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Cannabis

Änderungen im Cannabismarkt: Neue Entwicklungen für Verbraucher in Niedersachsen

von Redaktion Hasepost 23. Februar 2026

Mit der Reform des Cannabisrechts ist auch der rechtliche Rahmen in Deutschland neu gefasst worden. Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes gibt es neue Vorschriften für Besitz, Eigenanbau und gemeinschaftliche Anbauvereinigungen. Für Verbraucher in Niedersachsen bedeutet das vor allem mehr Transparenz, klarere Zuständigkeiten und bessere Marktregulierung. Auch Produktformen und Informationsangebote entwickeln sich weiter.

Rechtliche Grundlagen und regionale Umsetzung

Die gesetzgeberischen Maßnahmen des Cannabisgesetzes verfolgen mehrere Ziele: den Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken, den Schwarzmarkt einzudämmen und klare Kontrollmechanismen zu schaffen. Erwachsene dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis besitzen und auch in bescheidenem Umfang selbst anbauen. Darüber hinaus sind nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen vorgesehen, die ihren Mitgliedern Cannabis zur Verfügung stellen dürfen.

Für Niedersachsen bedeutet das, dass Kommunen und Behörden geeignete Genehmigungs- und Kontrollstrukturen aufbauen müssen. Gesundheitsämter und Ordnungsbehörden sind in die Überwachung mit eingebunden. Verbraucher profitieren so von nachvollziehbaren Regeln und einem definierten Rechtsrahmen. Das fördert die Planungssicherheit und verringert die Unsicherheit im Umgang mit diesen Produkten.

Produktformen und Qualitäten

Mit der Gesetzesnovelle rücken auch die Qualitäten mehr in den Vordergrund. Kunden legen zunehmend Wert auf Artikel mit guten Inhaltsangaben, Auskunft über Herkunft und Verarbeitung. Neben den bewährten Blütenprodukten haben sich in den letzten Jahren auch andere Formen etabliert, zum Beispiel Öle oder Genußmittel.
Hierbei sind viele Konsumenten an Produkten interessiert, die eine gute Standardisierung versprechen, beispielsweise THC Gummibären. Wichtig ist hierbei, daß diese Produkte
gut ausgezeichnet sind und alles zu den Inhaltsstoffen nachvollziehbar ist. Einheitliche Qualitätsstandards helfen, die Verbraucher zu schützen und Fehlanwendungen zu vermeiden.
Transparenz auch bei der Herstellung. Kontrollierte Produktionsabläufe, Laboranalysen der Produkte und rückverfolgbare Lieferketten helfen, die Produktsicherheit zu erhöhen. Für Verbraucher in Niedersachsen bedeutet das vor allem, sich vor dem Kauf gut zu informieren und nur solche Angebote zu nutzen, die dem geltenden Recht entsprechen.

Verbesserter Verbraucherschutz und Aufklärung

Mit der Reform muss auch eine bessere Aufklärung einhergehen. Behörden und Fachstellen müssen über Risiken, Wechselwirkungen und verantwortungsvollen Umgang informieren. In der Prävention ist das Ziel dabei vor allem, Jugendliche zu schützen und frühzeitig problematische Konsummuster zu erkennen.
Verbraucher sollten darüber hinaus wissen, dass cannabisbezogene Produkte nicht für jede Person geeignet sind. Vorerkrankungen, die Einnahme von Medikamenten oder auch psychische Belastungen stellen Risikofaktoren dar. Eine sachgerechte Information über Wirkweise und mögliche Nebenwirkungen ist daher wichtig. Gesundheitsgerechtes Handeln muss verantwortungsvoll geschehen.

Änderungen in Marktstruktur und Vertriebswegen

Parallel zu den gesetzlichen Neuausrichtungen ändern sich auch die Vertriebswege. Digitale Informationsangebote werden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Verbraucher werden sich online über Produktarten, rechtliche Rahmenbedingungen und Qualität informieren. Dabei ist es wichtig, seriöse Informationsquellen von unseriösen Angeboten unterscheiden zu können.
Im Hinblick auf Niedersachsen lässt sich feststellen, dass der Markt zunehmend strukturierter wird. Anbieter müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, was mittelfristig zu einer Professionalisierung führen dürfte. Die Kontrolle durch Behörden bleibt aber natürlich ein unverzichtbarer Teil des Systems.

Die Entwicklung auf dem Cannabismarkt zeigt, dass Regulierung, Verbraucherschutz und Markttransparenz enger ineinander verzahnt werden. Für Verbraucher in Niedersachsen ergeben sich neue Chancen und zugleich erhöhte Verantwortung im Umgang mit entsprechenden Produkten. Vor allem sachgerechte Information, Beachtung gesetzlicher Vorgaben und verantwortungsvoller Umgang mit den Produkteformen werden nun im Vordergrund stehen.

23. Februar 2026 0 Kommentare
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Sommer auf einer Terrasse

Worauf es bei der Auswahl einer Tischsitzbank für Esszimmer oder Terrasse ankommt

von Redaktion Hasepost 23. Februar 2026

Eine Tischsitzbank kann sowohl im Esszimmer als auch auf der Terrasse eine Bereicherung darstellen. Sie bietet Platz für mehrere Personen und schafft eine einladende Atmosphäre beim gemeinsamen Essen. Im Vergleich zu einzelnen Stühlen wirkt eine Sitzbank häufig luftiger und lässt sich besonders platzsparend nutzen – ein Vorteil, der gerade in kleineren Räumen zum Tragen kommt. Die Vielfalt an Varianten und Materialien ermöglicht es, die Sitzbank passend zum eigenen Stil und Verwendungszweck auszuwählen. Im Folgenden wird erläutert, worauf es bei der Auswahl ankommt und wie eine Bank-Tisch-Kombination den Alltag angenehmer gestalten kann.

Die Vorteile einer Sitzbank am Tisch

Eine Tischsitzbank bringt verschiedene Vorteile mit sich. Sie ermöglicht mehreren Personen, nebeneinander zu sitzen und fördert so das Zusammenkommen am Esstisch. Wer gerne mit Familie oder Freunden Zeit verbringt, profitiert von der Flexibilität, die eine Bank gegenüber einzelnen Stühlen bietet.

Im Esszimmer sorgt die durchgehende Sitzfläche für ein geordnetes Gesamtbild und trägt dazu bei, dass der Raum offener wirkt. Insbesondere in kleineren Wohnungen kann dies sehr vorteilhaft sein. Auch im Außenbereich ist sie praktisch: Eine Bank lässt sich leicht verschieben und bietet mehreren Gästen gleichzeitig Platz.

Bei der Gestaltung reicht das Spektrum von schlichten Holzbänken bis zu gepolsterten Modellen mit Rückenlehne. So lässt sich für nahezu jeden Einrichtungsstil eine passende Sitzgelegenheit finden. Mit einer bank-tisch-kombination kann der Wohnbereich individuell gestaltet werden, um zusätzlichen Komfort zu schaffen.

Worauf bei Maßen, Materialien und Funktion zu achten ist

Die passenden Maße spielen für den Sitzkomfort eine zentrale Rolle. Oft wird eine Sitzhöhe von etwa 46 cm als angenehm empfunden. Auch der Abstand zwischen Sitzfläche und Tischplatte sollte berücksichtigt werden – rund 30 cm gelten hier als sinnvolle Orientierung. Die Sitztiefe liegt üblicherweise bei etwa 45 cm, damit bequem Platz genommen werden kann.

Auch die Länge der Bank ist wichtig: Für zwei bis drei Personen empfiehlt sich eine Länge zwischen 140 und 160 cm. Dabei muss die Bank nicht zwingend genauso lang sein wie der Tisch; vielfach wird empfohlen, sie etwa 10 cm von der Tischkante entfernt aufzustellen.

Im Innenbereich kommen häufig Materialien wie Holz, Metall oder Kunststoff zum Einsatz. Für den Außenbereich eignen sich wetterbeständige Werkstoffe wie Teakholz oder Aluminium besonders gut. Darüber hinaus lohnt es sich zu überlegen, ob eine schlichte Holzbank genügt oder lieber ein gepolstertes Modell beziehungsweise eine Truhenbank gewählt werden soll. Beide Varianten können bei Bedarf mit Kissen ergänzt werden, um den Sitzkomfort weiter zu erhöhen.

