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Natalie Pawlik

Antirassismusbeauftragte fordert nach Studie Maßnahmen gegen Behördenrassismus

von Hasepost Redaktion 27. Februar 2026

Nach der Veröffentlichung der Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt fordert die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), konsequente Maßnahmen gegen Diskriminierung in deutschen Behörden. Die Untersuchung zeigt laut Abschlussbericht, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar ist und strukturelle Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen.

Pawlik fordert Konsequenzen aus Inra-Studie

Bundesbeauftragte für Antirassismus Natalie Pawlik (SPD) sieht angesichts der Ergebnisse der Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) dringenden Handlungsbedarf in staatlichen Einrichtungen. "Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen", sagte Pawlik der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).
"Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können. Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit", betonte Pawlik in der "Rheinischen Post".
Entscheidungsträger in diesen Bereichen trügen daher "große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen", so Pawlik weiter in der "Rheinischen Post". "Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben."

Auswertung der Ergebnisse und Aktionsplan gegen Rassismus

Neben dem Bundesinnenministerium werde auch die Antirassismusstelle die Ergebnisse der Inra-Studie auswerten. "Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen und Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen, den ich innerhalb der Bundesregierung koordiniere", sagte Pawlik der "Rheinischen Post".

Rassismus in Behörden und Lücken im Rechtsrahmen

Für die Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) hatten die Wissenschaftler nach Angaben des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten. Über drei Jahre untersuchten sie Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden.
Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur, hieß es im Abschlussbericht.
Auf struktureller Ebene zeigt die Studie demnach, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

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27. Februar 2026 0 Kommentare
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Wallstreet in

Wall Street uneinheitlich: Nvidia-Aktie fällt trotz Rekordzahlen

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Die US-Aktienmärkte haben am Donnerstag ohne klare Richtung geschlossen, während Technologiewerte unter Druck standen. Vor allem die Entwicklung der Nvidia-Aktie nach starken Quartalszahlen sorgte für Aufmerksamkeit, da Anleger die Perspektiven im China-Geschäft und bei Gaming-Chips kritisch bewerten.
Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 49.499 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von wenigen Punkten im Vergleich zum vorherigen Handelstag. Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 6.909 Punkten 0,5 Prozent im Minus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 25.034 Punkten 1,2 Prozent im Minus.

Nvidia belastet Technologiewerte

Nvidia konnte mit den Quartalszahlen, die der Chiphersteller am Mittwoch nach Börsenschluss vorstellte, bei Umsatz und Gewinn die Erwartungen von Analysten übertreffen. Der Aktienkurs des KI-Hoffnungsträgers fiel am Donnerstag dennoch. Insbesondere die Zukunft des Handels mit China und die Knappheit von Gaming-Chips besorgt Marktteilnehmer, für die der Erfolg von Nvidia als Gradmesser für den Einfluss von sogenannter "Künstlicher Intelligenz" auf die wirtschaftliche Entwicklung gilt.

Währungen und Rohstoffe im Blick

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Donnerstagabend etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,1803 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8472 Euro zu haben. Der Goldpreis konnte profitieren, am Abend wurden für eine Feinunze 5.198 US-Dollar gezahlt (+0,6 Prozent). Das entspricht einem Preis von 141,59 Euro pro Gramm.
Der Ölpreis stieg unterdessen leicht: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Donnerstagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 70,92 US-Dollar, das waren sieben Cent oder 0,1 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Solarzellen auf

Reiches Solarförder-Kahlschlag: Verbände und Opposition schlagen Alarm

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Die von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplante Kürzung der Förderung für Solarenergie stößt auf deutliche Ablehnung bei Branchenverbänden und in der Opposition. Verbände der Erneuerbaren Energien und die Grünen warnen vor einem massiven Einbruch beim Ausbau kleiner Solaranlagen auf Hausdächern und sprechen von einem „Frontalangriff“ auf die beliebteste Form erneuerbarer Energie.

