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Claudia Roth

Roth wirft Kulturstaatsminister Weimer Angriff auf Kunstfreiheit vor

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Die frühere Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Opposition haben das Vorgehen von Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer (parteilos) in der Debatte um die Berlinale scharf kritisiert. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats der "Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH" (KBB) zur Ausrichtung des Filmfestivals sowie Spekulationen über eine mögliche Ablösung von Berlinale-Chefin Tricia Tuttle. Die Kritikerinnen und Kritiker warnen vor politischer Einflussnahme auf Kunst und Kultur und sehen die Kunstfreiheit unter Druck.

Roth warnt vor politischer Einflussnahme auf Kunst

Die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat deutliche Vorwürfe gegen ihren Nachfolger erhoben. "Politik darf nie Einfluss nehmen auf die inhaltliche Gestaltung von Kunst, sie darf nicht entscheiden, was in Museen hängt oder welche Filme gezeigt werden", sagte Roth dem "Tagesspiegel" (Freitagausgabe). "Die Autonomie kultureller Institutionen muss geschützt bleiben."
Weimer hatte für Donnerstagvormittag zu einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats der Organisation "Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH" (KBB) geladen. Dort sollte es "eine Aussprache zur Ausrichtung der Berlinale geben", wie Weimers Bundesbehörde für Kultur und Medien (BKM) bestätigte. Die Gespräche dazu würden "in den kommenden Tagen" fortgesetzt, hieß es im Anschluss. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, dass die seit April 2024 amtierende Berlinale-Chefin Tricia Tuttle vor der Ablösung stehe. Hintergrund ist unter anderem der Auftritt des syrisch-palästinensischen Regisseurs Abdallah Alkhatib bei der Preisverleihung des Festivals am Samstag.
Roth, die von 2021 bis 2025 Kulturstaatsministerin war, kritisierte das Vorgehen. "In einer Welt, in der autoritäre Staaten zunehmen und die Demokratie immer stärker angegriffen wird, steht auch die Kunstfreiheit unter Druck", sagte sie dem "Tagesspiegel". "Deshalb ist Artikel fünf unseres Grundgesetzes – Meinungsfreiheit, Freiheit von Kunst, Kultur, Wissenschaft – eine tragende Säule der Demokratie."
Das bedeute für sie nicht, dass man allen künstlerischen Positionen zustimme, so Roth weiter. "Aber die Politik muss die Freiheit der Kunst verteidigen, auch wenn sie einem nicht gefällt." Für sie sei diese Freiheit gerade angesichts des derzeitigen politischen Klimas besonders wichtig.

Warnungen vor Signalwirkung für die Kunstfreiheit

"Unsere Demokratie wird angegriffen, wir haben eine Partei, die sie schleifen will", so Roth mit Blick auf die AfD, wie sie dem "Tagesspiegel" sagte. Diese, so Roth, greife in Regionen, in denen sie Mehrheiten errungen habe, ganz direkt die Kultur an. "Sie gehen sofort an Kultureinrichtungen, machen Festivals kaputt", sagte Roth. "Es darf deshalb nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik beim wichtigsten Filmfestival Deutschlands Einfluss auf Inhalte nimmt. Es braucht Autonomie, Unabhängigkeit, Freiraum – im Rahmen des Rechts."
Diese Grundsätze aufzugeben, "wäre eine Niederlage gegenüber Ländern, in denen Politik Kunst bereits kontrolliert – wie in den USA, wo Trump Einfluss nimmt, bestimmt, was in Museen hängt, das Kennedy Center vereinnahmt, Bücher zulässt oder nicht", sagte Roth dem "Tagesspiegel". "Das unterstelle ich niemandem, aber wir müssen Artikel fünf schützen und nicht angreifen."

