Die Staatsanwaltschaft München I sieht durch die Cannabisgesetzgebung des Bundes erhebliche Nachteile für die Arbeit der Justiz. Insbesondere Jugendliche könnten nicht mehr zur Aufsuchung einer Beratungsstelle verpflichtet werden und die Strafen für den Handel mit Cannabis seien geringer ausgefallen.
Nachteile und Kritik am Cannabisgesetz
Der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Hans Kornprobst hat sich kritisch gegenüber dem „Spiegel“ über die Auswirkungen des Cannabisgesetzes des Bundes geäußert. „Es fällt auf, dass das Gesetz Auswirkungen hat, die sehr fragwürdig sind“, sagte Kornprobst. Seit der Reform im Frühjahr gestalte es sich schwieriger, auf jugendliche Cannabiskonsumenten einzuwirken.
Veränderungen für jugendliche Cannabiskonsumenten
Wenn ein Minderjähriger in der Vergangenheit mit Cannabis erwischt wurde, so Kornprobst, „konnten wir ihn dazu zwingen, eine Beratungsstelle aufzusuchen“. Nun sei die Beratung freiwillig, da es strafrechtlich nicht mehr möglich sei, diese aufzuzwingen. Strafen für den Handel mit Cannabis seien geringer geworden. Die Änderungen für Kleinkonsumenten seien überschaubar: „Kleine Mengen zu konsumieren hat auch bisher zu keiner Verurteilung geführt.“
Auswirkungen auf Polizei und Justiz
Laut den Strafverfolgern machen es die Änderungen durch das Gesetz der Polizei und der Justiz in München schwerer gegen Dealer vorzugehen oder Hausdurchsuchungen durchzuführen. Darüber hinaus resultiere aus dem Gesetz „ein hoher Arbeitsaufwand“, da abgeschlossene Verfahren erneut aufgegriffen werden müssten. Bundesweit wird Kritik an der Reform laut, in Bayern fällt diese besonders stark aus.
Die Nachfrage nach Integrationskursen in Deutschland bleibt weiterhin hoch, wobei die Kapazitäten insbesondere in ländlichen Regionen an ihre Grenzen stoßen. Zudem hat sich die Wartezeit auf diese Kurse in den letzten Jahren fast verdoppelt.
Nachfrage nach Integrationskursen weiterhin hoch
Laut einem Bericht des Bundesinnenministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags, über den der „Spiegel“ berichtet, ist die Nachfrage nach Integrationskursen trotz ausreichender Kursplätze auf Bundesebene „sehr hoch“. Die Kapazitäten stoßen „insbesondere in ländlich geprägten Regionen inzwischen an Grenzen“. Im vergangenen Jahr haben rund 361.000 Menschen solche Kurse begonnen, etwa 25.000 mehr als im Jahr 2022.
Verzögerungen bei Kursstart und vollen Lerngruppen
Entweder werden die Teilnehmer berechtigt, an den Kursen teilzunehmen, oder sie werden dazu verpflichtet. Es vergeht jedoch eine signifikante Zeitspanne zwischen der Behördenentscheidung und dem tatsächlichen Kursstart. Im vergangenen Jahr waren es durchschnittlich fast 17 Wochen, im Vergleich zu knapp neun Wochen im Jahr 2022. Es wurde zudem festgestellt, dass die Lerngruppen oft voll sind, da die Plätze in den allgemeinen Kursen laut Innenministerium „zu annähernd 90 Prozent“ ausgelastet sind.
Halbierung der Mittel für Integrationskurse geplant
Trotz der hohen Nachfrage und längeren Wartezeiten plant die Regierung laut Haushaltsentwurf für 2025, die Mittel für Integrationskurse zu halbieren – auf 500 Millionen Euro. Die Regierung kündigt jedoch an, die Finanzierung bei den weiteren Etatberatungen neu zu bewerten.
Inmitten einer umfangreichen globalen IT-Störung hat die Fluggesellschaft Eurowings alle innerdeutschen Flüge sowie Flüge nach Großbritannien bis 15 Uhr am Freitag gestrichen. Die Störung beeinträchtigt die Check-In- und Boarding-Prozesse, was zu Verspätungen und zusätzlichen Flugstreichungen führt.
