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Christian Dürr

FDP-Chef Dürr fordert radikale Neuaufstellung als Wirtschaftspartei

von Hasepost Redaktion 1. April 2026

FDP-Fraktionschef Christian Dürr will seine Partei klarer als wirtschaftsliberale Kraft positionieren und dafür andere Themen bewusst zurückstellen. In einem sechsseitigen Manifest mit dem Titel „Die FDP muss sich entscheiden“ fordert er ein Ende widersprüchlicher Kurssetzungen und mehr Konzentration auf wirtschaftliche Freiheit. Das Papier, über das die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet, versteht Dürr als Angebot an Partei und Wählerschaft.

„Die FDP darf nicht länger die Partei des Sowohl-als-auch sein“

Der FDP-Vorsitzende Christian Dürr plädiert in dem Manifest für eine deutlichere Schwerpunktsetzung seiner Partei. „Die FDP darf nicht länger die Partei des Sowohl-als-auch sein“, heißt es in dem sechs Seiten umfassenden Dokument, aus dem die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zitiert. Gefordert werden darin „weniger Wirrwarr, weniger Nebenschauplätze, weniger politisches Klein-Klein“. Dabei gehe es nicht allein um „die Wirtschaft“, also Unternehmen, sondern um die wirtschaftliche Freiheit jedes Einzelnen.
Dürr leitet seine Thesen aus der Geschichte der FDP ab. Die Partei sei immer dann stark gewesen, wenn sie auf die Fragen der Zeit die richtigen Antworten gefunden habe. In den Siebzigerjahren sei es vor allem um gesellschaftliche Liberalität gegangen. Heute jedoch gehe es darum, dass die Menschen unter wirtschaftlicher Unfreiheit litten.

Angebot an Partei und Wähler

„Das Manifest ist mein Angebot an die FDP, wie wir wieder erfolgreich werden“, sagte Dürr der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Es sei zugleich ein Angebot an die Wähler. „Dass wir uns auf wirtschaftliche Freiheit fokussieren, ist in dieser historischen Situation zwingend. Als Parteichef will ich das vorantreiben“, so Dürr weiter.
Der FDP-Vorsitzende steht seit einiger Zeit unter Druck, weil die FDP unter seiner Führung bislang nicht wieder auf Erfolgskurs gekommen ist. Anfang vergangener Woche kam man in den Gremien der Partei überein, dass der gesamte Bundesvorstand auf dem Parteitag Ende Mai zurücktreten werde. Dürr will auf dem Parteitag Ende Mai erneut als Vorsitzender antreten; mit FDP-Vize Henning Höne hat sich allerdings bereits der erste Gegenkandidat gemeldet.

Selbstkritik und Neuakzentuierung

In seinem Manifest zeigt sich Dürr auch selbstkritisch. „An einem entscheidenden Punkt bin ich hinter meinen eigenen Ansprüchen zurückgeblieben: Es ist mir nicht gut genug gelungen, meinen Plan, meine Richtung und meine Vorstellung für die FDP so in die Partei zu tragen, dass daraus eine klare gemeinsame Orientierung wird.“ Das sei jedoch seine Verantwortung. Führung zeige sich nicht allein im Einsatz, im Kampf und auf der Bühne. Dürr bezieht sich damit auf die Wahlkämpfe der vergangenen Monate, in denen er sich stark engagiert hatte. „Führung zeigt sich vor allem darin, Klarheit zu schaffen.“
Diese Klarheit will Dürr nun nachholen. Alle politischen Themen des Landes sollten unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Freiheit betrachtet werden. In seinem Papier erläutert er das am Beispiel der Einwanderungspolitik. Wer sich in Deutschland etwas aufbauen wolle, sei „herzlich willkommen“. Angesichts der demographischen Krise brauche das Land Einwanderung in den Arbeitsmarkt. Aber wenn das Ergebnis der Migrationspolitik „Pro-Hamas-Demonstrationen und mehr Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme“ sei, laufe etwas falsch.
Die Menschen in Deutschland seien „keineswegs intolerant“ geworden, so Dürr. Sie wehrten sich aber gegen die Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit, ob wirtschaftlich oder im Meinungsdiskurs.
Mit seinem Manifest, an dem Dürr nach eigenem Bekunden schon in den vergangenen Monaten gearbeitet hat, will der FDP-Vorsitzende nun in die Offensive kommen. Eine neue Agentur soll bei der Kommunikation der Inhalte helfen.