Verbände warnen vor Einbruch bei Dachanlagen

Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), warnte im Gespräch mit dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe) vor den Plänen der Wirtschaftsministerin. "Ich kann nur davor warnen, im Zuge der EEG-Reform die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern zu streichen", sagte sie der Zeitung.
Auch Mira Wenzel, Projektleiterin Energiewende im Stromsektor bei der Denkfabrik Agora Energiewende, äußerte gegenüber dem "Handelsblatt" deutliche Bedenken. Ein plötzlicher Stopp der Einspeisevergütung würde "kleine Dach-PV-Anlagen unwirtschaftlich machen" und damit riskieren, "deren Ausbau abzuwürgen", sagte Wenzel.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands BSW-Solar, sprach in der Zeitschrift "Spiegel" von einem "Frontalangriff auf die kleinen Solaranlagen". So bezeichnete er den Entwurf des Ministeriums.

„Solarkiller“-Vorwurf aus der Opposition

Von einem "Solarkiller" sprach Katharina Dröge, Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag. "Katherina Reiche plant nichts anderes als einen Solarkiller: Kein Geld mehr für Solaranlagen auf dem eigenen Dach – das wird die Konsequenz dieser Pläne sein", sagte sie.
"Denn sie will die Solarvergütung streichen, was viele Anlagen unrentabel macht", so Dröge weiter. Für eine große Zahl an Eigenheimbesitzern werde das Solardach damit unwirtschaftlich. "Sie werden um die Chance gebracht, günstigen eigenen Strom herzustellen."
Dröge kritisierte, die beliebteste Form der Erneuerbaren Energien werde bewusst sabotiert. "Erst sorgen Spahn und Reiche mit dem Teuer-Heizen-Gesetz für eine Heizkostenexplosion bei den Menschen und jetzt bestrafen sie auch noch diejenigen mit Solaranlage auf dem Dach", sagte die Grünen-Politikerin. "Frau Reiche macht offenbar nur noch Politik für Großkonzerne und die fossile Lobby – und nicht für die Menschen."

Geplante Einschnitte bei Förderung und Netzeinspeisung

Das Bundeswirtschaftsministerium plant laut "Süddeutscher Zeitung", dass Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt keine Förderung mehr erhalten sollen. Sie sollen sich künftig selbst erst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, ehe sie diesen ins Netz speisen dürfen. Bisher mussten die Netzbetreiber ihnen den Strom stets abnehmen.
Für kleinste Anlagen unter sieben Kilowatt soll zudem bald eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler gelten. Weiter sieht der Entwurf vor, dass Solardachanlagen nur noch mit der Hälfte ihrer Leistung Strom in die Netze einspeisen dürfen. Der Fördersatz für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 Kilowatt soll vereinheitlicht werden, was die sehr großen Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE aufgrund von Skaleneffekten gegenüber kleineren gewerblichen bevorteilen dürfte.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Bernd Baumann

Verwaltungsgericht: AfD bleibt Verdachtsfall, keine gesichert extremistische Partei

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz begrüßt. Das Gericht untersagte der Behörde, die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen, sieht aber weiterhin starke Verdachtsmomente verfassungsfeindlicher Tendenzen.

Baumann sieht Einschätzung des Gerichts als Bestätigung

Bernd Baumann
In seiner Einschätzung der öffentlichen Debatte über die AfD wurde Baumann deutlich. "Dieses ganze verfassungsfeindliche Gerede ist doch Unsinn. Wir haben Grundpositionen, die die CDU auch hatte, als sie noch bei Trost war. Und unsere ganzen Themen und Forderungen, weswegen die CDU mal eine Brandmauer errichtet hat, also Migrationsrückweisung an der Grenze, Staatsbürgerschaft, die ganzen Sachen hat sie selber übernommen", sagte er dem TV-Sender "Welt". Weiter erklärte Baumann: "Das ist ein ganzer dummer Popanz von Altparteien, die abgewählt werden. Und jetzt ist es nochmal klargestellt", so Baumann gegenüber "Welt".