Die passende Lösung für den Alltag finden

Eine Sitzbank am Esstisch lässt sich vielseitig einsetzen – vom schnellen Frühstück bis hin zum entspannten Abendessen mit Gästen. Zunächst sollte überlegt werden, wo die Bank stehen soll: Im Innenraum schafft sie einen gemütlichen Essplatz; im Freien kann sie zum Mittelpunkt auf Terrasse oder Balkon werden.

Auch individuelle Vorlieben sind entscheidend: Soll das Modell schlicht ausfallen oder lieber gepolstert sein? Wird zusätzlicher Stauraum gewünscht oder bevorzugt man eine unkomplizierte Handhabung? Entsprechend kann ein Modell gewählt werden, das zu den eigenen Anforderungen passt.

Wer Anregungen sucht oder sich einen Überblick über aktuelle Modelle und Trends verschaffen möchte, findet im Bereich bank-tisch-kombination weitere Informationen. So lässt sich leichter herausfinden, welche Ausführung zur eigenen Wohnsituation passt – sei es für gemeinsame Mahlzeiten drinnen oder entspannte Stunden im Freien.

 

23. Februar 2026 0 Kommentare
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Energydrinks im

Günther plant Zuckersteuer-Offensive über Bundesrat trotz CDU-Nein

von Hasepost Redaktion 23. Februar 2026

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will trotz eines Rückschlags auf dem CDU-Bundesparteitag an der Einführung einer Zuckersteuer festhalten. Die Abgabe soll nun über den Bundesrat vorangebracht werden, um nach seiner Darstellung die Gesundheit der Menschen besser zu schützen und Kosten im Gesundheitswesen zu senken.

Günther setzt auf Bundesrat nach Parteitagsniederlage

Nach seinem Scheitern auf dem CDU-Parteitag mit einem Vorstoß für eine Zuckersteuer will Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther die Abgabe über den Bundesrat durchsetzen. „Das Thema Zuckersteuer hat sich natürlich nicht erledigt“, sagte der CDU-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sein Landesverband habe einen klaren Parteitagsbeschluss sowie „manche Unterstützung“ auf dem Bundesparteitag bekommen, ferner hätten andere Bundesländer Sympathien dafür. So werde Schleswig-Holstein die Wege, „die uns jetzt offenbleiben – im Bundesrat -, entsprechend nutzen, um erfolgreich zu sein.“

Kritik an Parteitagsdebatte

Günther zeigte sich verärgert über die Debatte auf dem Parteitag. „Die ganzen Argumente, die da eine Rolle gespielt haben, hatten nichts mit Jugendschutz zu tun.“ Vielmehr habe es sich um eine Abwehrdebatte gehandelt, „weil man glaubte, dass das Thema Zuckersteuer etwas ist, das die Wirtschaft belastet“. Das Gegenteil sei der Fall, wie man in vielen anderen Ländern, etwa Großbritannien, sehen könne. „Und deswegen werden wir weiter Überzeugungsarbeit leisten.“

Streit um Steuer und Energydrink-Regelung

Gegner der vorgeschlagenen Einführung einer Verbrauchssteuer auf Getränke mit hohem Zuckeranteil und den Verkauf von Energydrinks erst ab 16 Jahren plädierten auf dem CDU-Parteitag für Aufklärung statt „Verbote“. Ferner äußerten sie die Sorge vor einer weiteren Belastung der Wirtschaft. Günther zufolge ist eine Zuckersteuer kein marktwirtschaftliches Instrument, sondern die Chance, Kosten im Gesundheitswesen zu minimieren – vor allem aber gehe es um die Gesundheit der Menschen.

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23. Februar 2026 0 Kommentare
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Behandlungszimmer beim

Kassenärztechef fordert Abschaffung freiwilliger Kassenleistungen zur Kostensenkung

von Hasepost Redaktion 23. Februar 2026

In der Diskussion um Einsparungen im Gesundheitssystem fordert Kassenärztechef Andreas Gassen die komplette Streichung freiwilliger Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese „Nice to have“-Angebote dienten vor allem Marketingzwecken und müssten entfallen, wenn im Kernbereich der Versorgung gekürzt werde, argumentiert er. Das Einsparpotenzial beziffert er auf knapp eine Milliarde Euro pro Jahr.

Forderung nach Streichung freiwilliger Kassenleistungen

Kassenärztechef Andreas Gassen verlangt angesichts der Debatte um Einsparungen im Gesundheitssystem ein deutliches Umschichten der Mittel. „Wenn nicht genug Geld für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung da ist und gespart werden muss, sind `Nice to have`-Leistungen als Erstes zu streichen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisierte dabei den Umgang der gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Budgets. „Es kann doch nicht sein, dass Kassen die Vergütung für Leistungen, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden sind, kürzen wollen und gleichzeitig hohe Summen für werbewirksame Dinge bezahlen“, so Gassen mit Blick auf Forderungen der Kassen, die Honorare der Ärzte zu kappen. Das mögliche Einsparvolumen durch eine komplette Abschaffung bezifferte Gassen auf knapp eine Milliarde Euro pro Jahr.

Satzungsleistungen im Fokus der Kritik

Gassen bezieht sich auf die sogenannten Satzungsleistungen, die über das allgemeine Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen und von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind. Dazu zählen etwa die umstrittenen Behandlungsmethoden Homöopathie, Anthroposophie oder Phytotherapie. Zudem zahlen viele Krankenkassen Zuschüsse zu Gesundheitskursen oder für den Kauf von Fitnesstrackern.

Vorwurf des Missbrauchs für Werbezwecke

Den Kassen wird immer wieder vorgeworfen, mit solchen Angeboten, deren medizinischer Nutzen oft angezweifelt wird, Geld der Solidargemeinschaft für Werbezwecke einzusetzen. Gassen sieht in der vollständigen Streichung dieser freiwilligen Leistungen einen Ansatz, um Einsparungen zu erzielen, ohne den vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Leistungskatalog weiter zu belasten.

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23. Februar 2026 0 Kommentare
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Johannes Winkel

JU-Chef warnt CDU vor Aufweichung der Schuldenbremse

von Hasepost Redaktion 23. Februar 2026

Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, sieht CDU und Koalition nach dem Parteitag in einer entscheidenden Phase. Angesichts einer im kommenden Jahr erwarteten Haushaltslücke von 60 Milliarden Euro dringt er auf eine grundlegende Reform des Sozialstaats und warnt vor einer weiteren Aufweichung der Schuldenbremse. Zugleich fordert er mehr Reformbereitschaft innerhalb der Union, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel.

„Land und Partei stehen vor einer Weggabelung“

Junge-Union-Vorsitzender Johannes Winkel hat nach dem CDU-Parteitag eindringlich vor den finanziellen Herausforderungen für Staat und Partei gewarnt. „Sowohl das Land als auch die Partei stehen vor einer Weggabelung: Im nächsten Jahr klafft eine 60-Milliarden-Euro-Lücke im Haushalt“, sagte Winkel der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
Das bedeute aus seiner Sicht, dass in diesem Jahr grundlegende finanzpolitische Weichen gestellt werden müssten. Entweder man beschließe „eine sozial ausgewogene, aber eben auch finanzwirksame Reform des Sozialstaats“. Oder man müsste die Schuldenbremse nächstes Jahr komplett auflösen, „in Abhängigkeit von Heidi Reichinnek und der Linkspartei“.

Streit um Schuldenbremse und Staatsverschuldung

Mit Blick auf die Auseinandersetzung um die Schuldenbremse verwies Winkel auf einen Beschluss des CDU-Parteitags. Genau diese Debatte habe man mit dem Antrag auf dem Parteitag, keine weitere Auflösung der Schuldenbremse vorzunehmen, verhindern wollen. „Dessen Annahme zeigt: Nicht nur die Junge Union, sondern die gesamte Partei wird den Weg in die strukturelle Staatsverschuldung nicht mitgehen“, sagte Winkel der „Rheinischen Post“.

Appell zu mehr Reformbereitschaft

Zugleich richtete Winkel einen Appell an die eigene Partei. Die Union müsse sich stärker für grundlegende Veränderungen öffnen. „Wir dürfen den demografischen Wandel nicht länger ignorieren, in diesem Jahr müssen Reformen kommen“, sagte er der „Rheinischen Post“.

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23. Februar 2026 0 Kommentare
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Eurofighter (Archiv)

Tom Enders warnt: Deutsches Kampfflugzeug wäre Ressourcenverschwendung

von Hasepost Redaktion 23. Februar 2026

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik und frühere Vorstandschef von Airbus und EADS, Tom Enders, warnt vor der Entwicklung eines eigenständigen deutschen Kampfflugzeugs. In einem Gastbeitrag für das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) kritisiert er entsprechende Forderungen aus Industrie und Gewerkschaft als riskante Ressourcenverschwendung.