Auswirkungen der IT-Störung auf den Luftverkehr
Die innerdeutsche Flugausfälle haben dazu geführt, dass die betroffenen Passagiere dazu aufgefordert wurden, eigenständig Bahntickets zu buchen und diese zur Erstattung einzureichen. Eurowings rechnet im weiteren Tagesverlauf mit zusätzlichen Verspätungen und Annullierungen. „Sobald die Störung behoben ist, werden wir die Passagiere umgehend auf alternative Flüge umbuchen“, teilt das Unternehmen mit.
Ursache der IT-Störung
Seit dem frühen Freitagmorgen hat eine IT-Störung Flughäfen und andere öffentliche Einrichtungen lahmgelegt. Verantwortlich für den Ausfall soll ein Fehler in einem Update der Crowdstrike-Software für Windows-Computer sein. „George Kurtz„, CEO von Crowdstrike, bestätigte, dass der Fehler identifiziert wurde. Kunden wurden zu einem Download-Portal für ein neues Update weitergeleitet.
Alvaro Morata, der frischgebackene Fußball-Europameister, wechselt von Atletico Madrid zum AC Mailand. Mit dieser Entscheidung zieht er einen Schlussstrich unter eine Phase der Unsicherheit und der Leihgeschäfte zwischen verschiedenen Vereinen.
Moratas Wechsel zum AC Mailand
Der spanische Stürmer Alvaro Morata unterschrieb bei den Rossoneri einen Vertrag bis 2028. Dies teilte der Verein am Freitag mit. Der Vertrag markiert ein neues Kapitel für den in Madrid geborenen Morata, der sein Profidebüt für Real Madrid gab und seither für Juventus Turin, den FC Chelsea und Atletico Madrid gespielt hat.
Karriereverlauf und Erfolge
In den vergangenen Jahren war Morata wiederholt zwischen diesen Clubs verliehen worden. Zuletzt äußerte er Unzufriedenheit über mangelnde Wertschätzung in Spanien. Seine Karriere erreichte jedoch einen Höhepunkt, als er als Kapitän der spanischen Nationalmannschaft den Europameistertitel holte. Im entscheidenden Spiel gegen England im Berliner Olympiastadion war Morata ein entscheidender Akteur.
Morata zählt zu den Leistungsträgern des spanischen Nationalteams, für das er in 80 Länderspielen 36 Tore erzielte. Es bleibt abzuwarten, wie er sich mit seinem Wechsel zum AC Mailand weiterentwickelt und ob dieser Schritt seiner Karriere neuen Schwung verleiht. Sein Engagement und seine Fähigkeiten sind jedoch unbestritten und er wird von Fans und Fachleuten gleichermaßen geschätzt.
Annalena Baerbocks (Grüne) umstrittener Kurzflug von Frankfurt am Main nach Luxemburg nach dem deutschen EM-Vorrundenspiel löste mehr Klimaschäden aus, als zunächst bekannt war, berichtet der „Spiegel“. Der Flug löste zusätzliche Trips der Flugzeugcrew aus, die ihre zulässige Arbeitszeit überschritten hatte.
Kritik an Baerbocks Flug
Am 23. Juni nutzte Annalena Baerbock (Grüne) einen A321 der Flugbereitschaft zur Reise von Frankfurt am Main nach Luxemburg, trotz der kurzen Entfernung von etwa 250 Autokilometern. Wegen des Nachtflugverbots war eine Sondergenehmigung nötig. Ihr Ministerium teilte in Reaktion auf aufkommende Kritik mit, dass das Flugzeug als Ersatz für den Bundeskanzler bereitstand. Am 24. Juni reiste Baerbock direkt von Luxemburg nach Israel.
Zusätzliche Flüge durch Crew-Wechsel
Jedoch löste der nächtliche Trip weitere Flüge des genutzten A321 aus. Nach Baerbocks Ankunft in Luxemburg musste das Flugzeug zur Basis nach Köln zurückkehren, da die Crew ihre zulässige Arbeitszeit erreicht hatte und ausgetauscht werden musste. Am darauf folgenden Morgen flog der Jet erneut von Köln nach Luxemburg.