Gericht sieht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Das Verwaltungsgericht Köln stellte am Donnerstag fest, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand im Eilverfahren prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass "ihrem Gesamtbild nach" eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Starker Verdacht bleibt bestehen

Zugleich zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Die Partei vertrete "teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren dauert an.

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Alexander Nübel

VfB Stuttgart trotz Niederlage im Achtelfinale der Europa League

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der VfB Stuttgart hat trotz einer 0:1-Heimniederlage gegen Celtic Glasgow das Achtelfinale der Europa League erreicht. Nach dem 4:1-Erfolg im Hinspiel reichte den Schwaben in der MHP-Arena ein Gesamtergebnis von 4:2, um souverän in die Runde der letzten 16 einzuziehen.

Früher Schock für Stuttgart

Die Partie in der MHP-Arena begann denkbar ungünstig für die Gastgeber. Bereits in der 1. Minute brachte Luke McCowan die Schotten in Führung. Nach einem schnellen Angriff traf der Mittelfeldspieler mit einem präzisen Linksschuss ins lange Eck zum 0:1.
Der frühe Rückstand änderte jedoch wenig an der Statik des Spiels. Stuttgart übernahm im weiteren Verlauf klar die Kontrolle und verzeichnete deutlich mehr Ballbesitz. Klare Möglichkeiten blieben zunächst jedoch Mangelware.

Stuttgarter Druck ohne Ertrag

Badredine Bouanani prüfte Gästetorhüter Viljami Sinisalo mit einem Flachschuss, Jamie Leweling zielte aus spitzem Winkel zu ungenau. Celtic beschränkte sich weitgehend auf Defensive und vereinzelte Vorstöße.
Auch nach dem Seitenwechsel spielte fast ausschließlich der Bundesligist. Der eingewechselte Chris Führich sorgte für frischen Schwung, während Celtic kaum noch offensive Akzente setzte. In der 68. Minute jubelte Stuttgart kurzzeitig über den vermeintlichen Ausgleich, doch der Treffer von Führich wurde wegen Abseits aberkannt.

Zwei aberkannte Tore und verpasste Chancen

In der 77. Minute folgte die nächste strittige Szene: Deniz Undav schob den Ball ins Netz, doch auch dieser Treffer zählte nicht, da zuvor eine Abseitsposition von Ermedin Demirovic festgestellt wurde.
In der Schlussphase drängten die Schwaben weiter auf den Ausgleich. Führich und Undav vergaben aussichtsreiche Gelegenheiten, während auf der Gegenseite Sebastian Tounekti in der Nachspielzeit an Alexander Nübel scheiterte.
Am Ende blieb es beim 0:1 aus Stuttgarter Sicht. Die Niederlage hatte jedoch keine Konsequenzen mehr für das Weiterkommen. Während Celtic immerhin einen Achtungserfolg verbuchte, zog Stuttgart souverän in die Runde der letzten 16 ein.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Thüringens Innenminister fordert Verbot verfassungsfeindlicher AfD-Landesverbände

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz spricht sich Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei aus. Er sieht insbesondere den Thüringer Landesverband der AfD als klar verfassungsfeindlich eingestuft und fordert eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Maier pocht auf „wehrhafte Demokratie“

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) bekräftigte seine Haltung, dass die AfD insgesamt als verfassungsfeindlich einzustufen sei. "Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten", sagte Maier dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben). Nach seinen Worten gelte dies zumindest gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.