Warnung vor „gigantischer Fehlallokation von Ressourcen“

Tom Enders wendet sich in seinem Beitrag gegen Überlegungen, ein eigenes deutsches Kampfflugzeug zu entwickeln. „Es droht eine gigantische Fehlallokation von Ressourcen“, schreibt Enders in seinem Gastbeitrag für das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Anlass seiner Intervention sind Forderungen des Bundesverbands der deutschen Luftfahrtindustrie (BDLI) und der IG Metall, die auf ein solches nationales Projekt drängen.
Die Debatte hat in den vergangenen Tagen an Dynamik gewonnen, weil dem deutsch-französisch-spanischen Luftkampfprojekt „Future Combat Air System“ (FCAS) das Scheitern droht. FCAS soll rund 100 Milliarden Euro kosten. Mit Blick auf die Entstehung des Projekts schreibt Enders: „Die Entscheidung der Bundesregierung von 2017, die nächste Generation nicht mit London, sondern mit Paris zu entwickeln, war vor allem durch die politische Enttäuschung über den Brexit motiviert. Rückblickend war das ein strategischer Fehler.“

Suche nach alternativen Partnern

Enders betont, Deutschland sei bei der Entwicklung neuer Kampfflugzeuge nicht auf die bisherigen FCAS-Partner angewiesen. „Deutschland kann sich an der Entwicklung der nächsten – womöglich letzten – Generation bemannter Kampfflugzeuge beteiligen“, schreibt er in seinem Beitrag für das RND. Als geeignete Partner nennt er „vor allem die Briten mit ihrem internationalen GCAP-Programm oder Saab aus Schweden“.

Fokus auf Drohnen statt bemannte Jets

Die eigene finanzielle Kraft solle Deutschland nach Auffassung von Enders auf die Entwicklung von Drohnen konzentrieren. Enders, der auch Mitglied im Verwaltungsrat des deutschen Herstellers Helsing ist, skizziert in seinem Beitrag für das RND eine grundlegende Verschiebung der militärischen Luftfahrt: „Die Zukunft der Luftkriegsführung liegt nicht in immer komplexeren, bemannten High-End-Plattformen mit zwanzigjährigen Entwicklungszeiten. Sie liegt in hochintelligenten autonomen Drohnen-Systemen, bei denen Software, KI-Fähigkeit und kostengünstige Massenproduktion wichtiger sind als Cockpit-Design oder aerodynamische Perfektion. (…) Hier, bei den unbemannten Kampfflugzeugen, könnte Deutschland mit seinen breiten industriellen und technologischen Fähigkeiten eine Führungsposition in Europa erringen.“
Bemannte „Kampffliegerei“ werde in zwanzig Jahren „nur noch eine Randrolle spielen“, schreibt Enders in seinem Gastbeitrag für das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

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23. Februar 2026 0 Kommentare
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Abstimmung auf

SPD blockiert CDU-Pläne zu Krankschreibung, Teilzeit und Wehrdienst

von Hasepost Redaktion 23. Februar 2026

Nach dem CDU-Parteitag bahnen sich neue Konflikte in der schwarz-roten Koalition an. Hintergrund sind CDU-Beschlüsse zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, zur Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit sowie zu Änderungen beim Wehrdienst. Die SPD stellt sich gegen diese Vorhaben und verweist auf bestehende Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.

SPD stemmt sich gegen Ende der telefonischen Krankschreibung

Dirk Wiese (SPD), Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, machte in der „Bild“ (Montagausgabe) deutlich, dass seine Partei die von der CDU geforderte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ablehnt. „Die telefonische Krankschreibung ist absolut sinnvoll. Sie entlastet die Praxen und verhindert weitere Ansteckungen im Wartezimmer“, sagte Wiese der „Bild“ (Montagausgabe).
Richtig sei es hingegen, „wie im Koalitionsvertrag vereinbart“, gegen „missbräuchliche Online-Krankschreibungen“ vorzugehen, so Wiese weiter in der „Bild“ (Montagausgabe). Darauf solle sich die Koalition nun konzentrieren, „anstatt sinnvolle Regeln infrage zu stellen und Patienten unter Generalverdacht zu stellen“, sagte er der „Bild“ (Montagausgabe).

Keine Eile bei Änderungen am Wehrdienst

Auch bei den von der CDU angestoßenen Debatten zum Wehrdienst sieht die SPD nach den Worten von Wiese keinen akuten Handlungsbedarf. „Wir haben kürzlich ein neues Wehrdienstgesetz verabschiedet, das unseren Wehrdienst mit Blick auf die neuen verteidigungspolitischen Herausforderungen neu aufstellt. Diese neuen Regeln sollten wir nun wirken lassen“, erklärte Wiese der „Bild“ (Montagausgabe). Die Neuregelungen stärkten die Bundeswehr und setzten die richtigen Anreize, um die Ziele beim personellen Aufwuchs zu erreichen, so Wiese gegenüber der „Bild“ (Montagausgabe).

Streit um Rechtsanspruch auf Teilzeit

In der von der CDU angestoßenen Diskussion über eine Reform des Rechtsanspruchs auf Teilzeit stellt sich die SPD ebenfalls quer. Zur Debatte sagte Wiese der „Bild“ (Montagausgabe): „Menschen haben viele Gründe, warum sie in Teilzeit arbeiten. Sie betreuen Kinder oder ältere Menschen, engagieren sich im Ehrenamt oder müssen aus gesundheitlichen Gründen kürzertreten. Es ist nicht an uns, Lebensentwürfe schlechtzureden.“
Die Entscheidungsfreiheit müsse bestehen bleiben, betonte Wiese in der „Bild“ (Montagausgabe). Ein „Vollzeitzwang à la CDU“ komme für die SPD nicht infrage.

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23. Februar 2026 0 Kommentare
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Bauarbeiten an

DIHK fordert deutlich mehr Tempo beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz

von Hasepost Redaktion 23. Februar 2026

Vor der ersten Lesung des „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ im Bundestag dringt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf weitere Nachbesserungen zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov fordert eine grundsätzliche Einstufung der Modernisierung aller Verkehrsträger als „überragendes öffentliches Interesse“ und konkrete Schritte gegen Verzögerungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.

DIHK dringt auf mehr Tempo bei Infrastrukturprojekten

DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sagte der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe), es reiche nicht, bei einzelnen Projekten ein bisschen schneller zu werden. „Die Modernisierung aller Verkehrsträger muss als überragendes öffentliches Interesse eingestuft werden“, sagte Melnikov der „Rheinischen Post“.
Die Hauptgeschäftsführerin ergänzte gegenüber der „Rheinischen Post“: „Zweitens müssen endlose Gutachtenschleifen durch klare Stichtagsregelungen beendet werden. Und drittens sollten Ersatzneubauten konsequent von Genehmigungs- und Prüfpflichten ausgenommen werden.“

Gesetz stellt Vorhaben in überragendes öffentliches Interesse

Mit dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ werden wesentliche Verkehrsinfrastrukturvorhaben unter anderem aus dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen in das überragende öffentliche Interesse gestellt. Auch Umweltbelange werden im Verfahren als nachrangig betrachtet.

Kritik des Sachverständigenrats für Umweltfragen

Das hatte zuletzt der Sachverständigenrat für Umweltfragen massiv kritisiert.

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23. Februar 2026 0 Kommentare
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Der Kauf einer Immobilie

Immobilienmakler beauftragen: Ja oder Nein? Vor- und Nachteile im Überblick

von Redaktion Hasepost 23. Februar 2026

Die Entscheidung, ob Sie beim Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie einen Immobilienmakler wie https://www.muellerimmobilien.info beauftragen sollten, ist eine der wichtigsten Weichenstellungen im gesamten Prozess. Während manche Eigentümer die Maklerprovision einsparen möchten und den Verkauf in Eigenregie durchführen, schwören andere auf die professionelle Unterstützung durch einen Experten. Doch welcher Weg ist der richtige für Sie? In diesem umfassenden Ratgeber beleuchten wir alle Aspekte rund um die Beauftragung eines Immobilienmaklers, zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, die zu Ihrer individuellen Situation passt.