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1. April 2026 0 Kommentare
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Amtsgericht Bad Iburg / Foto: Schulte

Schlachthof Bad Iburg: Strafverfahren gegen zwei Tierärzte gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt

von Hasepost 1. April 2026

Das Amtsgericht hat nach zwei Verhandlungstagen das Strafverfahren gegen zwei amtlich bestellte Tierärzte wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und zu Verstößen gegen die Lebensmittelbasisverordnung gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 20.000 Euro und 30.000 Euro vorläufig eingestellt.

Tierärzte fältschen Genusstauglichkeitszeichen in 22 Fällen

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, in der Zeit von August bis Oktober 2018 in 26 bzw. 22 Fällen Genusstauglichkeitskennzeichen auf dem Fleisch von geschlachteten Kühen und Rindern angebracht haben, obwohl sie vorher keine Lebendtierschau durchgeführt hatten. Dabei hätten sie gewusst, dass das Fleisch nur nach durchgeführter Lebendtierschau als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden durfte. Auch sei ihnen bekannt gewesen, dass der Geschäftsführer des Schlachthofs das zu Unrecht genusstauglich gestempelte Fleisch gleichwohl als Lebensmittel verkaufen wird. Das Fleisch sei auch objektiv, z.B. durch Fäulnis, Verderb oder Zersetzung, für den Verzehr durch Menschen ungeeignet gewesen.

Strafverfahren vorläufig eingestellt

Das Schöffengericht hat das Strafverfahren nunmehr mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten gemäß § 153a Strafprozessordnung (StPO) vorläufig eingestellt. Nach einer Gesamtwürdigung aller bekannten tatsächlichen Umstände ist das Schöffengericht nach nochmaliger Beratung zu dem Ergebnis gelangt, dass das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 20.000 Euro (56-jährige Angeklagte) bzw. 30.000 Euro (69-jähriger Angeklagter) an gemeinnützige Einrichtungen beseitigt werden kann. Der Einstellung steht auch die Schwere der Schuld nicht entgegen.

Zuordnung jetzt nicht mehr zweifelsfrei möglich

Das Gericht geht dabei weiter von einem hinreichenden Tatverdacht gegen die beiden Angeklagten aus, soweit ihnen Beihilfe zum Betrug vorgeworfen wird. Hingegen seien belegbare Feststellungen dazu, dass das ausgelieferte Fleisch für den menschlichen Verzehr objektiv ungeeignet gewesen sei, nicht möglich. Zugleich habe die bisherige Beweisaufnahme aber gezeigt, dass insbesondere zur zweifelsfreien Zuordnung einzelner Tathandlungen weitere umfangreiche Ermittlungen erforderlich wären, wobei bereits jetzt absehbar sei, dass eine Zuordnung nicht in allen angeklagten Fällen gelingen werde, mithin einige Taten entfallen würden. Die gebotenen Nachermittlungen würden eine erneute vollständige Sichtung und Auswertung des umfangreichen Videomaterials sowie ergänzend die Auswertung des elektronischen Fahrtenbuchs der 56-jährigen Angeklagten erfordern. Beides wäre nach Auskunft des Ermittlungsleiters der Polizei nur mit erheblichem zeitlichem und personellem Aufwand möglich und würde voraussichtlich zu einer längeren Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens führen.

