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Auswärtiges Amt

Berlin zögert bei Einschätzung zu Irans Stabilität nach Tötung des iranischen Sicherheitschefs

von Hasepost Redaktion 18. März 2026

Nach der Tötung des iranischen Sicherheitschefs Ali Laridschani bei einem israelischen Luftangriff hält sich die Bundesregierung mit einer Bewertung der Stabilität des Regimes in Teheran zurück. Das Auswärtige Amt verweist auf eine Beobachtung der Lage und frühere Aussagen zur völkerrechtlichen Einordnung der israelischen Angriffe.

Bundesregierung vermeidet Bewertung der Regimestabilität

Als Vorsitzender des obersten Nationalen Sicherheitsrats habe Ali Laridschani eine „zentrale Rolle“ im iranischen Regime gespielt, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Mittwoch der dts Nachrichtenagentur. „Wir beobachten, welche Folge auch diese Tötung von Herrn Laridschani auf die Stabilität und auf die zukünftige Ausrichtung des iranischen Regimes haben wird“, so der Sprecher gegenüber der dts Nachrichtenagentur. Zu weiteren Spekulationen über mögliche Auswirkungen könne er sich mangels eigener Erkenntnisse nicht äußern, sagte der Sprecher der dts Nachrichtenagentur.

Serie israelischer Angriffe auf iranische Führung

Israel hatte seine Angriffe auf die iranische Führungsriege zuletzt verstärkt. Neben Laridschani war am selben Tag auch der Kommandeur der einflussreichen paramilitärischen Basij-Truppe, Gholamreza Soleimani, bei israelischen Luftangriffen getötet worden. Am Mittwoch meldete Israel dann die Tötung des iranischen Geheimdienstministers Esmaeil Khatib.

Verweis auf humanitäres Völkerrecht

Mit Blick auf die völkerrechtliche Einordnung der israelischen Strategie verwies der Sprecher des Außenministeriums auf frühere Aussagen. Grundsätzlich gelte das humanitäre Völkerrecht, betonte er gegenüber der dts Nachrichtenagentur. „Und danach dürfen Kombattanten Ziel bewaffneter Schädigungshandlungen, also Angriffe, sein oder werden. Und dazu gehören zum Beispiel Angehörige bewaffneter Kräfte einer Konfliktpartei“, sagte der Sprecher der dts Nachrichtenagentur.

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18. März 2026 0 Kommentare
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Polizei (Symbolbild)

Fußgänger stoppt Berufsverkehr in Osnabrück

von Polizei Pressestelle 18. März 2026

Am Montagnachmittag (16. März) kam es im Bereich des Konrad-Adenauer-Rings, Kreuzung Heinrich-Heine-Straße, in Osnabrück zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen Fußgänger.

55-Jähriger verursacht Stau

Gegen 16:45 Uhr wurde die Polizei zu einem Vorfall gerufen, bei dem ein 55-jähriger Mann wiederholt auf die Fahrbahn lief und dadurch mehrere Autofahrer zum Anhalten zwang. Nach bisherigen Erkenntnissen versuchte der Mann zudem, die Türen einiger Fahrzeuge zu öffnen. Infolge des Verhaltens kam der Verkehr zeitweise zum Stehen. Selbst bei grün zeigender Ampel konnten Fahrzeuge ihre Fahrt in Richtung des Goetherings nicht fortsetzen.

Polizei ermittelt gegen 55-jährigen Mann

Eingesetzte Polizeibeamte trafen den Mann vor Ort an. Er stand offenbar unter dem Einfluss von Alkohol. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen. Zeugen, insbesondere Autofahrer, die durch das Verhalten des Mannes gefährdet oder zum Anhalten gezwungen wurden, werden gebeten, sich bei der Polizei Osnabrück unter der Telefonnummer 0541/327-2115 zu melden.

18. März 2026 0 Kommentare
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Finanzministerium (Archiv)

Finanzministerium weist Vorwürfe zur Zweckentfremdung von SVIG-Mitteln zurück

von Hasepost Redaktion 18. März 2026

Das Bundesfinanzministerium hat den Vorwurf der Zweckentfremdung von Mitteln aus dem Infrastruktur-Sondervermögen (SVIG) zurückgewiesen. In einem Fachaufsatz betonen Beamte des Hauses, ein Großteil der geplanten Investitionen sei zusätzlich und nicht auf andere Ausgaben umgelenkt worden. Zuvor hatten das Münchener Ifo-Institut und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) scharfe Kritik an der Verwendung der Gelder geäußert.