Der Immobilienmarkt ist komplex und unterliegt ständigen Veränderungen. Gerade in Zeiten schwankender Zinsen und sich wandelnder Marktbedingungen kann die Expertise eines Fachmanns entscheidend sein. Gleichzeitig stehen moderne digitale Werkzeuge zur Verfügung, die einen Eigenverkauf einfacher machen als je zuvor. Wir zeigen Ihnen, wann sich ein Makler lohnt und wann Sie möglicherweise auch ohne auskommen.

Was macht ein Immobilienmakler eigentlich?

Ein Immobilienmakler ist weit mehr als nur ein Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Die Tätigkeiten eines professionellen Maklers umfassen ein breites Spektrum an Dienstleistungen, die den gesamten Verkaufsprozess begleiten und Sie als Eigentümer erheblich entlasten können.

Zu Beginn steht die professionelle Immobilienbewertung. Ein qualifizierter Makler analysiert den lokalen Markt, vergleicht ähnliche Objekte und berücksichtigt objektspezifische Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und Entwicklungspotenzial der Umgebung. Anders als Online-Bewertungstools, die lediglich auf Durchschnittswerten basieren, kann ein erfahrener Makler auch weiche Faktoren einbeziehen und so zu einer realistischen Preiseinschätzung gelangen. Diese neutrale Bewertung ist essenziell, da Eigentümer ihre Immobilie aufgrund emotionaler Bindung häufig über- oder unterschätzen.

Die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich. Dazu zählen Grundbuchauszüge, Flurkarten, Energieausweise, Baupläne, Wohnflächenberechnungen und bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung sowie Protokolle der Eigentümerversammlungen. Ein fehlender oder veralteter Energieausweis kann beispielsweise mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Der Makler kennt alle Anforderungen und stellt sicher, dass die Dokumentation vollständig und aktuell ist.

Ein weiterer zentraler Bereich ist die professionelle Vermarktung. Der Makler erstellt ein ansprechendes Exposé mit hochwertigen Fotos, verfasst verkaufsfördernde Texte und platziert das Angebot auf relevanten Immobilienportalen, in Printmedien und in seinem eigenen Netzwerk. Viele Makler verfügen über eine umfangreiche Datenbank mit vorgemerkten Kaufinteressenten, sodass die Immobilie oft bereits vor der öffentlichen Vermarktung einen passenden Käufer findet.

Die Organisation und Durchführung von Besichtigungen nimmt ebenfalls viel Zeit in Anspruch. Der Makler koordiniert Termine, führt Interessenten durch das Objekt, beantwortet Fragen und präsentiert die Immobilie in professioneller Weise. Dabei übernimmt er auch die Vorqualifizierung potenzieller Käufer durch Bonitätsprüfungen, was Sie vor unqualifizierten Anfragen und Besichtigungstourismus schützt.

In der Verhandlungsphase agiert der Makler als neutraler Vermittler. Er führt Preisgespräche mit Interessenten, balanciert die Interessen beider Parteien aus und arbeitet auf einen Vertragsabschluss hin, der für alle Beteiligten fair ist. Seine Verhandlungserfahrung und emotionale Distanz zum Objekt führen häufig zu besseren Ergebnissen als bei Eigenverhandlungen.

Schließlich begleitet der Makler den gesamten Prozess bis zur notariellen Beurkundung. Er bereitet den Kaufvertrag in Zusammenarbeit mit dem Notar vor, klärt letzte Fragen und ist bei der Vertragsunterzeichnung sowie der Schlüsselübergabe anwesend. Diese durchgängige Betreuung gibt beiden Parteien Sicherheit und minimiert das Risiko von Fehlern oder Missverständnissen.

Die Vorteile eines Immobilienmaklers

Die Beauftragung eines Immobilienmaklers bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die weit über die reine Vermittlungsleistung hinausgehen. Diese Mehrwerte können sich sowohl finanziell als auch zeitlich deutlich bemerkbar machen.

Professionelle Marktkenntnis und realistische Preisfindung

Einer der größten Vorteile liegt in der fundierten Marktkenntnis des Maklers. Er kennt die aktuellen Preisentwicklungen in Ihrer Region, weiß um saisonale Schwankungen und kann Trends frühzeitig erkennen. Diese Expertise führt zu einer realistischen Preisfindung, die weder zu niedrig angesetzt ist und Ihnen Geld kostet, noch zu hoch und dadurch Interessenten abschreckt. Studien zeigen, dass professionell bewertete und vermarktete Immobilien im Schnitt höhere Verkaufspreise erzielen als Objekte im Privatverkauf. Der Mehrerlös kann die Maklerprovision dabei oft ausgleichen oder sogar übersteigen.

Erhebliche Zeitersparnis und Stressreduktion

Der Verkauf einer Immobilie ist zeitintensiv und kann sich über mehrere Monate erstrecken. Vom Zusammenstellen der Unterlagen über das Schalten von Anzeigen, die Beantwortung unzähliger Anfragen, die Koordination von Besichtigungen bis hin zu Verhandlungen und der Vertragsabwicklung – all diese Aufgaben fallen bei einem Eigenverkauf in Ihrer Freizeit an. Ein Immobilienmakler nimmt Ihnen diese Last vollständig ab. Sie müssen lediglich einmal Zeit für die Erstbegehung investieren und werden dann regelmäßig über den Fortschritt informiert. Besonders für beruflich stark eingespannte Menschen oder bei emotionalen Verkaufssituationen wie einer Erbschaft oder Scheidung kann diese Entlastung von unschätzbarem Wert sein.

Zugang zu einem exklusiven Netzwerk

Professionelle Makler verfügen über ein breites Netzwerk aus Kontakten zu potenziellen Käufern, anderen Maklern, Notaren, Gutachtern, Handwerkern und Finanzierungsexperten. Viele Immobilien werden bereits innerhalb dieses Netzwerks verkauft, bevor sie überhaupt öffentlich inseriert werden. Dies kann den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen und führt oft zu diskreteren Transaktionen, was insbesondere bei hochpreisigen Objekten gewünscht ist.

Verhandlungsgeschick und emotionale Distanz

Die emotionale Distanz eines Maklers ist ein oft unterschätzter Vorteil. Während Sie als Eigentümer eine persönliche Beziehung zu Ihrer Immobilie haben und möglicherweise bei Kritik oder niedrigen Angeboten emotional reagieren, kann ein Makler sachlich bleiben. Seine Verhandlungserfahrung ermöglicht es ihm, auch in schwierigen Situationen konstruktiv zu kommunizieren und tragfähige Kompromisse zu finden. Zudem kennt er typische Verhandlungstaktiken von Käufern und kann entsprechend reagieren.

Rechtssicherheit und Risikominimierung

Der Immobilienverkauf ist rechtlich komplex. Fehler bei der Dokumentation, unvollständige Angaben oder unklare Formulierungen im Kaufvertrag können zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen. Ein erfahrener Makler kennt alle rechtlichen Anforderungen, achtet auf vollständige und korrekte Unterlagen und arbeitet eng mit dem Notar zusammen. Dies minimiert Haftungsrisiken und schützt Sie vor späteren Gewährleistungsansprüchen. Bei vermieteten Objekten, Erbengemeinschaften oder denkmalgeschützten Immobilien wird diese Expertise besonders wichtig.

Professionelle Vermarktung und höhere Reichweite

Die Art und Weise, wie eine Immobilie präsentiert wird, hat enormen Einfluss auf den Verkaufserfolg. Professionelle Makler investieren in hochwertige Fotografie, teilweise sogar in Drohnenaufnahmen, virtuelle Rundgänge oder Home-Staging. Sie verfassen verkaufsfördernde Texte, die die Vorzüge Ihrer Immobilie optimal herausstellen, ohne dabei unrealistische Erwartungen zu wecken. Zudem schalten sie Anzeigen auf mehreren relevanten Portalen gleichzeitig und nutzen gezielte Marketingmaßnahmen, um die richtige Zielgruppe anzusprechen. Diese professionelle Aufbereitung führt in der Regel zu mehr qualifizierten Anfragen und einem schnelleren Verkauf.

Wann lohnt sich ein Immobilienmakler?

Die Entscheidung für oder gegen einen Immobilienmakler hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt Situationen, in denen sich die Beauftragung eines Maklers besonders lohnt, und andere, in denen ein Eigenverkauf durchaus sinnvoll sein kann.