Gründe der Verfahrensökonomie fordern Einstellung des Verfahrens

Da seit den verfahrensgegenständlichen Ereignissen inzwischen nahezu siebeneinhalb Jahre vergangen seien und es bei einer hypothetischen Betrachtung aller maßgeblichen Strafzumessungsgesichtspunkte zudem möglich sei, dass auch im Falle einer Verurteilung eine – wenn auch hohe – Geldstrafe zu verhängen wäre, erachtet das Gericht eine Fortführung des Verfahrens aus Gründen der Verfahrensökonomie nicht als sachgerecht. Auch zur Einwirkung auf die Angeklagten (Spezialprävention) oder aus Gründen anerkannter Generalprävention sei eine Verfahrensfortsetzung mit dem Ziel einer strafrechtlichen Sanktion nicht geboten. Aus diesem Grund hat sich auch die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg für die Einstellung ausgesprochen.

Angeklagte müssen nun Geldauflagen leisten

Die Höhe der Geldauflagen orientiert sich an der Schadenshöhe sowie an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Angeklagten. Sofern die Angeklagten die Auflagen fristgerecht erfüllen, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Eine strafrechtliche Verurteilung ist mit einer Einstellung nach § 153a StPO nicht verbunden. Im Falle der endgültigen Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens. Die notwendigen Auslagen der Angeklagten, insbesondere ihre Verteidigerkosten, haben diese selbst zu tragen.

1. April 2026 0 Kommentare
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Auf ein Brew bei MUUUH!? / Foto: MUUUH

Osnabrücker MUUUH! GmbH plant eigene Micro-Brauerei im Hageloft

von Hasepost 1. April 2026

Es brodelt, es gärt, es schäumt: MUUUH! erweitert sein Kreativ-Ökosystem im Hageloft um eine eigene Micro-Brauerei. Nach einer jahrelangen Partnerschaft mit den Hamburger Craft-Beer-Spezialistinnen Superfreunde, die das MUUUH!-Bier für das Unternehmen brauen, geht MUUUH! nun den nächsten Schritt. In den durch eine räumliche Umstrukturierung freigewordenen Flächen des Pavillons entsteht derzeit eine hauseigene Brauerei. Ab August 2026 sollen dort drei verschiedene Biersorten direkt vor Ort gebraut werden.

[Update am 2. April] Nein, am Fuße des Westerbergs wird vorerst doch kein neues Bier gebraut – das war leider nur ein Aprilscherz. Wenn er Euch ein Lächeln entlockt hat, hat er seinen Zweck erfüllt. Und weil man über gute Scherze auch am 2. April noch lachen darf, lassen wir den Text online.
Hier weitere Infos den unseren Aprilscherzen 2026 der HASEPOST.

So entstand die Idee

Die Idee zu einer eigenen Micro-Brauerei entstand auf dem letzten MUUUH!-Geburtstag im August, als sich Gründer Jens Bormann und MUUUH!-Urgestein sowie diplomierter Bier-Sommelier John Wagner über die mangelnde Biervielfalt in der Region austauschten. Die frei gewordenen Flächen im Pavillon beschleunigten den Prozess zusätzlich. In enger Abstimmung mit Baufirmen, Statikerinnen und externen Brauerei-Expertinnen wurde aus ersten Konzepten ein konkreter Plan.

Zum Start sind drei Biersorten geplant, die jeweils einen Aspekt der MUUUH!-Unternehmensphilosophie widerspiegeln:

  • Das „Strategy Pils“ ist glasklar, pointiert und kommt ohne Schnickschnack auf den Punkt – herb im Antritt, sauber im Abgang.
  • Das „Culture Pale Ale“ ist fruchtig, vielfältig und überraschend ausgewogen, mit genug Tiefe für lange Gespräche am Tresen.
  • Das „Innovation Stout“ ist dunkel, intensiv und mit langem Nachhall – für alle, die es kräftig mögen und Innovation mit Geduld verbinden.

„Viele kennen mein Credo ‚Spaß am gemeinsamen Erfolg‘. Und wenn eine eigene Brauerei dazu beiträgt, diese Idee zu unterstützen, hat so ein Projekt seinen Platz bei MUUUH! mehr als verdient. Innovation hört bei uns schließlich nicht bei digitalen Lösungen auf“, sagt Jens Bormann, Gründer und Geschäftsführer der MUUUH! Group.

