(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt vor falschen Weichenstellungen bei der Sterbehilfe.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt davor, falsche Weichenstellungen bei der Sterbehilfe vorzunehmen. Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, betont, dass die Individualität der Sterbewünsche individuell im Beziehungsgeschehen begegnet werden sollte und sich nicht in eine Checkliste oder eine Rechtsnorm pressen lässt. Es sei nicht klug, alle Personengruppen von jungen Menschen in einer depressiven Phase bis hin zu todkranken Alten denselben Regelungen zu unterwerfen.
Bundestag stimmt über zwei Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe ab
Der Bundestag wird am Donnerstag über zwei Gesetzesentwürfe abstimmen, die das Thema Sterbehilfe regeln sollen. Ethikratsmitglied Helmut Frister geht davon aus, dass keiner der beiden Vorschläge eine breite Unterstützung im Bundestag finden wird. Frister betont jedoch, dass es keine Katastrophe wäre, wenn sich der Bundestag auf keinen der beiden Entwürfe einigen könnte. In diesem Fall würde weiterhin die Gesetzeslage gelten, die bis 2015 ohnehin bestand: Die Beihilfe zum Suizid ist straflos, aber nur wenn der Suizident gemäß einer frei verantwortlichen Willensentscheidung handelt. Andernfalls wird aus der Hilfeleistung eine Täterschaft.
Individuelle Begegnung mit Sterbewünschen im Beziehungsgeschehen
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin betont die Wichtigkeit einer individuellen Begegnung mit Sterbewünschen im Beziehungsgeschehen. Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, warnt davor, Sterbewünsche in eine Checkliste oder eine Rechtsnorm zu pressen. Es sei nicht sinnvoll, alle Personengruppen von jungen Menschen in einer depressiven Phase bis hin zu todkranken Alten denselben Regelungen zu unterwerfen. Melching betont die Bedeutung einer individuellen Herangehensweise, um angemessen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einzugehen.
Keine Einigung im Bundestag zu Sterbehilfe-Gesetzesentwürfen erwartet
Ethikratsmitglied Helmut Frister geht davon aus, dass es im Bundestag keine Einigung zu den beiden Gesetzesentwürfen zur Sterbehilfe geben wird. Frister betont jedoch, dass dies keine Katastrophe wäre. In diesem Fall würde die bisherige Gesetzeslage gelten, nach der Beihilfe zum Suizid straflos ist, sofern der Suizident gemäß einer frei verantwortlichen Willensentscheidung handelt. Andernfalls wird die Hilfeleistung zur Täterschaft. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundestag in dieser wichtigen Frage entscheiden wird.