Kritik aus Grünen, SPD und Linken an Weimers Vorgehen

Auch Katrin Göring-Eckardt, Sprecherin für Kultur und Medien der Grünen-Bundestagsfraktion, kritisierte Weimer. Die Bundesregierung habe "keine Ideen und kein Konzept, um Antisemitismus zu bekämpfen", sagte sie der Zeitung. "Auch wenn Personalfragen nun vertagt wurden: Der Schaden ist angerichtet, Wolfram Weimer verunsichert erneut eine gesamte Branche." Kunst und Kultur müssten frei von staatlicher Einflussnahme bleiben.
Sie übte Kritik an Weimers Vorgehen gegenüber dem Filmfestival und seiner Macherin. "Die Debatte um ihre mögliche Abberufung durch den Beauftragten für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, steht sinnbildlich für seinen politischen Ansatz bei der Bekämpfung von Antisemitismus", sagte Göring-Eckardt dem "Tagesspiegel". "Weimer übt sich im Kopfeinziehen und nimmt sich aus der Verantwortung."
Die SPD wies das Vorgehen Weimers als überzogen zurück. Wer die Welt zu sich einlade, müsse auch aushalten, dass Künstler ihre persönlichen Meinungen mitbringen, sagte Martin Rabanus, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem "Tagesspiegel". "Wenn wir das nicht können, machen wir Räume nicht auf, sondern zu."
Für die Linke ist der Umgang mit der Berlinale "ein schwerer Fehler", wie deren Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner sagte. "Ein Kulturstaatsminister, der sich sonst gegen `Cancel Culture` positioniert, greift nun selbst politisch in ein internationales Filmfestival ein." Das setze ein gefährliches Zeichen für die Kunstfreiheit und riskiere massiven Schaden für den Ruf der Berlinale, so Schwerdtner. "Wenn Tuttle wegen Palästina-Solidarität gehen muss, dann ist das das Ende der Berlinale."

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Museum Industriekultur

Museum Industriekultur Osnabrück öffnet künftig auch dienstags

von Hasepost 26. Februar 2026

Gerade erst verkündete das Haus einen Besucherrekord, jetzt werden die Öffnungszeiten im Museum Industriekultur (MIK) in Osnabrück die Öffnungszeiten zum 1. März angepasst.

Erhöhte Nachfrage von Schulklassen

Bislang war das Museum mittwochs bis sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Nun kommt der Dienstag als weiterer Öffnungstag hinzu, an dem das Museum von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet ist. Damit kommt das MIK insbesondere der hohen Nachfrage von besuchenden Schulklassen entgegen. Mittwochs bis freitags hat das Museum ab dem 01. März von 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten an Samstagen und Sonntagen bleiben mit 10:00 bis 18:00 Uhr unverändert bestehen.

26. Februar 2026 0 Kommentare
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AfD-Logo (Archiv)

Gericht stoppt vorerst Einstufung der AfD als rechtsextrem

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln gab einem Eilantrag der Partei im Wesentlichen statt, stellte zugleich aber weiterhin einen starken Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen fest. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen.

Verfassungsschutz vorläufig ausgebremst

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf. Damit entsprach das Gericht im Eilverfahren im Wesentlichen einem Antrag der Partei.
Nach Angaben des Gerichts gebe es zwar ausreichend Anhaltspunkte dafür, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand im Eilverfahren prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass "ihrem Gesamtbild nach" eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Gericht sieht weiterhin starken Verdacht

Zugleich zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Die Partei vertrete "teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Im Eilverfahren habe jedoch keine entsprechende Prägung festgestellt werden können, die das Gesamtbild der Partei beherrsche.
So gebe es nach Auffassung des Gerichts etwa keine "hinreichende Gewissheit", dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Die Deutung des Remigrationsbegriffs der AfD als "Konsequenz und Spiegel" des "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs" durch den Verfassungsschutz impliziere eine "programmatische Stringenz" in Bezug auf die Ziele der AfD, "welche das Gericht den vorgebrachten Belegen nicht entnehmen kann", zitiert die Mitteilung das Gericht.

Hochstufung durch Verfassungsschutz und Klage der AfD

Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom "Verdachtsfall" zu einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft werde. Die im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung angefallenen Anhaltspunkte für Bestrebungen der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Verfassungsschutz mit.
Nach dieser Einschätzung sei das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen Personen und Personengruppen, die unter anderem pauschal diffamiert würden. Ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland würden so abgewertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Das genannte Volksverständnis konkretisiere sich demnach in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung.
Am 5. Mai 2025 erhob die AfD gegen diese Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe Klage und stellte zugleich einen Eilantrag. Die Verfahrensbeteiligten haben im Eilverfahren, dessen elektronisch geführte Akte nach Gerichtsangaben inzwischen zwanzig Bände mit insgesamt über 7000 Seiten umfasst, umfangreich Stellung genommen. Die vom Gericht in elektronischer Form beigezogenen Akten des Verfassungsschutzes haben demnach ein Datenvolumen von insgesamt 1,5 Terabyte.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Alice Weidel

AfD darf vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden

von Redaktion Hasepost 26. Februar 2026

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Behörde müsse den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, teilten die Richter mit.