Forderung nach Verbotsprüfung durch Bundesverfassungsgericht

"Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden", sagte der Landesinnenminister dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich." Maier knüpft seine Forderung an die bereits erfolgte Einstufung bestimmter AfD-Landesverbände als verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Bewertung der Kölner Gerichtsentscheidung

Das Verwaltungsgericht Köln habe im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, betonte Maier gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Das ist eine vorläufige Entscheidung, die Hauptsache bleibt abzuwarten", so Maier. Zugleich habe das Gericht nach seinen Worten sehr deutlich festgestellt: "Es besteht hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt", sagte der SPD-Politiker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen."

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Krankenhaus (Archiv)

Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform-Kompromiss

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Bund und Länder haben sich auf Änderungen an der Krankenhausreform geeinigt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht von einem mehrheitsfähigen Kompromiss der Koalitionsfraktionen, der den Umbau der Kliniklandschaft einleiten soll. Zugleich betont sie die Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung, auch in ländlichen Regionen.

Einigung zur Umsetzung der Krankenhausreform

Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf Änderungen an der Krankenhausreform geeinigt. Das bestätigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Donnerstag.
"Mit der erzielten Einigung für die Anpassung kann die Krankenhausreform nun vor Ort umgesetzt werden", sagte Warken der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). "Es hat sich gelohnt, auch die Länder in den letzten Tagen und Wochen eng in die Abstimmungen einzubinden", so Warken in der "Rheinischen Post".
Im Ergebnis stehe ein mehrheitsfähiger Kompromiss der Koalitionsfraktionen, "der den notwendigen Transformationsprozess unserer Krankenhauslandschaft einläutet", sagte die Ministerin der "Rheinischen Post".

Ziele: Spezialisierung und Sicherung der Versorgung

"Die grundsätzlichen Ziele bleiben dabei unberührt: Wir wollen mehr Spezialisierung, mehr Bündelung von Kapazitäten und damit eine Erhöhung der Behandlungsqualität", erklärte Warken in der "Rheinischen Post".
"Auf der anderen Seite erwarten die Menschen die Sicherstellung einer Grund- und Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen. Die Grundlage dafür haben wir dank der ergebnisorientierten Abstimmung aller Beteiligten nun geschaffen", sagte die Ministerin der "Rheinischen Post".

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Wirtschaftsministerium plant drastische Einschnitte bei Förderung kleiner Solaranlagen

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Das Bundeswirtschaftsministerium plant weitreichende Änderungen bei der Förderung von Solarenergie. Ein Arbeitsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht unter anderem Einschränkungen für kleine Solaranlagen auf Wohnhäusern, eine Pflicht zu intelligenten Stromzählern und neue Regeln für die Einspeisung ins Netz vor. Laut „Spiegel“-Bericht könnte dies sowohl private Betreiber als auch größere gewerbliche Anlagen spürbar treffen.

Keine Förderung mehr für kleine Dachanlagen

Künftige Solaranlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt sollen nach dem Arbeitsentwurf keine Förderung mehr erhalten. Bisher bekommen solche Anlagen zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von ihrer Größe und davon, ob sie nur einen Teil ihres Stroms einspeisen oder den gesamten erzeugten Strom ins Netz abgeben.
Betreiber kleiner Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 25 Kilowatt sollen sich dem Entwurf zufolge künftig selbst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, bevor sie diesen ins Netz einspeisen dürfen. Bislang waren die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom aus solchen Anlagen stets abzunehmen.

Pflicht zu Smart Metern und begrenzte Einspeisung

Für kleinste Anlagen unter sieben Kilowatt ist laut Entwurf eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler vorgesehen, was die Investitionskosten erhöht. Die Betreiber dieser Anlagen müssen bis spätestens Ende 2028 einen Antrag auf vorzeitige Ausstattung mit einem solchen Zähler stellen. Balkonkraftwerke sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zudem sollen Solardachanlagen nach den Plänen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nur noch die Hälfte ihrer Leistung in das Stromnetz einspeisen dürfen. Darüber hinausgehende Strommengen dürfen nur selbst verbraucht oder im eigenen Speicher zwischengelagert werden. Im Gesetzentwurf ist noch offen, ob diese Begrenzung nur für Anlagen unter 25 Kilowatt oder auch für Anlagen bis 100 Kilowatt gelten soll. Bisher war die Einspeiseleistung auf 60 Prozent gedrosselt, nach dem Einbau eines Smart Meters entfiel diese Einschränkung vollständig. Balkonkraftwerke sind auch von dieser Regelung ausgenommen.