Braustube bei MUUUH. / Foto: MUUUH

Braustube bei MUUUH. / Foto: MUUUH

Die Brauerei entsteht im Meetingbereich „Pavillon“ sowie in Teilen des darunter liegenden Kellers. Die Flächen bieten ideale Voraussetzungen: hohe Decken, gute Belüftung und ausreichend Platz für Gärtanks, Sudkessel und Lagerung. Projektverantwortlicher ist der hauseigene Bier-Sommelier John Wagner, der künftig die Brauerei federführend betreuen wird.

„Bier ist immer auch ein Türöffner für gute Gespräche. Wenn wir innerhalb von MUUUH! gemeinsam brauen oder zukünftig mit Kundinnen und Kunden eine Sonderabfüllung entwickeln, entsteht eine ganz andere Atmosphäre. Man spricht plötzlich nicht nur über Kennzahlen und Roadmaps, sondern über Geschmack, Haltung und gemeinsame Werte. Genau das bleibt hängen“, erklärt John Wagner, Projektverantwortlicher und MUUUH!-Biersommelier.

Langfristig soll die hauseigene Brauerei nicht nur das Team bereichern, sondern auch fest in die Arbeit mit Kundinnen und Kunden integriert werden – etwa in Form von Workshopformaten in der Brauerei, als kreatives Element in außergewöhnlichen Eventformaten oder als besonderes Geschenk nach erfolgreichen Projekten.

Sneak Preview: Exklusives MUUUH! Brew Biertasting am 2. April

Bereits vor Fertigstellung der Brauerei können Bierliebhaber:innen einen ersten Eindruck gewinnen: In Zusammenarbeit mit einer regionalen Brauerei hat John Wagner bereits eine Charge des MUUUH! Brew „Strategy Pils“ brauen lassen. Am 2. April lädt MUUUH! zu einem exklusiven Bier-Tasting ein. Interessierte können sich vorab anmelden und bei einem gemütlichen Feierabendbier mehr über das Projekt erfahren.

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Dänische Soldaten

Grüne und FDP fordern stärkere EU-Verteidigungsbereitschaft ohne Nato

von Hasepost Redaktion 1. April 2026

Grüne und FDP im Europaparlament fordern eine bessere Vorbereitung der EU auf einen möglichen Verteidigungsfall, insbesondere für Situationen, in denen die Nato nicht automatisch eingreift. Angesichts der angespannten geopolitischen Lage sehen sie die Notwendigkeit, Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb Europas klarer zu definieren und einzuüben.

Strack-Zimmermann: Nato bleibt militärisches Rückgrat

Die Vorsitzende des EU-Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), betonte gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ die zentrale Rolle des westlichen Bündnisses. „Die Nato ist unser militärisches Rückgrat, auch wenn die USA nicht mehr ein zuverlässiger Partner zu sein scheinen“, sagte sie dem „Spiegel“.
Zugleich verwies Strack-Zimmermann auf Unterschiede zwischen der Europäischen Union und dem Verteidigungsbündnis. Die EU sei „im Gegensatz zur Nato keine klassische Verteidigungsallianz“, setze aber stärker auf militärische Eigenständigkeit – basierend auf der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und der Beistandsklausel nach Art. 42/7. „Gemeinsame Übungen machen natürlich Sinn, um die europäische Säule innerhalb der Nato zu stärken“, sagte Strack-Zimmermann dem „Spiegel“.

Neumann: Szenarien „am Schreibtisch“ und militärisch durchspielen

Auch die außenpolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament, Hannah Neumann, dringt auf mehr Vorbereitung. „Es wäre naiv, sich angesichts der geopolitischen Lage nicht zumindest auf solche Szenarien vorzubereiten“, sagte sie dem „Spiegel“. Europa müsse Fälle „mal am Schreibtisch durchzuspielen, oder auch militärisch für so einen Fall gemeinsam zu üben“, damit klar werde, „wann was greift und wo noch Lücken sind“, so Neumann in dem Nachrichtenmagazin.
Neben der Ostflanke Europas verwies Neumann laut „Spiegel“ auch auf Spannungen im Mittelmeerraum und im Zusammenhang mit Iran. Sie halte es für möglich, dass Iran oder Russland testen, wie die EU reagiert, wenn ein EU-Land etwa mit Drohnen angegriffen wird, das nicht Nato-Mitglied ist. Europa müsse darauf vorbereitet sein, sagte Neumann dem Nachrichtenmagazin.