Finanzministerium widerspricht Kritik von Ifo und IW

Der Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesfinanzministerium, Armin Steinbach, weist gemeinsam mit weiteren Mitarbeitern des Finanzministeriums in einem Fachaufsatz den Vorwurf zurück, Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen (SVIG) seien zweckentfremdet worden. „Der Vorwurf geht fehl“, schreibt Steinbach laut „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). Von den bis 2028 aus dem Sondervermögen geplanten Investitionen in Höhe von 176,9 Milliarden Euro „sind 172,5 Milliarden Euro nicht nur aus einer verfassungsrechtlichen, sondern auch aus einer finanzpolitischen Perspektive zusätzlich“, heißt es in dem Beitrag, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Am Dienstag hatten das Münchener Ifo-Institut und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) scharfe Kritik an der Bundesregierung geübt. Laut IW wurden im Vorjahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen zweckentfremdet. Das Geld floss demnach nicht wie beabsichtigt in zusätzliche Investitionen, sondern in andere Projekte. Laut Ifo-Institut sollen sogar 95 Prozent der Mittel zweckentfremdet worden sein.

Beamte sehen Berechnungen als nicht belastbar

Steinbach und seine Beamten halten die Berechnungen von Ifo und IW für nicht belastbar. Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Jahres 2024 seien nicht auf das Jahr 2025 übertragbar. Nicht der Vergleich mit 2024 sei entscheidend, sondern ein Vergleich mit der Finanzplanung der Ampel-Koalition, argumentieren sie.
„Ohne die Einrichtung des SVIK wären die Investitionen als disponible Ausgaben im Jahr 2025 voraussichtlich stark gesunken“, heißt es in dem Artikel des Finanzministeriums.

Hinweis auf veränderte Haushaltsstruktur und Überjährigkeit

„Zweitens vernachlässigt die Analyse von Ifo und IW die Effekte der stark veränderten Struktur des Bundeshaushalts durch die Bereichsausnahme für sicherheits- und verteidigungsrelevante Ausgaben, im Zuge derer sich die Gesamtausgaben des Kernhaushalts deutlich erhöht haben“, heißt es weiter in dem Fachaufsatz. Drittens sei eine jährliche Betrachtung der Kreditaufnahme nicht geeignet, um eine adäquate Mittelverwendung zu bewerten.
Aufgrund der Überjährigkeit könnten nicht abgeflossene Investitionsmittel aus dem SVIK auch in den kommenden Jahren ausgegeben werden, so die Beamten. „Damit läuft der Vorwurf des Verschiebebahnhofs – zumindest für den Bundesanteil des SVIK – ins Leere.“

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18. März 2026 0 Kommentare
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Europäische Kommission

EU plant „EU Inc.“: Einheitliches Digitalrecht für Unternehmensgründungen

von Hasepost Redaktion 18. März 2026

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren Vorschlag für ein neues einheitliches Regelwerk für Unternehmen in der Europäischen Union vorgelegt. Mit „EU Inc.“ soll es Firmen erleichtert werden, in der gesamten EU zu gründen, zu operieren und zu wachsen. Ziel ist es nach Angaben der Brüsseler Behörde, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern und die Fragmentierung des Binnenmarkts zu verringern.

Neuer europäischer Unternehmensrahmen „EU Inc.“

„EU Inc.“ ist nach Angaben der Europäischen Kommission ein optionaler, standardmäßig digitaler europäischer Unternehmensrahmen. Der Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen innerhalb von 48 Stunden und für weniger als 100 Euro gegründet werden können, ohne Mindestkapitalanforderungen. Dies soll es Unternehmen in der gesamten EU erleichtern, zu starten und zu wachsen.
EU Inc. bietet Unternehmen die Möglichkeit, ein harmonisiertes Regelwerk zu wählen, anstatt sich durch unterschiedliche nationale Regelungen zu bewegen. Die Kommission teilte mit, dass dies besonders für innovative Unternehmen von Vorteil sei, die bisher mit 27 nationalen Rechtssystemen und über 60 Unternehmensformen konfrontiert waren.

Vollständig digitale Prozesse und vereinfachte Insolvenzverfahren

Der Vorschlag beinhaltet vollständig digitale Unternehmensprozesse. Zudem sind vereinfachte Insolvenzverfahren vorgesehen, um Gründern einen schnelleren Neustart zu ermöglichen. Nach Darstellung der Brüsseler Behörde soll dies zu einem einheitlicheren und effizienteren Rahmen im EU-Binnenmarkt beitragen.

