Politiker der Ampelkoalition äußern sich skeptisch zu Vorschlägen, große Rüstungsaufträge künftig nicht mehr vorab dem Parlament vorzulegen und schlagen eine Anhebung der Schwelle von 25 auf 100 Millionen Euro vor.
Skeptische Haltung gegenüber Änderungen der Vorabkontrolle.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Alexander Müller, der verteidigungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, äußerte sich gegenüber dem “Handelsblatt” (Mittwochausgabe) skeptisch zu den Vorschlägen: “Die Schwelle von 25 Millionen Euro, ab der Aufträge vorgelegt werden, sei seit Jahren nicht angepasst worden. Ich schlage deshalb vor, sie auf 100 Millionen Euro anzuheben. Aber wir als Parlamentarier wollen weiter die Kontrolle über große Rüstungsaufträge haben.”
Effizienz und Kontrolle als Zielsetzungen
Auch Sebastian Schäfer (Grüne), stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsgremiums für das Sondervermögen Bundeswehr, teilte diese Ansicht: “Es gilt nach wie vor, schneller und effizienter zu beschaffen, deshalb begrüße ich die Vorschläge des Beirats. Die Parlamentsbeteiligung kann aber gerade bei den großen Beschaffungsmaßnahmen einen echten Mehrwert für den Steuerzahler haben, wie die Ampel unter anderem bei der Beschaffung des Kampfflugzeuges F-35 unter Beweis gestellt hat.”
SPD und CDU teilen die Bedenken
Die Kritik wurde von der SPD geteilt. “Von dem Vorschlag halte ich nichts, denn die Parlamentsschleife ist wichtig für die parlamentarische Kontrolle”, sagte SPD-Haushälter Andreas Schwarz dem Nachrichtenportal “T-Online”. Christian Haase, Haushaltspolitiker der CDU, zeigte sich offen für eine Reform. “Anstatt abgeschlossene Verträge nachträglich abzunicken, könnte die Parlamentsbeteiligung alternativ am Anfang des Beschaffungsprozesses stehen. Denn die Bundeswehr ist und bleibt eine Parlamentsarmee”, sagte er dem Nachrichtenportal “T-Online”.
Kritik an der nachträglichen Genehmigung
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium zur Beschleunigung des Beschaffungswesens der Bundeswehr kritisierte am Dienstag in einem Gutachten, dass Beschaffungsverträge über mehr als 25 Millionen Euro nachträglich durch den Haushaltsausschuss genehmigt werden müssten und dadurch die Verhandlungsposition gegenüber der Industrie geschwächt werde.