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Protest für

Kretschmann skeptisch: AfD-Verbotsverfahren birgt hohes Risiko

von Hasepost Redaktion 1. April 2026

Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnt vor einem übereilten Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein solcher Schritt sei nur verantwortbar, wenn ein Erfolg nahezu sicher sei, sagte er dem Magazin „Focus“ und äußerte Zweifel daran. Ähnlich vorsichtig zeigt sich der frühere Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), der vor gesellschaftlichen Verwerfungen im Falle eines Verbotsverfahrens warnt.

Warnung vor Risiken eines AfD-Verbotsverfahrens

Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will bei einer möglichen Prüfung eines Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht kein Risiko eingehen. „Ein Verbotsverfahren kann man nur anstrengen, wenn man ziemlich sicher ist, es gewinnen zu können“, sagte er dem „Focus“. „Da habe ich durchaus Zweifel.“
Die Verfassung beschreibe Deutschland zwar als wehrhafte Demokratie, so Kretschmann. „Aber in der politischen Wirklichkeit sind da schon sehr komplexe Fragen zu beantworten.“

Bedenken aus Sachsen-Anhalt

Ähnlich äußerte sich der jüngst zurückgetretene Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU). „Aus früheren Verfassungsgerichtsurteilen zu solchen Verbotsverfahren wissen wir, wie schwer das würde. Bestimmte Teile der Gesellschaft würden wir dann ja erst recht verlieren“, sagte der CDU-Politiker, in dessen Bundesland die AfD in Umfragen derzeit bis zu 40 Prozent erreicht, dem „Focus“.
Und selbst wenn ein Verbotsverfahren angestrengt und dann auch vom Bundesverfassungsgericht unterstützt würde, sähe Haseloff Probleme. „Die Defizite und Dysfunktionalitäten, die heutige AfD-Wähler in unserem demokratischen System sehen, wären doch mit einem Verbot der Partei nicht weg. Das würde sich nur verlagern“, behauptete er.

Verfassungsrechtlicher Rahmen

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Ziele oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

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EU plant Mitsprachegremium mit USA zu Digitalgesetzen und Zöllen

von Hasepost Redaktion 1. April 2026

Die EU will US-Präsident Donald Trump künftig stärker in die Umsetzung europäischer Digitalgesetze gegen US-Konzerne einbinden. In einem neuen gemeinsamen Gremium sollen Vertreter der EU-Kommission und der US-Regierung über laufende Verfahren gegen US-Tech-Unternehmen beraten, ohne dass die EU ihre Gesetze ändert.

Neues Gremium für verstärkte Zusammenarbeit

Die EU plant laut einem Bericht des „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe), US-Präsident Donald Trump mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Durchsetzung europäischer Digitalgesetze gegen US-Unternehmen einzuräumen. Unter Berufung auf Verhandlungskreise berichtet die Zeitung, dass die US-Regierung in einem gemeinsamen Gremium künftig bei der Umsetzung der EU-Digitalregeln und bei Kartellverfahren gegen US-Tech-Konzerne einbezogen werden soll.
„Es gibt ein Mandat“ für ein solches Gremium, mit dem eine strukturierte, „verstärkte Zusammenarbeit“ mit der US-Regierung bei Verfahren gegen US-Konzerne ermöglicht werden soll, so die EU-Kommission, zitiert vom „Handelsblatt“. Die EU-Kommission betont demnach, die EU werde nicht ihre Gesetze ändern. Stattdessen sollten „Missverständnisse“ aus dem Weg geräumt werden, „um globale Herausforderungen gemeinsam anzugehen“.