Neue Fördersystematik für große Anlagen

Ein weiterer Punkt in dem Entwurf betrifft das Marktsegment größerer Anlagen. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 Kilowatt erhalten derzeit je nach Größe unterschiedliche Fördersätze. Reiche will diese Fördersätze vereinheitlichen, was sehr großen Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE gegenüber kleineren gewerblichen Anlagen bevorteilen dürfte. Als Hauptgrund werden die enormen Skaleneffekte beim Anlagenbau genannt.
Das Bundeswirtschaftsministerium wollte die Details aus dem Entwurf auf Anfrage des „Spiegels“ nicht kommentieren. „Man wolle der öffentlichen Konsultation nicht vorgreifen“, sagte ein Sprecher dem Magazin. „Diese werde erfolgen, sobald die Arbeiten an der EEG-Novelle abgeschlossen seien.“
Grundsätzlich bestehe beim EEG Handlungsbedarf, da die Kosteneffizienz und die Versorgungssicherheit „in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt“ worden seien, heißt es weiter. Die Allgemeinheit dürfe nicht weiter über Steuermittel Strom aus kleinen Solardachanlagen finanzieren, „die sich bereits ohne Förderung wirtschaftlich tragen könnten“.
Der Zubau von Photovoltaik und Windkraft hat im vergangenen Jahr die im EEG festgelegten Ausbauziele nicht erreicht. Laut den Vorgaben sollen seit 2025 jährlich 7,8 Gigawatt Windenergie neu installiert werden, ab 2026 soll der Solarzubau auf jährlich 22 Gigawatt steigen. Die Kürzung der Einspeisevergütung im EEG hatte in den Jahren nach 2012 dazu geführt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien einbrach.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Aushang der Gruppe NOZ-kritisch

Kommentar: Kritisiert die Meinung, nicht den Überbringer

von Heiko Pohlmann 26. Februar 2026

Wir leben in einer Gesellschaft, in der der Einzelne noch nie zuvor so viele Möglichkeiten hatte, sich umfassend zu informieren und selbst seine Meinung in die Welt zu tragen. Und doch werden die Stimmen lauter, die bei jeder missliebigen Kommentierung oder unternehmerischen Entscheidung von etablierten Medien sofort Manipulation, Zensur oder gar einen schleichenden Autoritarismus wittern.

Stimmen, die inzwischen offen fordern, dass bestimmte – ausdrücklich als solche gekennzeichnete – Kommentare einzelner Redakteure, darunter namentlich ein Chefredakteur und der Chef vom Dienst der Osnabrücker Tageszeitung NOZ, in dieser Form nicht mehr erscheinen sollen. Das kennen wir bei der HASEPOST auch; die Kritiker sind in Person teils deckungsgleich und kommen aus der gleichen politischen „Ecke“.

Ein Kommentar von Heiko Pohlmann

Sinngemäß läuft es darauf hinaus, dass kritische Stimmen zur vermeintlichen Mehrheitsmeinung im Blatt und der Redaktion keinen Platz mehr finden sollen. Unklar bleibt jedoch, worauf die rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktionsveranstaltung, um die es hier geht – darunter gut ein Dutzend „Omas gegen Rechts“ – ihre Annahme einer „Mehrheit“ stützen. Oder geht es am Ende doch eher um Deutungshoheit?

Man kann selbstverständlich andere Meinungen ablehnen. Man darf sie kritisieren. Man kann sie pointiert zurückweisen. Wer Meinungsfreiheit ernst nimmt, kann von der Presse allerdings nicht verlangen, dass unliebsame Meinungen gar nicht erst erscheinen.