Situationen, die klar für einen Makler sprechen:

  • Keine Verkaufserfahrung vorhanden: Wenn Sie zum ersten Mal eine Immobilie verkaufen, fehlt Ihnen das notwendige Wissen über Abläufe, rechtliche Anforderungen und Marktgegebenheiten. Ein Makler führt Sie sicher durch den Prozess und vermeidet kostspielige Anfängerfehler.
  • Zeitmangel: Berufstätige, die keine Zeit für die aufwendige Organisation von Besichtigungen und die Beantwortung zahlreicher Anfragen haben, profitieren enorm von einem Makler, der diese Aufgaben übernimmt.
  • Komplexe Immobilien: Bei denkmalgeschützten Objekten, vermieteten Mehrfamilienhäusern, Erbengemeinschaften oder Immobilien mit baulichen Besonderheiten ist Fachwissen unerlässlich.
  • Emotionale Verkaufssituationen: Bei Scheidungen, Erbschaften oder krankheitsbedingten Verkäufen kann die neutrale Position eines Maklers hilfreich sein und Konflikte vermeiden.
  • Maximierung des Verkaufspreises: Wenn Sie den bestmöglichen Preis erzielen möchten und bereit sind, dafür in professionelle Expertise zu investieren, ist ein erfahrener Makler die richtige Wahl.
  • Diskrete Vermarktung gewünscht: Bei hochwertigen Immobilien oder wenn Nachbarn nicht von einem Verkauf erfahren sollen, kann ein Makler diskret vorgehen und potenzielle Käufer aus seinem Netzwerk ansprechen.

Situationen, in denen ein Eigenverkauf möglich ist:

Wenn Sie bereits Erfahrung mit Immobilienvermittlungen haben, über ausreichend Zeit verfügen und sich zutrauen, die notwendigen Schritte selbst zu organisieren, kann ein Privatverkauf funktionieren. Dies gilt besonders bei einfachen, attraktiven Objekten in gefragten Lagen, die sich quasi von selbst verkaufen. Auch wenn Sie bereits einen konkreten Käufer im Bekanntenkreis haben, ist ein Makler möglicherweise nicht zwingend erforderlich. Bedenken Sie jedoch, dass Ihnen bei Fehlern niemand zur Seite steht und Sie das volle Haftungsrisiko tragen.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist in jedem Fall sinnvoll. Rechnen Sie aus, wie viel Zeit Sie investieren müssten, welchen Stundensatz Ihre Zeit wert ist und ob Sie realistischerweise den gleichen Verkaufspreis erzielen können wie ein Profi. Häufig zeigt sich, dass die vermeintliche Ersparnis der Maklerprovision durch einen niedrigeren Verkaufspreis, zeitlichen Aufwand oder Fehler wieder aufgebraucht wird.

Den richtigen Immobilienmakler finden: Darauf sollten Sie achten

Die Qualität von Immobilienmaklern variiert erheblich. Während einige über hervorragende Ausbildungen, jahrelange Erfahrung und ein exzellentes Netzwerk verfügen, gibt es auch schwarze Schafe, die mit minimalem Aufwand maximale Provisionen kassieren möchten. Die Auswahl des richtigen Maklers ist daher entscheidend für Ihren Verkaufserfolg.

Qualifikationen und Mitgliedschaften prüfen

Ein seriöser Immobilienmakler sollte über fundierte Qualifikationen verfügen. Achten Sie auf:

  • Gewerbeanmeldung und Erlaubnis nach § 34c GewO: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und kann bei der zuständigen Behörde überprüft werden.
  • Fachliche Ausbildung: Auch wenn keine spezifische Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben ist, sprechen Qualifikationen wie Immobilienkaufmann, Immobilienfachwirt (IHK) oder ein immobilienwirtschaftliches Studium für Professionalität.
  • Mitgliedschaft in einem Berufsverband: Makler, die dem Immobilienverband Deutschland (IVD), dem Ring Deutscher Makler (RDM) oder dem Bundesverband der Deutschen Immobilienspezialisten (BVFI) angehören, unterliegen strengen Standesregeln und Weiterbildungspflichten.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Eine ausreichende Berufshaftpflicht (mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall) ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie bei Fehlern des Maklers.

Regionale Expertise und Referenzen

Ein guter Makler kennt Ihren lokalen Markt in- und auswendig. Er weiß, welche Stadtviertel besonders gefragt sind, kennt die Infrastruktur, Schulen, Verkehrsanbindungen und kann Preisentwicklungen einschätzen. Fragen Sie nach:

  • Wie viele Objekte hat der Makler in Ihrer Region bereits verkauft?
  • Welche durchschnittliche Vermarktungsdauer erreicht er?
  • Kann er Referenzen vorweisen?
  • Sind Online-Bewertungen vorhanden? (Vorsicht: Diese können manipuliert sein, sollten aber dennoch berücksichtigt werden)

Transparente Kommunikation und Chemie

Die Zusammenarbeit mit einem Makler erstreckt sich meist über mehrere Monate. Wählen Sie daher jemanden, bei dem die Chemie stimmt und der:

  • Sich Zeit für ein ausführliches Erstgespräch nimmt
  • Ihre Fragen geduldig und verständlich beantwortet
  • Keine unrealistischen Versprechungen macht
  • Transparent über Kosten, Ablauf und zu erwartende Herausforderungen informiert
  • Regelmäßige Updates über den Verkaufsfortschritt zusichert
  • Erreichbar und kommunikativ ist

Die wichtigsten Kriterien im Überblick:

  • Gültige Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
  • Fachausbildung im Immobilienbereich (IHK-Zertifikate, Studium)
  • Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband (IVD, RDM, BVFI)
  • Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme
  • Nachweisbare regionale Marktkenntnis und Verkaufserfolge
  • Professioneller Außenauftritt (Website, Marketing-Materialien)
  • Transparente Kostenstruktur ohne versteckte Gebühren
  • Positive Referenzen und Bewertungen
  • Persönliche Sympathie und vertrauensvolle Kommunikation
  • Keine Vorauszahlung der Provision (diese wird erst bei Erfolg fällig)

Nehmen Sie sich Zeit für die Maklerauswahl und führen Sie Gespräche mit mehreren Kandidaten. Viele Makler bieten kostenlose Erstberatungen an, bei denen Sie einen ersten Eindruck gewinnen können. Achten Sie darauf, wie der Makler Ihre Immobilie einschätzt – Vorsicht ist geboten, wenn er einen deutlich höheren Preis ansetzt als seine Kollegen, nur um den Auftrag zu bekommen.

Immobilienmakler beauftragen: Die wichtigsten Schritte

Haben Sie sich für einen Immobilienmakler entschieden, beginnt der formale Beauftragungsprozess. Dabei gibt es wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten, die maßgeblich über den Erfolg der Zusammenarbeit entscheiden.

1. Auswahl der Vertragsart

Bei der Beauftragung eines Maklers haben Sie grundsätzlich drei Optionen:

Einfacher Maklerauftrag: Sie beauftragen mehrere Makler parallel und behalten sich das Recht vor, die Immobilie selbst zu verkaufen. Die Provision erhält nur derjenige Makler, der den Käufer vermittelt. Diese Variante führt zu weniger Engagement seitens der Makler, da sie nicht sicher sein können, dass sich ihre Investition lohnt.

Alleinauftrag: Sie beauftragen exklusiv einen Makler, behalten sich aber das Recht vor, selbst einen Käufer zu finden, ohne Provision zahlen zu müssen. Der Makler hat mehr Anreiz, in die Vermarktung zu investieren, trägt aber immer noch das Risiko eines erfolglosen Abschlusses.

Qualifizierter Alleinauftrag: Sie beauftragen einen Makler exklusiv und verkaufen auch nicht selbst. Der Makler verpflichtet sich im Gegenzug zu bestimmten Leistungen wie regelmäßigen Verkaufsberichten, professioneller Vermarktung und aktiver Käufersuche. Dies ist die empfehlenswerteste Variante, da sie zu höchstem Engagement führt.

2. Maklervertrag sorgfältig prüfen

Der Maklervertrag ist die rechtliche Grundlage Ihrer Zusammenarbeit und sollte sorgfältig geprüft werden. Wichtige Bestandteile sind:

  • Vertragslaufzeit: Üblich sind 3 bis 6 Monate mit Option auf Verlängerung. Vorsicht bei überlangen Laufzeiten ohne Kündigungsrecht.
  • Provisionshöhe: Die genaue Höhe muss klar definiert sein, inklusive Mehrwertsteuer. Achten Sie auf das Bestellerprinzip.
  • Kündigungsfristen: Auch bei einem Alleinauftrag sollten faire Kündigungsmöglichkeiten bestehen.
  • Leistungsumfang: Welche konkreten Leistungen schuldet der Makler? Beim qualifizierten Alleinauftrag sollten diese detailliert aufgeführt sein.
  • Datenschutz: Wie werden Ihre Daten und die der Interessenten behandelt?