Einbindung der Trump-Administration

In dem geplanten Gremium sollen Vertreter der EU-Kommission und Vertreter der US-Regierung über laufende Verfahren der EU gegen US-Digitalkonzerne beraten. Die Kommission will so die Trump-Administration stärker bei der Regulierung der Tech-Konzerne einbeziehen, ohne offiziell ihre eigenen Gesetze abzuschwächen, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Verhandlungskreise.

Ermessensspielraum und mögliche Zollsenkungen

Tatsächlich hat die EU einen großen Ermessensspielraum bei der Frage, welche Verfahren sie eröffnet, wie schnell sie diese zu einem Abschluss bringt und wie hoch die Strafen ausfallen. Im Gegenzug hat die US-Regierung laut „Handelsblatt“ eine Absenkung ihrer Zölle auf europäische Maschinen, Spezialfahrzeuge und andere Produkte aus Stahl und Aluminium in Aussicht gestellt.

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Bund fördert Umbau von Büros zu Wohnungen mit 300 Mio. Euro

Bund fördert Umbau von Büros zu Wohnungen mit 300 Mio. Euro

von Redaktion Hasepost Videonews 1. April 2026


Die Bundesregierung startet ein neues Förderprogramm für den Umbau von Büros zu Wohnraum.

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, um leerstehende Büroräume in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln. Ab dem 1. Juli können Investoren und Eigentümer Anträge auf Förderung stellen, wie das Bundesbauministerium mitteilte. Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ sieht vor, dass pro Wohnung bis zu 30.000 Euro Zuschuss gewährt werden, wobei die Gesamtförderung pro Unternehmen auf 300.000 Euro begrenzt ist. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und ist an bestimmte energetische Standards geknüpft, um eine klimagerechte Sanierung zu gewährleisten. Bundesbauministerin Verena Hubertz betonte, dass Leerstand in Zeiten von Wohnungsmangel nicht hinnehmbar sei.

300 Millionen Euro für Innenstadtaufwertung

Das Programm zielt darauf ab, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern auch die Attraktivität der Innenstädte zu steigern und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Laut dem Handelsblatt wird das Programm aus einem Sondervermögen der Bundesregierung mit 300 Millionen Euro finanziert. Die Details des Programms sollen am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wie die Bild-Zeitung berichtet, können Investoren das Geld ab dem 1. Juli beantragen, allerdings nur vor Baubeginn. Gefördert wird der Umbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

1,4 Millionen Wohnungen fehlen bundesweit

Dabei muss mindestens eine neue Wohnung entstehen. Das Programm zielt darauf ab, die Umwandlung von Büro- zu Wohnraum zu beschleunigen und so dem bundesweiten Defizit von 1,4 Millionen Wohnungen entgegenzuwirken. Gleichzeitig sollen zentrale Lagen belebt werden. Das Pestel-Institut bestätigt, dass in deutschen Großstädten Millionen Quadratmeter Büro- und Gewerbeflächen leerstehen. Besonders hoch ist der Leerstand in München, Berlin und Frankfurt am Main. In den 15 größten deutschen Städten summiert sich der ungenutzte Bestand auf mehr als 10 Millionen Quadratmeter Gewerbeimmobilien.

Leerstand in Großstädten auf Rekordniveau

Mit dem Programm setzt die Bundesregierung auf die schnellere Aktivierung bestehender Gebäude statt auf reinen Neubau. Dies kann in angespannten Wohnungsmärkten zusätzliche Kapazitäten schaffen, ohne dass neue Flächen ausgewiesen werden müssen. Die Förderung ist an energetische Vorgaben geknüpft, um die Umnutzung an energieeffiziente Modernisierung zu koppeln. Für Immobilieninvestoren eröffnet das Modell einen finanziellen Anreiz, leerstehende Büroflächen in ein anderes Nutzungsprofil zu überführen. Für Städte könnte dies helfen, Problemimmobilien zu reduzieren und zentrale Lagen wieder stärker zu beleben.