Aus dem Auswärtigen Amt kam die Stellungnahme, dass man keinen Einfluss auf die technische Flugplanung der Regierungsjets habe. Baerbock selbst habe von dem Hin und Her des A321 nichts mitbekommen, wurde mitgeteilt.
In der größten Erstaufnahme-Einrichtung Thüringens in Suhl ist die Gewalt in den letzten Jahren besorgniserregend gestiegen. Gleichzeitig hat die Stadt einen drastischen Anstieg der Ladendiebstähle verzeichnet.
Gewalt und Kriminalität in der Erstaufnahme
Laut Informationen der Polizeiinspektion Suhl, die dem „Spiegel“ mitgeteilt wurden, gab es in der Einrichtung im Jahr 2023 allein 150 Fälle von Körperverletzung. Dies ist ein signifikanter Anstieg gegenüber dem Vorjahr, in dem nur 42 Körperverletzungen registriert wurden. Weiter berichtete die Polizei von einer drastischen Zunahme an Ladendiebstählen in der Stadt. Im letzten Jahr wurden 571 Fälle erfasst, von denen 412 auf das Konto von Zuwanderern gingen. Zum Vergleich: Im vorherigen Jahr waren es insgesamt 311 Fälle, wobei 156 Zuwanderern zugeschrieben wurden. Die Polizei stellte jedoch klar, dass es sich bei den Tätern nicht zwangsläufig um Bewohner der Erstaufnahme handeln muss, sondern es könnten auch andere nichtdeutsche Tatverdächtige sein.
Stimmen aus der Stadt Suhl
Der Suhler Oberbürgermeister André Knapp (CDU) wirft der Landesregierung seit Jahren Versagen im Umgang mit der Erstaufnahme vor. Die Einrichtung ist eigentlich für 800 Menschen ausgelegt, jedoch lebten hier meist deutlich mehr Personen, im letzten Jahr zeitweise sogar doppelt so viele. Es gab auch Probleme mit dem Sicherheitspersonal, woraufhin ein Aufnahmestopp folgte. Zwei Mitarbeiter waren entlassen worden, nachdem sie rechtsextreme Parolen zu einem Partyhit gesungen hatten.
Thüringer Landesregierung reagiert
Vor einigen Monaten reagierte der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) auf die anhaltende Kritik. Er kündigte an, die Unterkunft bis 2026 schließen zu lassen und den Mietvertrag nicht zu verlängern. Die Landesregierung plant derweil, eine neue zentrale Erstaufnahme zu eröffnen, wobei der Standort noch nicht bekannt ist.
Nach Änderung bei Kabel-TV: Osnabrücker Mieter beschweren sich über nicht angepasste Nebenkosten
Seit dem 1. Juli ist alles neu beim Empfang von Kabelfernsehen. Das so genannte Nebenkostenprivileg ermöglichte es Vermietern bisher, die Kosten für den gemeinsamen Kabelanschluss über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner umzulegen. Doch mit einem neuen Gesetz, das bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft trat und eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 gewährte, wurden diese Gebühren jetzt aus den Nebenkosten gestrichen. Diese Änderung gibt den Verbrauchern mehr Freiheit bei der Wahl ihres Fernsehempfangs. Offenbar weigern sich aber nicht wenige Vermieter und Hausverwaltungen in Osnabrück, die Kabelgebühr aus den Nebenkosten zu streichen und kassieren weiter für eine Leistung, die gar nicht mehr erbracht wird.
Nebenkosten müssen angepasst werden
Eigentlich ist es ganz einfach: Zahlen Mieterinnen und Mieter neben der Grundmiete Vorauszahlungen für Betriebskosten, müssen die Vorauszahlungen seit 1. Juli 2024 um die bisher für den Kabelanschluss veranschlagten Kosten reduziert werden. Denn laut dem Deutschen Mieterbund entfällt die Betriebskostenumlage ab diesem Zeitpunkt.
