf zur Suizidprävention aus den eigenen Reihen längst überfällig“, sagte der Patientenschützer.
Suizidbeihilfe und Suizidprävention als parallele Themen
Die Diskussion um organisierte Suizidbeihilfe und die Forderung nach verstärkter Suizidprävention sind eng miteinander verbunden. Während die einen über die rechtliche Regelung der Sterbehilfe debattieren, betonen die Patientenschützer die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verhinderung von Selbstmorden. Es ist von großer Bedeutung, dass diese beiden Themen parallel behandelt werden und nicht vernachlässigt werden.
Dringender Handlungsbedarf bei der Suizidprävention
Die Forderungen nach mehr Angeboten zur Suizidprävention sind dringend und dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Kurzfristige Sprechstunden und Behandlungsplätze sowie aufsuchende Therapieangebote durch mobile Teams sind notwendig, um Menschen in suizidalen Krisen zu unterstützen. Die bisherige Umsetzung der Maßnahmen zur Suizidprävention ist unzureichend und es bedarf eines konkreten Gesetzentwurfs, um die Präventionsmaßnahmen zu stärken und den Schutz der betroffenen Menschen zu gewährleisten.