Damit gab das Gericht dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Auch eine öffentliche Bekanntgabe einer entsprechenden Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz bis auf Weiteres unterlassen.

Gericht sieht keine verfassungsfeindliche „Grundtendenz“ der Gesamtpartei AfD

Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt würden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dies führe jedoch nicht dazu, dass die gesamte Partei so geprägt werde, dass in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.

Mit dieser Begründung untersagte das Gericht dem Verfassungsschutz vorläufig, die Bundespartei als gesichert rechtsextremistisch zu führen, einzuordnen oder entsprechend zu behandeln.

Beobachter bewerten die Entscheidung als deutlichen Rückschlag für die Behörde.

Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.

Gegen diese Bewertung ging die AfD juristisch vor. Sie reichte Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, da das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25). Ziel war es, der Behörde gerichtlich untersagen zu lassen, die Partei als gesichert rechtsextremistisch zu führen und öffentlich so zu bezeichnen.
Der Verfassungsschutz hatte daraufhin eine sogenannte Stillhalte-Zusage abgegeben. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wurde die AfD nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnet.

AfD-Chefin Alice Weidel erklärte zu der Entscheidung: „Ein großer Erfolg für die AfD und ein großer Erfolg für die Demokratie in Deutschland!“

Geht der Streit mit der AfD nun vor das Oberverwaltungsgericht?

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nächsthöhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis zu einer anderslautenden Entscheidung darf die AfD auf Bundesebene nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden.

Unabhängig vom Eilverfahren läuft das Hauptsacheverfahren weiter. Darin wird grundlegend geklärt, ob die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch rechtmäßig ist. Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage könnte noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

26. Februar 2026 0 Kommentare
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Drogeriemarkt dm

DM-Chef verteidigt Online-Medikamente als Beitrag zur Gesundheitsreform

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der Vorsitzende der Geschäftsführung des Drogerieunternehmens DM, Christoph Werner, hat den Verkauf nicht verschreibungspflichtiger Medikamente über die dm-Online-Apotheke als Beitrag zu einem bezahlbaren Gesundheitssystem verteidigt. Angesichts einer Klage des Vereins Wettbewerbszentrale zeigte sich Werner überzeugt, dass das Vorgehen des Unternehmens rechtlich zulässig ist und auf notwendige Reformen im Gesundheitssystem reagiert.

Werner verteidigt Vertriebsmodell von DM

Angesichts der Klage des Vereins Wettbewerbszentrale gegen DM hat der Vorsitzende der Geschäftsführung des Drogerieunternehmens, Christoph Werner, den Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten über die dm-Online-Apotheke als Beitrag zu einem bezahlbaren Gesundheitssystem verteidigt. Er sei sehr zuversichtlich, dass das Handeln des Unternehmens "im Einklang ist mit der einschlägigen gesetzlichen Vorgabe", sagte er dem TV-Sender "Welt" am Donnerstag.
Werner betonte gegenüber "Welt": "Und wir glauben, dass in Deutschland die Entwicklung einfach dahin gehen wird, weil das Gesundheitssystem sich reformieren muss, um weiterhin eine gute Leistung den Menschen anbieten zu können. Bei Versicherungsbeiträgen, die als Lohnnebenkosten so dimensioniert sind, dass sie uns nicht aus dem Wettbewerb rauskatapultieren wegen zu hohen Lohnstückkosten."

Vertrieb über Apotheke in Tschechien

Der Vertrieb von DM läuft nach den Angaben Werners über eine zugelassene Apotheke in Tschechien. Er würde das auch aus Deutschland machen, aber "das ist nun mal die Gesetzgebung, die das so vorschreibt, dass man das aus dem Ausland machen muss", so Werner in dem Interview mit "Welt".
Das Vertriebsmodell über Drogerien adressiert aus Werners Sicht den demografischen Wandel, das gestiegene Gesundheitsbewusstsein der Menschen und die "Überlastung des Gesundheitssystems im Hinblick auf die Zeit, die es braucht, bis man überhaupt mal Termine bei Ärzten kriegt", wie er gegenüber "Welt" erläuterte.

Hinweis auf steigende Kosten im Gesundheitssystem

Auch die Kosten des Systems machten eine Reform nötig, führte Werner weiter aus. Gegenüber "Welt" verwies er auf "die steigenden Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt in die Krankenversicherung, um die Lohnnebenkosten nicht zu sehr steigen zu lassen. Wenn man sich das anguckt, wird es Veränderungen geben."
Seit Ende Dezember verkauft der Drogeriemarktführer nach Unternehmensangaben nicht-verschreibungspflichtige Medikamente über sein Online-Portal.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Prof. Dr. Werner Dierend im Herbst 2025 mit „Pompur“. Um Verwechslungen mit anderen Apfelsorten zu vermeiden, sind die allergikerfreundlichen Äpfel mit einer Plastikfolie geschützt. Da ihre Verträglichkeit für Allergiker*innen entscheidend ist, muss jede Vermischung ausgeschlossen werden.