Sind die Kosten für den Kabelanschluss allerdings in der Grundmiete enthalten und werden nicht als Betriebskosten abgerechnet (so genannte Inklusivmiete), ändert sich die Miethöhe durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht. Mieterinnen und Mieter haben aber die Möglichkeit, die Kabelversorgung gegenüber ihrem Vermieter zu kündigen, wenn ihr Mietverhältnis mindestens 24 Monate besteht. Nach einer Kündigung ist die Miete um den Betrag zu reduzieren, der für den Kabelanschluss bei Vertragsabschluss üblich war.
HASEPOST-Umfrage: Bei 89 Prozent fand keine Anpassung statt
In den vergangenen drei Wochen haben sich vermehrt Leserinnen und Leser bei unserer Redaktion gemeldet, die berichteten, dass ihre Vermieter die Nebenkosten zum 1. Juli nicht um die Kabelgebühr reduziert hätten, obwohl diese in der Nebenkostenabrechnung explizit ausgewiesen wird. Eine nicht-repräsentative Umfrage der HASEPOST via Instagram bestätigte dieses Vorgehen: So gaben 89 Prozent der Befragten an, dass eine Anpassung nicht stattgefunden hat.
Mieter zahlen für eine nicht erbrachte Leistung
„Unser Vermieter hat mir auf meine Nachfrage mitgeteilt, dass er die Nebenkosten erst mit der nächsten Abrechnung anpassen wird“, klagt Sandra Holtgreve aus dem Osnabrücker Stadtteil Dodesheide beim Telefonat mit unserer Redaktion. Für sie sei das eine finanzielle Mehrbelastung, weil sie sich mittlerweile selbst um einen neuen Kabelanschluss gekümmert habe. „Ich zahle also die nächsten Monate weiterhin die Kabelgebühr mit den Nebenkosten an meinen Vermieter und eine weitere Kabelgebühr direkt an den Anbieter, bei dem ich jetzt einen neuen Vertrag abgeschlossen habe. Und bei der nächsten Abrechnung muss ich auch noch aufpassen, dass mir die zu viel gezahlten Gebühren vom Vermieter erstattet werden. Das kann es echt nicht sein.“ Holtgreves Vermieter wollte sich auf Nachfrage der HASEPOST jedoch nicht dazu äußern.
Ärger auch im Stadtteil Westerberg
Ähnliches weiß auch ein weiterer Mieter zu berichten, der anonym bleiben möchte: „Per Brief hat uns die Hausverwaltung zwar auf den Wegfall des Nebenkostenprivilegs hingewiesen und uns mitgeteilt, dass wir uns jetzt selbst um einen TV-Anschluss kümmern müssen. Allerdings wurde uns nicht gesagt, um welchen Betrag wir die Nebenkosten kürzen dürfen“, ärgert sich der Bewohner einer großen Wohnanlage im Stadtteil Westerberg. Erst auf seine gezielte Nachfrage habe man auch ihm mitgeteilt, dass die Nebenkosten unverändert blieben und erst mit der nächsten Abrechnung angepasst würden.
„Da unsere Hausverwaltung etwa 100 bis 200 Wohnungen in Osnabrück betreut, sprechen wir also von einer höheren Summe, die einfach unrechtmäßig kassiert wird.“ Einen Anwalt wolle er sich deshalb aber nicht nehmen, zumal er auch keine Doppelbelastung habe, nachdem er sich jetzt gegen einen Kabelanschluss und für den TV-Empfang via Internet entschieden habe. Eine Anfrage unserer Redaktion an die Hausverwaltung zu ihrem fragwürdigen Vorgehen wurde bislang nicht beantwortet.
Verbraucherzentrale und Mieterbund äußern sich
Die Kabelgebühr weiterhin einziehen, obwohl die Leistung nicht mehr erbracht wird: Was sagt die Verbraucherzentrale dazu? „Grundsätzlich würde ich sagen, dass dies nicht zulässig ist. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten nicht mehr abgerechnet werden. Die Nebenkosten müssten also entsprechend angepasst werden“, antwortet Kathrin Bartsch, Referentin für Telekommunikation und Internet bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, auf Anfrage unserer Redaktion.