Aussagen von Kommissionspräsidentin von der Leyen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte, dass Europa das Potenzial habe, der „beste Ort für Innovatoren“ zu werden. „Mit EU Inc. machen wir es drastisch einfacher, ein Unternehmen in ganz Europa zu gründen und auszubauen.“ Die Kommission forderte das Europäische Parlament und den Rat auf, bis Ende 2026 eine Einigung über den Vorschlag zu erzielen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

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E-Scooter (Archiv)

Bundeskabinett verschärft Haftungsregeln für E‑Scooter-Unfälle

von Hasepost Redaktion 18. März 2026

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung bei Unfällen mit E-Scootern beschlossen. Geschädigte sollen künftig leichter Schadensersatz erhalten können, da Halter und Fahrer von E-Scootern stärker in die Verantwortung genommen werden. Die Regeln sollen auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge gelten, jedoch nicht für bestimmte Nutzfahrzeuge. Hintergrund sind deutlich gestiegene Unfallzahlen mit E-Scootern in den vergangenen Jahren.

Neue Haftungsregeln für Halter und Fahrer

Geschädigte sollen künftig leichter Schadensersatz erhalten können, da eine Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern eingeführt wird, teilte das Justizministerium mit. Halter haften dann unabhängig von einem Verschulden. Für Fahrer wird eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten, wenn sie sich nicht entlasten können.

Deutlich gestiegene Unfallzahlen

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Im Jahr 2020 gab es weniger als 6.000 Unfallbeteiligte, während es 2024 bereits über 12.000 waren. Auch die Zahl der durch solche Unfälle geschädigten Dritten nahm zu.
Die neuen Haftungsregeln sollen auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways gelten, jedoch nicht für Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft.

Hubig: Sharing-E-Scooter besonders häufig betroffen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern häufiger in Unfälle verwickelt seien. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.“, so Hubig laut Justizministerium. Es gebe keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos – denn bei Mietwagen gelte diese Verantwortung schließlich auch, so die Ministerin.

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Krankenhaus (Archiv)

Eskalation am Persischen Golf gefährdet Klinikversorgung in Europa

von Hasepost Redaktion 18. März 2026

Die Eskalation am Persischen Golf gefährdet nach einem Medienbericht die Versorgung europäischer Krankenhäuser mit medizinischem Verbrauchsmaterial. Wegen der Blockade der Straße von Hormus haben chinesische Chemiekonzerne demnach höhere Gewalt erklärt und können bestehende Lieferverträge nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen erfüllen. Besonders betroffen sind Einweghandschuhe, Schutzkittel und Drainagen, die einen Großteil des klinischen Verbrauchsmaterials ausmachen.

Blockade der Straße von Hormus trifft medizinische Lieferketten

Wie der „Spiegel“ berichtet, haben chinesische Chemiekonzerne infolge der Blockade der Straße von Hormus offiziell höhere Gewalt erklärt und können Lieferverträge nicht mehr zu vereinbarten Konditionen erfüllen. Betroffen sind vor allem Einweghandschuhe, Schutzkittel und Drainagen – nach Einschätzung von Brancheninsidern rund 70 Prozent des gesamten klinischen Verbrauchsmaterials.

„Wer am meisten zahlt, kriegt es“

„Sechs von zehn Herstellern aus China nehmen momentan keine Bestellungen mehr an – weil das Rohmaterial wieder gehandelt wird wie zu Corona-Zeiten. Wer am meisten zahlt, kriegt es“, sagte Michael Koch, Produkt-Projektmanager beim Medizingroßhändler Medika Medizintechnik, dem „Spiegel“. Preissteigerungen von mindestens 20 Prozent hält Koch laut „Spiegel“ für realistisch.
Das Harzklinikum im sachsen-anhaltinischen Quedlinburg warnt bereits laut „Spiegel“ vor Aufschlägen von bis zu 30 Prozent, die die Krankenhäuser „hart treffen würden“.

Engpässe in Deutschland bislang noch nicht spürbar

In deutschen Krankenhäusern sind Engpässe bislang noch nicht spürbar, die Lager sind noch gefüllt. Branchenkenner warnen jedoch, dass es nach Angaben des „Spiegel“ nur eine Frage der Zeit sei, bis sich die Krise zeigen würde.

