Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt scharfe Kritik am geplanten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Bundesregierung. Die vorgesehenen Maßnahmen wie eine Beschleunigung von Abschiebungsverfahren und eine Ausweitung der Abschiebungshaft stehen laut Verband in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes und seien „zutiefst inhuman“.
Scharfe Kritik am geplanten Rückführungsverbesserungsgesetz
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat vor weiteren Verschärfungen des Migrations- und Asylrechts gewarnt und dabei das geplante „Rückführungsverbesserungsgesetz“ ins Visier genommen. Der Verband sieht in dem Gesetzentwurf weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die „in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes“ stünden. Die Pläne seien vielmehr „das Gegenteil einer lösungsorientierten, vorausschauenden Flüchtlingspolitik“ und „zutiefst inhuman“, teilte der Verband mit.
Keine spürbare Entlastung der Kommunen
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, äußerte Bedenken darüber, dass eine Beschleunigung von Abschiebungsverfahren und die Ausweitung der Abschiebungshaft „erfahrungsgemäß nicht zu mehr, sondern vor allem zu härteren Abschiebungen“ führen würden. Besonders hervorzuheben sei, dass die Bundesregierung selbst davon ausgehe, mit den geplanten Maßnahmen nur etwa 600 Menschen pro Jahr mehr abschieben zu können. Von einer spürbaren Entlastung der Kommunen könne also nicht die Rede sein.
Ausweitung der Inhaftierung kritisiert
Vor allem die geplante Ausweitung der Möglichkeit zur Inhaftierung steht in der Kritik des Verbands. Schneider sprach von „inhumaner Symbolpolitik“. Die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zielt damit auf Kernpunkte des geplanten Gesetzes und stellt eine deutliche Mahnung an die Bundesregierung dar, die Menschenrechte nicht aus dem Blick zu verlieren.
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