Auch Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbunds, macht diesbezüglich klar: „Die Kabelgebühren dürfen nur noch für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 als Betriebskosten umgelegt werden. Die Abrechnung für das Jahr 2024 sollte dahingehend überprüft werden, ob die Kosten für den Kabelanschluss noch über den 30. Juni 2024 hinaus abgerechnet wurden. Ist dies der Fall, müssen diese Kosten nicht bezahlt werden und sollten Mietende die zu Unrecht erfolgte Umlage innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung gegenüber Vermietenden beanstanden.“
Unseriöse „Medienberater“ in der Region Osnabrück
Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bringt zwar Vorteile für die Mieter, ist aber auch mit Nachteilen behaftet. Das zeigt sich nicht nur jetzt bei den nicht angepassten Nebenkosten: Im April waren bereits unseriöse und auf Provisionsbasis arbeitende „Medienberater“ in der Region Osnabrück unterwegs, um unwissenden Menschen neue Kabelverträge aufzuschwatzen.
Die Tarifbindung in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren weiter abgenommen, wie aus einer Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht: Während 2013 noch für 49 Prozent aller Beschäftigten ein Branchentarifvertrag galt, waren es 2023 nur noch 42 Prozent. Vor allem in Ostdeutschland zeichnet sich eine negative Entwicklung ab.
Abnahme der Tarifbindung
Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat auf der Grundlage einer repräsentativen Befragung in 15.000 Betrieben ermittelt, dass die Tarifbindung im Jahr 2023 im Osten bei nur 31 Prozent und im Westen bei 44 Prozent liegt. Im Hinblick auf die Tarifbindung der Betriebe geht der Trend ebenfalls nach unten: 2023 verfügten 76 Prozent aller Betriebe in Deutschland weder über einen Branchen- noch einen Haustarifvertrag. Besonders deutlich ist der Rückgang in Ostdeutschland, wo 83 Prozent der Betriebe keinen entsprechenden Tarifvertrag hatten. Branchendaten zeigen, dass tariflich vereinbarte Löhne in der Regel höher sind als nicht tariflich vereinbarte Verdienste.
Kritik aus der Politik
„Susanne Ferschl, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht in der Entwicklung ein politisches Versagen: „Seit Jahren befindet sich die Tarifbindung im freien Fall – das ist politisches Versagen auf ganzer Linie“. Ferschl fordert die Bundesregierung auf, das bereits seit langem angekündigte Tariftreuegesetz umzusetzen. Darüber hinaus sei es notwendig, dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden könnten und die Tarifflucht durch Outsourcing verhindert werde.
Die Führungsebenen im Bundespräsidialamt werden immer stärker von Frauen besetzt. Wie der Spiegel berichtet, wird das persönliche Büro von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier künftig von Daniela Lerner geführt werden, womit fünf von sieben Spitzenpositionen in der Behörde in Frauenhand sind.
Frauen an der Spitze des Bundespräsidialamts
Nach dem „Spiegel“-Bericht tritt Daniela Lerner die Nachfolge von Alexander Dubnitzki an, der als Kapitän zur See zu einer militärischen Position bei der Marine zurückkehrt. Damit leitet nun eine Frau das persönliche Büro des Bundespräsidenten.
Weitere Frauen in Führungspositionen
Des Weiteren wird die Behörde von der Staatssekretärin Dörte Dinger als Leiterin des Bundespräsidialamts geführt. Zudem ist die Zentralabteilung der Behörde unter der Leitung von Susanne Bos-Eisolt. Cerstin Gammelin, als Sprecherin, und Kordula Doerfler, als Chef-Redenschreiberin, besetzen weitere Spitzenstellungen in der Behörde.
Das Bundespräsidialamt
Das Bundespräsidialamt ist eine oberste Bundesbehörde, die das Staatsoberhaupt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im In- und Ausland unterstützt. Momentan sind ungefähr 250 Mitarbeiter im Bundespräsidialamt tätig.