Gute Nachricht des Tages: Allergikerfreundlicher Apfel der Hochschule Osnabrück erhält Innovationspreis

von PM 26. Februar 2026

Großer Erfolg für eine Apfelinnovation mit wissenschaftlichen Wurzeln an der Hochschule Osnabrück: Die allergikerfreundliche Apfelmarke „Pompur“ ist mit dem FRUIT LOGISTICA Innovation Award (FLIA) in der Kategorie Fresh Produce ausgezeichnet worden. Der Preis gilt als renommierteste internationale Auszeichnung der Fruchthandelsbranche und wurde im Rahmen der FRUIT LOGISTICA in Berlin verliehen.

Besuchende entscheiden über fünf nominierte Innovationen

Aus zahlreichen Einreichungen hatte eine unabhängige Fachjury fünf herausragende Innovationen nominiert. Die finale Entscheidung lag bei den Besucherinnen und Besucher der internationalen Leitmesse: An zwei Messetagen stimmten Fachbesucherinnen und -besucher aus aller Welt für ihre Favoriten ab. „Pompur“ setzte sich dabei deutlich gegen vier weitere nominierte Innovationen durch.

Dierend freut sich über Anerkennung

„Diese Auszeichnung bedeutet uns sehr viel – vor allem, weil sie auf dem Votum der Fachbesucherinnen und Fachbesucher basiert“, sagt Prof. Dr. Werner Dierend, Leiter des Fachgebiets Obstbau an der Hochschule Osnabrück. „Zu sehen, dass eine über viele Jahre entwickelte Sorte nicht nur wissenschaftlich überzeugt, sondern auch am Markt und bei internationalen Expertinnen und Experten Anerkennung findet, ist eine besondere Bestätigung unserer Arbeit.“

Wissenschaftliche Grundlage an der Hochschule Osnabrück

Die ausgezeichnete Marke „Pompur“ basiert auf Apfelsorten, die im Rahmen eines mehrjährigen Forschungs- und Züchtungsprogramms entwickelt wurden. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte unter maßgeblicher Beteiligung der Hochschule Osnabrück in enger Zusammenarbeit mit der Züchtungsinitiative Niederelbe (ZIN) aus dem Alten Land sowie der TU München (Prof. Dr. Wilfried Schwab) und der Charité Berlin (Prof. Dr. Karl-Christian Bergmann). Nach mehrjähriger Entwicklungs- und Testphase sowie dem Aufbau entsprechender Anbaukapazitäten sind die ersten Sorten seit November 2025 im Handel erhältlich, der Verkaufsstart verlief sehr gut. Unter dem Dachmarkennamen „Pompur“ werden zwei geschmacklich unterschiedliche, knackige und saftige Apfelsorten vermarktet.

Seit 2022 zertifiziert

Bereits 2022 wurden die zugrunde liegenden Sorten als erste Apfelsorten überhaupt von der Europäische Stiftung für Allergieforschung (ECARF) zertifiziert. Sie gelten als besonders gut verträglich für viele Menschen mit Apfelallergie. Allein in Deutschland sind Schätzungen zufolge mehrere Millionen Menschen betroffen. Eine medikamentöse Therapie existiert bislang nicht.

Neben „Pompur“ wurde auch eine Agrarsprühdrohne der ungarischen Firma ABZ Innovation ausgezeichnet. Sie gewann den Innovation Award in der Kategorie Technology.

26. Februar 2026 0 Kommentare
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Airbus A321

Luftfahrtverband warnt vor wachsender chinesischer Konkurrenz im Flugzeugbau

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) warnt angesichts einer großen Airbus-Bestellung aus China vor wachsender technologischer Konkurrenz im Flugzeugbau. Die Bundesregierung müsse mehr tun, um den technologischen Vorsprung Deutschlands und Europas zu sichern, fordert der Verband.