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1. April 2026 0 Kommentare
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Berliner CDU übt scharfe Kritik an Wahlverhalten der SPD

CDU-Ratsfraktion: Sicherheitsmaßnahmen zeigen Wirkung – konsequenten Kurs fortsetzen

von Hasepost 1. April 2026

Die aktuelle Kriminalstatistik für die Region Osnabrück zeigt ein differenziertes Bild: Während die Gesamtzahl der Straftaten leicht zurückgeht und die Aufklärungsquote steigt, bleiben Gewalt- und Drogenkriminalität sowie Angriffe auf Einsatzkräfte auf einem hohen Niveau. Besonders alarmierend ist, dass im vergangenen Jahr mehr als jeder zweite Polizeibeamte im Dienst angegriffen wurde. Gleichzeitig wird deutlich, dass gezielte Maßnahmen an kriminalitätsbelasteten Orten Wirkung entfalten. Insbesondere im Bereich der Johannisstraße konnte durch die Einführung einer Waffenverbotszone, einer Alkoholverbotszone sowie durch Videoüberwachung und verstärkte Kontrollen eine schrittweise Stabilisierung erreicht werden.

Keite betont Wirkung der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen

Der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Marius Keite, erklärt: „Die Zahlen zeigen klar, dass wir Gewalt- und Drogenkriminalität weiterhin entschlossen begegnen müssen. Gleichzeitig bestätigen die Entwicklungen, dass ein konsequentes Vorgehen mit klaren Regeln, verstärkter Präsenz und technischen Maßnahmen Wirkung entfaltet. Waffenverbotszone, Alkoholverbot und Videoüberwachung sind dabei wichtige Bausteine für mehr Sicherheit.“

Sicherheitsmaßnahmen sollen weiterhin konsequent fortgesetzt werden

Der sicherheitspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Sven Schoppenhorst, ergänzt: „Sozialarbeit ist ein wichtiger Baustein, kann aber allein keine nachhaltige Verbesserung erreichen. Gerade an belasteten Orten braucht es auch konsequentes Durchgreifen durch Polizei und Ordnungsdienst. Die Erfahrungen in der Innenstadt zeigen, dass diese Kombination der richtige Weg ist.“ Mit Blick auf die weitere Entwicklung betont die CDU-Ratsfraktion, dass die Bekämpfung von Gewalt- und Drogenkriminalität weiterhin Priorität haben müsse. Die bisherigen Maßnahmen zeigen, dass ein abgestimmtes Vorgehen aus Prävention, Kontrolle und Präsenz Wirkung entfaltet. Diesen Kurs gilt es konsequent fortzusetzen, um die Sicherheit in Osnabrücks Innenstadt nachhaltig weiter zu verbessern.

1. April 2026 0 Kommentare
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Generalbundesanwalt (Archiv)

Terroranklage: Deutsch-Pole soll im Darknet Kopfgeld gefordert haben

von Hasepost Redaktion 1. April 2026

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen deutsch-polnischen Staatsangehörigen erhoben. Dem Mann wird Terrorismusfinanzierung, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten vorgeworfen. Nach Angaben des Generalbundesanwalts soll der Verdächtige im Darknet zu Anschlägen auf Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen haben.

Anklage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf

Die Bundesanwaltschaft hat am 20. März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen deutsch-polnischen Staatsangehörigen erhoben. Das teilte Generalbundesanwalt (GBA) am Mittwoch mit.
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll der Verdächtigte mindestens seit Mai 2025 im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen haben.

Plattform im Darknet und Aufrufe zu Anschlägen

Hierzu habe er anonym eine Plattform betrieben, auf der er Namenslisten, von ihm selbst ausgesprochene Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht habe, heißt es in der Anklage weiter.
Zudem wird ihm vorgeworfen, Spenden in Kryptowährung eingefordert zu haben, die sodann als „Kopfgeld“ für die Tötung der Zielpersonen ausgelobt werden sollten. Die Plattform habe auch weitere Informationen mit sensiblen personenbezogenen Daten potentieller Opfer enthalten, hieß es.