Dass eine andere Sichtweise nur einen ‚Klick‘ entfernt ist – sei es in überregionalen Medien, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder auf unzähligen Blogs und Onlineportalen – bleibt in dieser Debatte auffallend unerwähnt. Medienvielfalt bedeutet gerade, dass unterschiedliche Perspektiven nebeneinanderstehen. Sie bedeutet nicht, dass jede Redaktion zur eigenen Filterblase verpflichtet ist. Medien – und insbesondere Meinungsbeiträge wie auch dieser Text – machen ein Angebot, sich kritisch mit einer anderen Sichtweise auseinanderzusetzen.

Und natürlich existiert auch innerhalb von Redaktionen Meinungspluralität. Wer ernsthaft journalistisch arbeitet, weiß, dass Diskussionen intern oft kontrovers geführt werden. Journalisten und Redaktionen arbeiten so!
Gleichzeitig gilt jedoch ein Grundprinzip, das häufig übersehen wird: der sogenannte Tendenzschutz. Presseunternehmen sind sogenannte Tendenzbetriebe. Der Verleger beziehungsweise Herausgeber hat – verfassungsrechtlich gestützt durch die Pressefreiheit und arbeitsrechtlich abgesichert – das Recht, die publizistische Linie seines Mediums festzulegen. Er trägt schließlich auch das wirtschaftliche Risiko.
Das bedeutet nicht, dass Redaktion und Redakteure an der kurzen Leine hängen.
Das bedeutet aber auch, dass redaktionelle Leitlinien nicht basisdemokratisch ausgehandelt werden – und dass ein Chefredakteur, der regelmäßig Kommentare verfasst, dem Verleger politisch mitunter nähersteht als ein Volontär oder Lokalreporter.

In Osnabrück hat sich unter dem Titel „NOZ-kritisch“ eine Gruppe zusammengefunden, die nach eigener Darstellung mit bestimmten Kommentaren der lokalen Tageszeitung nicht einverstanden ist. Neben inhaltlicher Kritik werden auch handwerkliche Aspekte – etwa Bildauswahl oder Kooperationen – thematisiert. Das ist legitim. Kritik gehört zur Öffentlichkeit.

Problematisch wird es dort, wo Kritik nicht mehr auf Argumente zielt, sondern auf Personen. Wer Kommentare verbieten und einzelne Autoren faktisch zum Schweigen bringen möchte, verlässt die Ebene der inhaltlichen Auseinandersetzung.

Ich war beim zweiten Treffen der kritischen Leserinnen und Leser als Pressevertreter anwesend. Teile der als öffentlich angekündigten Veranstaltung fanden später ohne Presse statt, sie wurde zum Verlassen des Raums aufgefordert. Was dort diskutiert wurde, entzieht sich so der öffentlichen Bewertung – auch das kann man kritisieren und wirft kein gutes Licht auf die Gruppe der Medienkritiker. Umso wichtiger bleibt der Grundsatz: Wer mehr Meinungsvielfalt fordert, sollte auch unbequeme Meinungen aushalten.

Zur Erinnerung: Noch nie gab es eine solche Medienvielfalt. Und gleichzeitig war es noch nie so einfach, selbst publizistisch tätig zu werden. Wer glaubt, bestimmte Perspektiven kämen zu kurz, kann eigene Plattformen schaffen, eigene Texte veröffentlichen, eigene Argumente formulieren. Das ist gelebte Meinungsfreiheit und kann zu neuen Einsichten führen. Eine offene Debatte lebt vom Widerspruch – nicht vom Versuch, bestimmte Perspektiven und Personen aus dem Diskurs zu drängen.