BDLI warnt vor wachsender Konkurrenz aus China

BDLI-Hauptgeschäftsführerin Marie-Christine von Hahn erklärte gegenüber dem Medium "Politico": "Aus deutscher und europäischer Sicht ist China derzeit im Flugzeugbau ein guter Kunde." Zugleich mahnte sie: "Doch das Land will in diesem Sektor auch mehr und mehr zu einem Konkurrenten werden. Bei der Elektromobilität kann man sehen, wie schnell China aufholen und überholen kann." Die Bundesregierung müsse nach ihren Worten mehr tun, um Deutschlands Vorsprung zu halten.

Großauftrag aus China als Signal für die Industrie

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Peking am Mittwoch verkündet, dass China bis zu 120 Flugzeuge bei Airbus bestellen wolle. Mit Blick auf diesen Auftrag sagte von Hahn laut "Politico", Chinas Bestellung verdeutliche, "dass wir mit Airbus und der verbundenen Zulieferkette über ein industrielles und wirtschaftliches Juwel verfügen". Dies gelte es zu sichern und zu stärken. Weiter sagte sie: "Europa und insbesondere Deutschland müssen darauf achten, den technologischen Vorsprung im Flugzeugbau zu erhalten und auszubauen. Hierfür sind politische Weichenstellungen erforderlich."

Forderung nach klarer Luftfahrtstrategie

Die BDLI-Verbandschefin forderte laut "Politico", die Regierung müsse sich in ihrer angekündigten Luftfahrtstrategie zur technologischen Führungsrolle Deutschlands im Flugzeugbau bekennen. Entscheidend seien dann die daraus folgenden Maßnahmen wie das Budget des deutschen Luftfahrtforschungsprogramms.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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17. Bundesversammlung

Bundespräsidentenwahl: Bundesversammlung terminiert auf 30. Januar 2027

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Die nächste Bundespräsidentenwahl findet am 30. Januar 2027 statt. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) legte den Termin für die 18. Bundesversammlung fest, die an diesem Tag im Bundestag zusammentreten und das zukünftige Staatsoberhaupt wählen wird. Der Wahltermin liegt damit vor Ablauf der Amtszeit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Bundesversammlung tagt am 30. Januar 2027

Julia Klöckner (CDU) hat als Bundestagspräsidentin den 30. Januar 2027 als Termin für die nächste Bundesversammlung bestimmt. Wie der Bundestag mitteilte, legte sie am Donnerstag Datum und Ort fest und informierte den Ältestenrat darüber. Die 18. Bundesversammlung tritt an diesem Tag im Bundestag zusammen und wählt das zukünftige Staatsoberhaupt.
Der Termin schließt sich an die Sitzungswoche an, in der der Bundestag am 27. Januar 2027 die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus begeht. Die für die Bundesversammlung erforderliche erweiterte Bestuhlung des Plenarsaals könne bereits auch für diesen Termin genutzt werden, hieß es. „Das sei effizient, schone Ressourcen und erweitere vor allem die Einladungsmöglichkeiten“, wurde dazu mitgeteilt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen und Zuständigkeiten

Laut Grundgesetz und dem Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung obliegt es der amtierenden Präsidentin des Deutschen Bundestages, Ort und Zeit der Versammlung zu bestimmen. Sie ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesversammlung zuständig.
Die Bundesversammlung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammentreten. Die Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier endet mit Ablauf des 18. März 2027 – spätester Termin für den Zusammentritt wäre somit der 16. Februar 2027 gewesen.

Abgrenzung zu anderen Terminen

Der von vielen erwartete Termin am 14. Februar hätte parallel zur Münchener Sicherheitskonferenz stattgefunden.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Philipp Türmer

Jusos warnen nach Heizungsdeal vor Nebenkosten-Explosion für Mieter

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der SPD-Nachwuchs kritisiert die Verständigung von Union und SPD auf die Grundzüge eines neuen Heizungsgesetzes als unzureichend beim Schutz von Mietern vor steigenden Kosten. Juso-Vorsitzender Philipp Türmer warnt vor einer „Nebenkostenexplosion“ und fordert klare Vorgaben, um eine Abwälzung höherer Heizkosten auf Mieter zu verhindern.

Kritik am Heizungs-Kompromiss

Der SPD-Nachwuchs stellt nach der Verständigung von Union und SPD auf die Grundzüge eines neuen Heizungsgesetzes fehlende Leitplanken zum Schutz von Mietern in den Mittelpunkt seiner Kritik. Philipp Türmer, Juso-Vorsitzender, sagte am Donnerstag dem Sender ntv mit Blick auf das am Dienstag vorgestellte Eckpunktepapier: "Dass der Schutz vor Kostenabwälzung nicht glasklar und verbindlich Teil der Einigung ist, ist sozialpolitisch fahrlässig". Die Mieter dürften nicht die Rechnung für den Geiz der Vermieter zahlen, so Türmer gegenüber ntv.