3. Provisionsvereinbarung verstehen

Die Maklerprovision ist seit der Gesetzesänderung vom 23. Dezember 2020 neu geregelt:

Aspekt Details
Höhe bundesweit 5,95% bis 7,14% des Kaufpreises (inkl. MwSt.)
Verteilung Hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer
Regelung Verkäufer Muss mindestens 50% der Provision tragen
Fälligkeit Erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags
Bestellerprinzip Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte
Ausnahmen Gilt nur für Wohnimmobilien, nicht für Gewerbe
Vorauszahlung Gesetzlich unzulässig, Zahlung erst bei Erfolg
Verhandlungsspielraum Provision ist grundsätzlich verhandelbar

4. Kommunikation und Erwartungen klären

Besprechen Sie von Anfang an klar:

  • Wie oft werden Sie über den Verkaufsfortschritt informiert?
  • Auf welchen Kommunikationswegen ist der Makler erreichbar?
  • Wie schnell können Sie mit Rückmeldungen rechnen?
  • Welche Unterlagen benötigt der Makler von Ihnen?
  • Wann darf der Makler Besichtigungen durchführen?
  • Müssen Sie bei Besichtigungen anwesend sein?

5. Den Verkaufsprozess aktiv begleiten

Auch mit Makler sollten Sie den Prozess nicht komplett aus den Augen verlieren:

  1. Objektaufbereitung: Bereiten Sie Ihre Immobilie optimal auf die Vermarktung vor. Kleine Reparaturen, gründliche Reinigung und neutrale Dekoration können den Verkaufspreis steigern.
  2. Freigabe des Exposés: Prüfen Sie das Exposé sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit, bevor es veröffentlicht wird.
  3. Feedback einholen: Fragen Sie regelmäßig nach Rückmeldungen von Interessenten. Was wird positiv gesehen? Wo gibt es Bedenken?
  4. Preisanpassungen besprechen: Wenn nach mehreren Wochen keine qualifizierten Anfragen eingehen, sollte eine mögliche Preisanpassung diskutiert werden.
  5. Verhandlungen begleiten: Auch wenn der Makler verhandelt, sollten wichtige Entscheidungen mit Ihnen abgestimmt werden.
  6. Notartermin vorbereiten: Lassen Sie sich den Vertragsentwurf im Vorfeld zusenden und prüfen Sie ihn in Ruhe. Bei Unklarheiten können Sie rechtlichen Rat einholen.

Die wichtigsten Unterlagen, die Sie bereitstellen sollten:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Flurkarte/Lageplan
  • Baupläne und Grundrisse
  • Energieausweis (Pflicht seit 2014)
  • Bei Wohnungen: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Betriebskostenabrechnungen (bei vermieteten Objekten)
  • Mietverträge (bei vermieteten Objekten)
  • Versicherungsunterlagen
  • Aufstellung über Hausgeld/Wohngeld

Je vollständiger Sie diese Unterlagen vorlegen können, desto schneller kann die Vermarktung beginnen und desto professioneller wirkt das Angebot auf potenzielle Käufer.

Die versteckten Kosten beim Privatverkauf

Viele Eigentümer unterschätzen die tatsächlichen Kosten eines Privatverkaufs. Auch wenn die Maklerprovision entfällt, entstehen dennoch erhebliche Aufwendungen:

Direkte Kosten:

  • Professionelle Fotos: 300-800 Euro
  • Energieausweis: 50-500 Euro (je nach Verfahren)
  • Grundbuchauszüge und Flurkarten: 30-100 Euro
  • Inserate auf Immobilienportalen: 50-300 Euro pro Portal
  • Druckmaterialien und Werbekosten: 100-500 Euro
  • Rechtliche Beratung: 200-1.000 Euro

Indirekte Kosten:

  • Zeitaufwand (20-100 Stunden): Je nach Stundensatz erheblich
  • Fahrtkosten zu Behörden und Besichtigungen
  • Telefon- und Portokosten
  • Mögliche Preisminderung durch fehlende Verhandlungserfahrung

Hinzu kommt das Risiko rechtlicher Fehler, die im schlimmsten Fall zu Gewährleistungsansprüchen oder gar zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen können. Diese Risiken sollten bei der Entscheidung für oder gegen einen Makler ebenfalls berücksichtigt werden.

Alternative Vermarktungsmodelle

Neben dem klassischen Maklerauftrag und dem reinen Privatverkauf gibt es mittlerweile auch Hybridmodelle:

Online-Makler und digitale Plattformen: Anbieter wie McMakler, Homeday oder Immoverkauf24 bieten Teilservices zu reduzierten Kosten an. Sie übernehmen beispielsweise die Bewertung und Exposé-Erstellung, während Sie die Besichtigungen selbst durchführen. Die Provisionen liegen oft bei 1-3% und damit deutlich unter klassischen Maklern. Diese Modelle eignen sich für Verkäufer, die einige Aufgaben selbst übernehmen möchten, aber Unterstützung bei speziellen Aspekten benötigen.

Makler-Light-Services: Einige Makler bieten auch Beratungsleistungen auf Stundenbasis an, ohne vollständigen Vermittlungsauftrag. Sie können sich beispielsweise nur für die Bewertung oder die Vertragsverhandlung professionelle Hilfe holen, während Sie den Rest selbst organisieren.

Diese Modelle können eine gute Mittelweg-Lösung sein, erfordern aber, dass Sie genau wissen, wo Ihre Stärken und Schwächen liegen und bei welchen Aufgaben Sie Unterstützung benötigen.

Häufig gestellte Fragen: Immobilienmakler beauftragen

Was kostet ein Immobilienmakler beim Hausverkauf 2025?

Die Maklerprovision liegt in Deutschland zwischen 5,95% und 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit der Gesetzesänderung vom Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip mit hälftiger Teilung: Käufer und Verkäufer tragen jeweils die Hälfte der Provision, also in der Regel je 3,57%. Bei einem Verkaufspreis von 300.000 Euro entspricht dies etwa 10.710 Euro Gesamtprovision, wovon Sie als Verkäufer rund 5.355 Euro tragen. Die genaue Höhe kann regional variieren und ist grundsätzlich verhandelbar.

Kann ich meine Immobilie auch ohne Makler verkaufen?

Ja, ein Privatverkauf ist grundsätzlich möglich und kann die Maklerprovision einsparen. Allerdings müssen Sie dann alle Aufgaben selbst übernehmen: Immobilienbewertung, Beschaffung der Unterlagen, Erstellung des Exposés, Schaltung von Anzeigen, Organisation von Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Interessenten, Preisverhandlungen und die rechtliche Abwicklung. Dies erfordert erheblichen Zeitaufwand (oft 50-100 Stunden), Fachwissen und birgt Haftungsrisiken. Bei komplexen Objekten oder fehlender Erfahrung ist professionelle Unterstützung empfehlenswert.

Welche Vorteile bietet ein Immobilienmakler beim Verkauf?

Ein professioneller Immobilienmakler bietet zahlreiche Vorteile: Realistische Preisfindung durch Marktkenntnis, erhebliche Zeitersparnis durch Übernahme aller Verkaufsaufgaben, professionelle Vermarktung mit hochwertigen Fotos und Exposés, Zugang zu einem Netzwerk potenzieller Käufer, Vorqualifizierung und Bonitätsprüfung der Interessenten, Verhandlungsgeschick durch emotionale Distanz, rechtliche Sicherheit und Minimierung von Haftungsrisiken sowie Begleitung bis zur notariellen Beurkundung und Schlüsselübergabe. Studien zeigen, dass professionell vermittelte Immobilien häufig höhere Verkaufspreise erzielen.

Wer zahlt den Immobilienmakler – Käufer oder Verkäufer?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bei Wohnimmobilien das Bestellerprinzip mit Kostenaufteilung: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens 50% der Provision zahlen. Der andere Teil kann auf die Käuferseite umgelegt werden, sodass in der Praxis meist eine hälftige Teilung erfolgt. Bei einem Gesamtprovisionssatz von 7,14% zahlen also beide Parteien je 3,57%. Wichtig: Der Verkäufer darf maximal 50% auf den Käufer umlegen. Bei Gewerbeobjekten und Mehrfamilienhäusern gelten teilweise andere Regelungen, hier ist die Provision frei verhandelbar.