Mutmaßliches Ziel: Destabilisierung der Ordnung

Mit dem Aufruf zu Anschlägen habe der Angeschuldigte beabsichtigt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu destabilisieren.
Der Verdächtigte wurde am 10. November 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

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1. April 2026 0 Kommentare
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Camping in Deutschland: Rekord bei Übernachtungen trotz hoher Preise

Camping in Deutschland: Rekord bei Übernachtungen trotz hoher Preise

von Redaktion Hasepost Videonews 1. April 2026


Noch nie haben so viele Menschen in Deutschland auf Campingplätzen übernachtet wie im vergangenen

Die Beliebtheit des Campings zeigt sich auch in der regionalen Verteilung: Die Ostsee, insbesondere Schleswig-Holstein, bleibt mit 3,5 Millionen Übernachtungen die mit Abstand meistbesuchte Region, gefolgt vom Schwarzwald (2,6 Millionen) und der niedersächsischen Nordseeküste (2,0 Millionen). Während die Küstenregionen vor allem von deutschen Urlaubern geprägt sind, zieht es internationale Camper verstärkt in grenznahe und landschaftlich reizvolle Gebiete wie den Schwarzwald, die Mosel-Saar-Region oder den Bodensee. Wie wirtschaftskraft.de weiter berichtet, konzentriert sich der internationale Campingtourismus damit auf Regionen, die sowohl landschaftlich als auch kulturell attraktiv sind.

Campingpreise steigen stärker als Hotelkosten

Doch der Boom hat seinen Preis: Die Übernachtungen auf Wohnmobilstellplätzen sind seit 2020 um mehr als 32 Prozent teurer geworden, klassische Campingplätze verzeichneten einen Anstieg von knapp 29 Prozent. Insgesamt stiegen die Preise damit stärker als im gesamten Beherbergungsmarkt, wo die Übernachtungen im gleichen Zeitraum um rund 27 Prozent teurer wurden. Die allgemeinen Verbraucherpreise stiegen im Vergleich nur um etwa 22 Prozent. Wie promobil.de berichtet, sind besonders die beliebten Regionen von den Preissprüngen betroffen, während weniger frequentierte Gebiete noch vergleichsweise günstig bleiben. Die Nachfrage nach Stellplätzen in Hotspots wie der Ostsee oder dem Schwarzwald ist so hoch, dass viele Plätze bereits ein Jahr im Voraus ausgebucht sind.

Günstige Alternativen zu teuren Camping-Hotspots

Um die hohen Kosten zu umgehen, raten Experten zu frühzeitiger Buchung, der Nutzung der Nebensaison oder der Wahl von Geheimtipps abseits der klassischen Urlaubsregionen. Mai und September gelten als besonders preiswert, während Juli und August oft die höchsten Preise aufweisen. Alternativen wie das Fränkische Seenland oder die Eifel bieten Natur pur zu günstigeren Konditionen und mit weniger Andrang. Bundesländer wie Thüringen, Hessen und Sachsen-Anhalt zählen zu den günstigsten Regionen für Camper, während Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg weiterhin zu den beliebtesten zählen. Die Preisdifferenzen zwischen den Regionen sind dabei beträchtlich und können die Urlaubskasse deutlich entlasten.

Pandemie und Nachhaltigkeit befeuerten Campingboom

Die Gründe für den anhaltenden Campingboom sind vielfältig. Einerseits hat die Pandemie das Reiseverhalten nachhaltig verändert: Viele Menschen suchten nach Alternativen zu klassischen Hotelübernachtungen und entdeckten das Camping als flexible und naturnahe Urlaubsform. Andererseits hat sich Camping zu einem ganzjährigen Phänomen entwickelt, das nicht mehr nur auf den Sommer beschränkt ist. Wie wirtschaftskraft.de betont, ist Camping längst kein Nischentourismus mehr, sondern ein fester Bestandteil des touristischen Alltags in Deutschland. Die Branche profitiert dabei von einer wachsenden Nachfrage nach Individualität und Nachhaltigkeit im Urlaub.

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1. April 2026 0 Kommentare
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