Wiedererlaubnis für neue Gas- und Ölheizungen

Die Regierungskoalition will den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wieder erlauben, wenn diese ausschließlich Heizöl oder Erdgas verfeuern, das zu mindestens zehn Prozent aus alternativen Kraftstoffen besteht. Diese Treibstoffe aber sind nach Einschätzung von Experten und Verbänden mit höheren Kosten verbunden, zumal in den kommenden Jahren ein steigender CO2-Preis erwartet wird.

Forderung nach „harten Leitplanken“

Wenn Vermieter Entscheidungen treffen können, die absehbar höhere laufende Kosten verursachen, sei "die nächste Nebenkostenexplosion politisch vorprogrammiert und zahlen sollten am Ende die Mieter", sagte Türmer dem Sender ntv. Er forderte deshalb "harte Leitplanken". Dazu gehöre ein verbindlicher Nebenkostenschutz, klare Regeln gegen Kostenabwälzung auf die Mieter und "eine Förderung, die wirklich bei den Menschen ankommt". Andernfalls "verschärft die Koalition die Wohnraumkrise weiter". Steigende Warmmieten drohten nach Türmers Einschätzung noch mehr Menschen aus Wohngebieten zu verdrängen.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Fachgerichtszentrum Osnabrück

Gericht weist Klage von Ex-OB Griesert gegen Mehrfamilienhaus ab

von Dominik Lapp 26. Februar 2026

Ein jahrelanger Streit um ein Bauvorhaben in Osnabrück-Lüstringen ist vorerst entschieden: Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage gegen die Genehmigung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten abgewiesen. Damit darf das umstrittene Projekt nach aktueller Rechtslage umgesetzt werden – auch wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Gericht sieht keine Verletzung von Nachbarrechten

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück kam nach mündlicher Verhandlung zu dem Ergebnis, dass die erteilte Baugenehmigung rechtmäßig ist. Geklagt hatte Wolfgang Griesert, ehemaliger Stadtbaurat sowie Ex-Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück, der sich gegen das Bauvorhaben in seiner Nachbarschaft gewandt hatte.

Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Genehmigung den Kläger nicht in eigenen Rechten. Entscheidend war dabei die Frage, ob so genannte nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts betroffen sind. Dies verneinte die Kammer.

Auch mehrere Einwände des Klägers konnten das Gericht nicht überzeugen. Weder aus einem behaupteten Verstoß gegen die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse noch aus einer genehmigten Überschreitung der Sockelhöhe lasse sich eine eigene Rechtsverletzung ableiten. Beide Regelungen hätten in diesem Fall keine nachbarschützende Funktion.

Wolfgang Griesert und der HASEPOST-Hase (Archivbild von der Maiwoche 2017).

Wolfgang Griesert und der HASEPOST-Hase (Archivbild von der Maiwoche 2017).

Keine erdrückende Wirkung, Abstände eingehalten

Auch weitere Kritikpunkte hielten der juristischen Prüfung nicht stand. So komme weder der festgelegten Baulinie noch der Geschossflächenzahl eine drittschützende Wirkung zu. Zudem sah das Gericht keine Hinweise auf einen Verstoß gegen das so genannte Rücksichtnahmegebot – selbst dann nicht, wenn mehrere Befreiungen für das Bauprojekt zusammen betrachtet würden.

Nach Überzeugung der Kammer werden die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten. Ebenso entfalte das geplante Gebäude keine „erdrückende Wirkung“ auf das Nachbargrundstück. Unzumutbare Einsichtsmöglichkeiten entstünden ebenfalls nicht.

Langer Rechtsstreit mit mehreren Etappen

Der Kläger war bereits zuvor im Eilverfahren vor derselben Kammer gescheitert. Ein anschließendes Beschwerdeverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wurde später nach Rücknahme der Beschwerde eingestellt. Dennoch verfolgte er sein Anliegen im Hauptsacheverfahren weiter – nun ohne Erfolg.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Endgültig abgeschlossen ist der Rechtsstreit allerdings noch nicht. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht gestellt werden. Ob der Konflikt um das Bauprojekt damit tatsächlich endet oder in die nächste juristische Runde geht, dürfte sich somit erst in den kommenden Wochen entscheiden.

26. Februar 2026 0 Kommentare
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