Wann lohnt sich ein Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler lohnt sich besonders bei: fehlender Verkaufserfahrung, Zeitmangel durch berufliche Einspannung, komplexen Immobilien (Denkmalschutz, vermietete Objekte, Erbengemeinschaften), emotionalen Verkaufssituationen (Scheidung, Erbschaft, Krankheit), dem Wunsch nach Maximierung des Verkaufspreises, diskreter Vermarktung gewünschter Objekte sowie bei schwierigen Marktverhältnissen. Bei einfachen, attraktiven Objekten in gefragten Lagen kann ein Eigenverkauf funktionieren, wenn Sie über Zeit, Erfahrung und Marktkenntnisse verfügen.

Wie finde ich einen seriösen Immobilienmakler?

Achten Sie auf folgende Kriterien: Gültige Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, fachliche Qualifikationen (Immobilienkaufmann, IHK-Fachwirt, Studium), Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband (IVD, RDM, BVFI), ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (mindestens 250.000 Euro), nachweisbare regionale Marktkenntnis und Verkaufserfolge, positive Referenzen früherer Kunden, transparente Kostenstruktur ohne versteckte Gebühren sowie keine Forderung von Provisionsvorauszahlungen. Führen Sie Gespräche mit mehreren Maklern und vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl bezüglich Sympathie und Vertrauenswürdigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Alleinauftrag und einfachem Maklerauftrag?

Beim einfachen Maklerauftrag beauftragen Sie mehrere Makler parallel und dürfen die Immobilie auch selbst verkaufen. Provision erhält nur der Makler, der erfolgreich vermittelt. Dies führt zu geringerem Engagement. Beim Alleinauftrag beauftragen Sie exklusiv einen Makler, behalten aber das Recht zum Eigenverkauf ohne Provision. Der qualifizierte Alleinauftrag ist die engste Bindung: Sie verkaufen ausschließlich über diesen Makler, der sich im Gegenzug zu bestimmten Leistungen verpflichtet (regelmäßige Berichte, aktive Vermarktung). Diese Variante führt zum höchsten Engagement und ist meist am erfolgversprechendsten, da der Makler sicher in die Vermarktung investieren kann.

Sind Maklerkosten steuerlich absetzbar?

Die steuerliche Absetzbarkeit der Maklerkosten hängt von der Situation ab: Bei Vermietung können Vermieter die Maklerprovision als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist (10 Jahre nach Kauf) können die Maklerkosten als Veräußerungskosten vom Gewinn abgezogen werden, was die Steuerlast reduziert. Bei selbstgenutzten Immobilien außerhalb der Spekulationsfrist sind Maklerkosten nicht steuerlich absetzbar. Käufer können die Provision in der Regel nicht absetzen, es sei denn, die Immobilie wird sofort vermietet oder gewerblich genutzt. Eine steuerliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

 

23. Februar 2026 0 Kommentare
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Camping im Wohnwagen

Campingplatz erwerben und übernehmen: Der komplette Leitfaden für Käufer

von Redaktion Hasepost 23. Februar 2026

Der Campingmarkt in Deutschland boomt wie selten zuvor. Mehr als 36 Millionen Übernachtungen wurden zuletzt auf deutschen Campingplätzen verzeichnet, und der Trend zeigt seit Jahren nach oben. Für Investoren, Quereinsteiger und erfahrene Gastronomen gleichermaßen klingt der Gedanke verlockend: ein eigener Campingplatz, eingebettet in Natur, mit treuer Stammkundschaft und überschaubarer Konkurrenz im direkten Umfeld. Doch zwischen dem Traum und der erfolgreichen Übernahme eines Campingplatzes liegt ein langer, anspruchsvoller Weg voller rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Fallstricke. Wer diesen Weg professionell begleitet gehen möchte, findet bei spezialisierten Beratern wie https://0121management.de/ die nötige Expertise, um Fehler zu vermeiden und den Kauf strukturiert anzugehen. Dieser Leitfaden beleuchtet alle entscheidenden Stationen dieses Prozesses und hilft Ihnen, mit offenen Augen in eines der attraktivsten Investments der Freizeitwirtschaft zu gehen.

Der Traum vom eigenen Campingplatz: Kauf vs. Neugründung

Die erste und vielleicht wichtigste strategische Entscheidung ist die Frage: Kaufen oder von Grund auf neu aufbauen? Beide Wege haben ihre Berechtigung, aber in der Praxis zeigt sich, dass die Übernahme eines bestehenden Campingplatzes in den meisten Fällen die deutlich klügere Wahl ist. Ein bestehender Betrieb bringt bereits genehmigte Strukturen, ein gewachsenes Gästenetzwerk, laufende Buchungen und – wenn man Glück hat – ein eingespieltes Team mit. All das ist bei einer Neugründung nicht vorhanden und muss mühsam und kostspielig aufgebaut werden.

Die Neugründung eines Campingplatzes hingegen scheitert in Deutschland häufig bereits an der ersten Hürde: der Bauleitplanung. Da Campingplätze nach dem Baugesetzbuch als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gelten, aber dennoch einer ausdrücklichen planungsrechtlichen Grundlage bedürfen, ist es nahezu unmöglich, in attraktiven Lagen eine neue Fläche von Grund auf zu entwickeln. Bestehende Campingplätze genießen hingegen oft Bestandsschutz, der ihnen einen enormen wirtschaftlichen Wert verleiht. Wer also einen Campingplatz erwerben möchte, der sollte in aller Regel auf einen etablierten Betrieb setzen – und diesen dann mit Mut zur Investition und einem klaren Konzept in die Zukunft führen.

Standortanalyse und Marktbewertung: Worauf Sie bei der Suche achten müssen

Der Standort eines Campingplatzes ist der wichtigste Einzelfaktor für seinen langfristigen Erfolg. Kein noch so gutes Management kann eine strukturell schlechte Lage vollständig kompensieren. Bei der Standortanalyse sollten Sie daher mehrere Dimensionen systematisch prüfen, bevor Sie auch nur über einen Kaufpreis nachdenken.

Zunächst geht es um die Erreichbarkeit: Liegt der Campingplatz gut erschlossen an Bundes- oder Landesstraßen? Gibt es in der Nähe Autobahnanschlüsse, die ihn für Durchreisende und Wochenendcamper attraktiv machen? Gleichzeitig ist die Entfernung zu touristischen Attraktionen, Naturparks, Badeseen oder historischen Innenstädten ein entscheidender Treiber für die Nachfrage. Campingplätze in unmittelbarer Nähe zu Nationalparks oder Großgewässern erzielen in der Regel höhere Auslastungsquoten und können höhere Stellplatzpreise verlangen.

Zur Marktbewertung gehört auch ein ehrlicher Blick auf die Wettbewerbssituation. Wie viele vergleichbare Betriebe gibt es im Umkreis von 30 Kilometern? Welche Zielgruppen sprechen diese an, und inwiefern unterscheidet sich das Angebot des zu kaufenden Platzes? Ein Campingplatz, der sich klar vom regionalen Wettbewerb abgrenzt – sei es durch Premium-Sanitäranlagen, eine Familienwasserrutsche, ein hochwertiges Gastronomiekonzept oder nachhaltiges Campingflair – hat strukturell bessere Chancen auf dauerhaften Erfolg.

Die baurechtliche Prüfung: Flächennutzungsplan und Baugenehmigungen

Wer einen Campingplatz kauft, kauft im Wesentlichen auch ein Konvolut an Genehmigungen. Und genau hier lauern für unerfahrene Käufer einige der gefährlichsten Überraschungen. Die baurechtliche Due Diligence ist deshalb kein optionaler Schritt, sondern eine absolute Pflicht, bevor Sie ein verbindliches Angebot abgeben.

Ausgangspunkt ist der Flächennutzungsplan der zuständigen Gemeinde. Dort ist ersichtlich, wie die Fläche des Campingplatzes planungsrechtlich eingestuft ist. Handelt es sich um eine ausdrücklich als Campingplatz oder Sonderbaufläche ausgewiesene Zone? Oder befindet sich der Betrieb in einer planungsrechtlich ungeklärten Grauzone? Letzteres ist in Deutschland häufiger als man denken würde, insbesondere bei älteren Campingplätzen, die in den 1950er- und 1960er-Jahren entstanden sind, als die Bauleitplanung noch weniger stringent war.