Ich würde der Gruppe der lokalen Medienkritiker ausdrücklich dazu raten, diesen nächsten Schritt zu gehen und sich selbst publizistisch zu betätigen. Frei nach Brechts Radiotheorie kann heute jeder selbst zum „Sender“ werden. Zeigt doch, wie es besser geht. Der lokale Medienmarkt kann Impulse aus allen Richtungen gut gebrauchen – aber bitte mit Respekt gegenüber anderen Meinungen und insbesondere gegenüber denen, die sie öffentlich vertreten.


[Gruß vom Herausgeber] Liebe Leserin, lieber Leser, schön, dass Sie bis zum Ende durchgehalten haben. Meinungsbeiträge spiegeln immer nur die Ansichten des jeweiligen Autors wider – nicht die der gesamten Redaktion. Mein Anliegen – und das unserer Redaktion – ist es, in gekennzeichneten Meinungsbeiträgen wie diesem Denkanstöße zu geben. Ob Sie zustimmen, ablehnen oder irgendwo dazwischenstehen: Wenn ein Kommentar neue Perspektiven eröffnet oder auch nur zum Nachdenken anregt, haben wir unsere Aufgabe erfüllt.

„Denken ist schwer, darum urteilen die meisten.“ (C. G. Jung)
Bitte denken Sie mehr. Ihr Heiko Pohlmann

26. Februar 2026 0 Kommentare
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Polizeibeauftragter fordert Parität in Führungspositionen von Bundespolizei und BKA

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, dringt auf deutlich mehr Frauen in Führungspositionen bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA). Er fordert eine paritätische Besetzung hoher Dienstgrade und verweist auf erheblichen Nachholbedarf bei beiden Behörden.

Forderung nach Parität in Führungsfunktionen

Uli Grötsch
"Der Polizeiberuf ist keine Männerdomäne. Frauen können den Polizeiberuf genauso gut wie ein Mann. Vielleicht gehen sie manchmal Dinge anders an, aber sicher nicht schlechter", so Grötsch weiter gegenüber dem "Münchner Merkur". Nach seiner Einschätzung ist "das Bundeskriminalamt beim Thema Frauen in Führungsfunktionen stärker aufgestellt als die Bundespolizei. Aber beide haben enormen Aufholbedarf."

Frauenanteile bei Bundespolizei und BKA

Der Frauenanteil in der Bundespolizei im Polizeivollzugsdienst, der größten Gruppe der Bundespolizeibeschäftigten, liegt bei etwa 21 Prozent. Im höheren Dienst der Bundespolizei beträgt der Anteil der Frauen rund 15 Prozent.
Beim BKA liegt der Frauenanteil nach den Angaben insgesamt bei 41 Prozent. In den Positionen ab einer Besoldungsstufe von A16, etwa auf der Ebene Abteilungsleiter, beträgt der Anteil der Frauen etwa 25 Prozent.

Debatte um gesetzliche Paritätsregelung

Auf die Frage, ob es eine gesetzliche Paritätsregelung geben müsse, um den Frauenanteil zu erhöhen, sagte Grötsch dem "Münchner Merkur": "Wenn man drauf wartet, dass es von selber kommt, dann wartet man lange." Frauen hätten bisweilen andere Lebensplanungen als Männer und bräuchten im Berufsleben andere Rahmenbedingungen, die von den Behörden geschaffen werden müssten.
"Wir sind im Jahr 2026, da kannst du nicht mehr sagen: Pech gehabt, du bist ein Mädchen und kannst keine Karriere bei der Bundespolizei machen", betonte Grötsch gegenüber dem "Münchner Merkur". Zu seinem eigenen Anspruch sagte er weiter: "Wenn meine Amtszeit endet, sollen Frauen in der Bundespolizei und auch beim BKA bessere Karriere-Voraussetzungen haben, als das heute der Fall ist. Gerne Fifty-Fifty ist das Ziel, bis meine Amtszeit endet. Wir arbeiten mit allem daran, was wir haben. Ob es am Ende reicht, werden wir sehen."

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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