Das Thema Bestandsschutz: Ein kritisches Detail bei alten Campingplätzen

Kein anderes baurechtliches Konzept ist bei der Übernahme eines Campingplatzes so bedeutsam – und gleichzeitig so missverständlich – wie der Bestandsschutz. Viele Verkäufer werben damit, dass ihr Campingplatz „unter Bestandsschutz“ stehe, als sei das eine Garantie für uneingeschränkten Weiterbetrieb und freie Erweiterungsmöglichkeiten. Das ist so pauschal falsch und kann Käufer in eine gefährliche Fehlannahme führen.

Der baurechtliche Bestandsschutz bedeutet vereinfacht gesagt: Was einst legal genehmigt wurde, darf in unverändertem Zustand weiter betrieben werden, auch wenn die heute geltenden Bauvorschriften so eine Genehmigung nicht mehr erlauben würden. Er schützt also den Status quo – nicht mehr und nicht weniger. Sobald bauliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden, erlischt der Bestandsschutz für die betreffenden Teile des Betriebs. Wer also kauft und anschließend modernisieren oder ausbauen möchte, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis, wenn keine aktuellen Genehmigungen vorliegen.

Folgende Punkte sollten bei der Prüfung des Bestandsschutzes zwingend geklärt werden:

  • Wann wurden die einzelnen baulichen Anlagen errichtet, und existieren noch alle ursprünglichen Baugenehmigungen in der Akte?
  • Wurde der Campingplatz in den letzten Jahrzehnten verändert oder erweitert, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  • Gibt es Hinweise auf baurechtliche Verfahren, Auflagen oder laufende Korrespondenz mit der zuständigen Baubehörde?
  • Welche Einschränkungen gelten für zukünftige Investitionen, und wo beginnt die Pflicht zur erneuten Baugenehmigung?

Ein auf Bau- und Planungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt sowie ein erfahrener Sachverständiger sind hier keine Luxus, sondern eine zwingende Notwendigkeit.

Technische Due Diligence: Zustand von Wasser, Abwasser und Elektrik prüfen

Ein Campingplatz ist eine technisch hochkomplexe Anlage. Hunderte oder gar Tausende von Stellplätzen müssen täglich mit Strom, Frischwasser und Abwasserentsorgung versorgt werden. Die Zustandsanalyse der technischen Infrastruktur ist deshalb ein zentraler Bestandteil jeder seriösen Kaufprüfung und wird von unerfahrenen Käufern häufig unterschätzt oder zu oberflächlich behandelt.

Das Leitungsnetz für Wasser und Abwasser ist bei älteren Campingplätzen oft über Jahrzehnte gewachsen und in manchen Fällen kaum noch vollständig dokumentiert. Veraltete Kunststoff- oder sogar Eisenleitungen, undichte Anschlüsse, mangelhafte Druckverhältnisse und überlastete Kläreinrichtungen können enorme Investitionen nach sich ziehen. Hinzu kommen wasserrechtliche Auflagen: Hat der Campingplatz eine eigene Wasserversorgung aus einem Brunnen, ist dieser ordnungsgemäß zugelassen? Sind die Auflagen der zuständigen Wasserbehörden dauerhaft erfüllbar?

Noch sensibler ist die Situation bei der Abwasserentsorgung. Viele ältere Campingplätze betreiben eigene Kleinkläranlagen, die nicht immer den aktuellen gesetzlichen Standards entsprechen. Eine Nachrüstung kann je nach Größe des Platzes schnell sechsstellige Beträge kosten. Gleiches gilt für die Elektroinfrastruktur: Veraltete Zuleitungen, nicht normgerechte Verteiler und zu geringe Leitungskapazitäten für den modernen Strombedarf von E-Bikes, Campingkühlschränken und Elektrofahrzeugen können einen umfassenden Investitionsstau bedeuten.

Ein technisch versierter Gutachter sollte vor dem Kauf folgende Punkte systematisch dokumentieren und bewerten:

  1. Alter, Material und Zustand aller Wasserleitungen (Frisch- und Abwasser)
  2. Kapazität und Zustand der Kläranlage bzw. des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation
  3. Zustand und Normkonformität der gesamten Elektroverteilung, inklusive Stellplatzanschlüsse
  4. Zustand der Sanitäranlagen und Sanitärgebäude, inklusive Warmwasserversorgung
  5. Zustand von Zufahrtswegen, Stellplatzflächen und Entwässerungssystemen auf dem Gelände
  6. Heizungsanlagen, falls vorhanden, sowie Energieversorgungsverträge und mögliche Einsparpotenziale

Betriebswirtschaftliche Prüfung: Umsatzzahlen, Pachtverträge und Dauercamper

Am Ende des Tages muss ein Campingplatz wirtschaftlich funktionieren. Die betriebswirtschaftliche Prüfung ist der dritte große Pfeiler der Due Diligence und sollte idealerweise von einem auf Gastronomie oder Freizeitwirtschaft spezialisierten Steuerberater oder Unternehmensberater begleitet werden.

Ausgangspunkt sind die Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre. Umsatzentwicklung, Gewinnmarge, saisonale Schwankungen und außerordentliche Einmaleffekte müssen sorgfältig analysiert werden. Wichtig ist dabei, zwischen nachhaltigen Ertragsquellen und solchen zu unterscheiden, die vom bisherigen Inhaber persönlich abhängen – etwa ein sehr gutes Netzwerk zu Reisebloggern oder eine jahrelange persönliche Beziehung zu Großkunden und Stammgästen.

Ein besonderes Augenmerk gilt den Dauercampern. Auf vielen deutschen Campingplätzen stellen sie den wirtschaftlichen Grundpfeiler dar: Familien oder Rentner, die einen Stellplatz für die gesamte Saison oder sogar ganzjährig gemietet haben und teils seit Jahrzehnten treu sind. Diese Dauercamper sorgen für stabile, planbare Einnahmen – können aber auch eine Last sein, wenn ihre Verträge zu günstigen Konditionen aus vergangenen Jahrzehnten bestehen und kaum noch an das Marktniveau angepasst werden können.

Pachtverträge sind ein weiteres heikles Thema. Betreibt der Campingplatz die Fläche nicht auf eigenem Grund, sondern gepachtet – von Gemeinden, Kirchen, privaten Grundeigentümern oder Wasser- und Forstbehörden – sind die Konditionen und Laufzeiten dieser Pachtverträge von entscheidender Bedeutung. Ein Campingplatz ohne langfristig gesicherten Pachtvertrag ist als Investition nur eingeschränkt bankfähig und birgt erhebliche Unsicherheiten.

FAQ: Campingplatz erwerben und übernehmen – Ihre wichtigsten Fragen beantwortet

Was kostet es, einen Campingplatz in Deutschland zu kaufen?

Die Kaufpreise für Campingplätze in Deutschland variieren erheblich und hängen von Größe, Lage, Zustand der Infrastruktur und dem bestehenden Bestandsschutz ab. Kleine Campingplätze in weniger gefragten Lagen sind mitunter ab 300.000 bis 500.000 Euro erhältlich, während gut etablierte Betriebe an touristisch attraktiven Standorten schnell mehrere Millionen Euro kosten können. Als grobe Faustregel gilt ein Kaufpreismultiplikator von vier bis achtmal dem EBITDA des laufenden Betriebs.

Brauche ich eine besondere Genehmigung, um einen Campingplatz zu betreiben?

Ja. Neben den baurechtlichen Genehmigungen für die Anlage selbst benötigt der Betreiber in der Regel eine gewerberechtliche Erlaubnis sowie ggf. gaststättenrechtliche Genehmigungen, wenn auf dem Gelände Speisen und Getränke ausgeschenkt werden. Zudem sind wasserrechtliche, abfallrechtliche und je nach Bundesland naturschutzrechtliche Auflagen zu erfüllen. Ein umfassendes Genehmigungsportfolio des Vorbesitzers zu übernehmen, ist einer der wichtigsten Vorteile beim Kauf gegenüber einer Neugründung.

Was bedeutet Bestandsschutz bei einem Campingplatz konkret für mich als Käufer?

Bestandsschutz bedeutet, dass bestehende bauliche Anlagen und die bisherige Nutzung trotz möglicherweise veränderter Bauvorschriften weiter erlaubt bleiben – aber ausschließlich im unverändertem Zustand. Sobald Sie als neuer Eigentümer bauliche Veränderungen oder Erweiterungen vornehmen, müssen Sie aktuelle Baugenehmigungen einholen, und es gelten die heutigen Vorschriften. Das kann bei Modernisierungsvorhaben erhebliche zusätzliche Auflagen und Kosten bedeuten.

23. Februar 2026 0 Kommentare
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