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Gordon Schnieder

Umfrage: CDU knapp vor SPD kurz vor Rheinland-Pfalz-Wahl

von Hasepost Redaktion 18. März 2026

Vier Tage vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz liegt die CDU in einer aktuellen Insa-Umfrage knapp vor der SPD. Während die CDU ihr Ergebnis im Vergleich zur letzten Befragung leicht verbessert, hat die SPD deutlich aufgeholt. AfD und Grüne behaupten sich im zweistelligen beziehungsweise oberen einstelligen Bereich, kleinere Parteien müssen um den Einzug in den Landtag bangen.

CDU knapp vor SPD in aktueller Umfrage

Vier Tage vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz sieht eine von Insa erhobene Umfrage für die „Bild“ (Donnerstagsausgabe) die CDU weiter an der Spitze. Demnach kann die Partei auf 28 Prozent der Stimmen hoffen. Das ist ein Punkt mehr als bei der letzten Insa-Umfrage im September 2025 und entspricht ungefähr dem Niveau der Landtagswahl 2021.
Die SPD erreicht in der aktuellen Erhebung 27 Prozent und legt damit um fünf Punkte im Vergleich zur vorherigen Umfrage zu. Der Abstand zwischen den beiden großen Parteien verringert sich damit auf einen Prozentpunkt.

Grüne stabil, AfD mit Zugewinnen gegenüber 2021

Die Grünen liegen in der aktuellen Insa-Erhebung unverändert bei neun Prozent. Die AfD kann im Vergleich zur Landtagswahl 2021 mit deutlichen Zugewinnen auf 20 Prozent hoffen, hat gegenüber der letzten Umfrage aber drei Prozentpunkte eingebüßt.

Kleinere Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde

Freie Wähler und Linke kommen in der von Insa für die „Bild“ erhobenen Umfrage jeweils auf fünf Prozent und müssen damit um den Einzug in den Landtag zittern.
Die Daten für die Umfrage wurden Insa zufolge vom 10. bis 17. März erhoben. Insgesamt wurden online 1.000 Personen befragt.

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Frankfurter Börse

Dax erholt sich weiter – Hoffnung auf Entspannung am Ölmarkt

von Hasepost Redaktion 18. März 2026

Der Dax hat am Mittwochmittag seinen Erholungskurs fortgesetzt und lag gegen 12:30 Uhr mit rund 23.845 Punkten etwa 0,5 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. An der Spitze der Kursliste standen Siemens Energy, die Commerzbank und Heidelberg Materials, während die Deutsche Telekom, FMC und RWE das Schlusslicht bildeten. Analysten verweisen vor allem auf Hoffnungen auf eine Entspannung an den Energiemärkten und auf die anstehende Sitzung der US-Notenbank.

Dax nähert sich Marke von 24.000 Punkten

Der Leitindex Dax zeigte sich zur Wochenmitte freundlich und setzte seine Erholung weiter fort. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 23.845 Punkten berechnet, was einem Aufschlag von 0,5 Prozent gegenüber dem Vortagesschluss entsprach. An der Spitze der Kursliste rangierten Siemens Energy, die Commerzbank und Heidelberg Materials, am Ende die Deutsche Telekom, FMC und RWE.

Hoffnungen auf Entspannung im Iran-Konflikt

Andreas Lipkow, Chef-Marktanalyst von CMC Markets, sieht eine veränderte Einschätzung der geopolitischen Risiken durch die Marktteilnehmer. „Die Investoren preisen wegen des steigenden Drucks auf den Iran eine potenzielle Entspannung an den Energiemärkten ein“, sagte Lipkow laut CMC Markets. Immer mehr Staaten forderten eine Lockerung der Situation in der Straße von Hormus. „Es soll eine politische und keine militärische Lösung herbeigeführt werden.“ Der Iran-Krieg verliere dadurch immer mehr an Schrecken für die internationalen Finanzmärkte.
Dabei gehe es den Investoren nach Einschätzung des Analysten weniger um das aktuelle Preisniveau als um die Dynamik der Ölpreisentwicklung. „Dabei spielt die Entschleunigung der Ölpreissteigerungen eine wesentlich wichtigere Rolle als das aktuelle Niveau jenseits der 100-Dollar-Marke bei der Rohölsorte Brent“, so Lipkow. „Im Vorfeld wurden von den Investoren Szenarien von 120 bis 150 US-Dollar durchgespielt, die nun an Wahrscheinlichkeit verlieren.“

Fokus auf Banken, Autobauer und US-Notenbank

Im Dax mache sich diese Entwicklung nach Einschätzung von Lipkow auch in der Branchenrotation bemerkbar. „Im Dax zeige sich dies durch einen verstärkten Fokus auf die Bankenwerte und die Renaissance der Autobauer“, sagte der Analyst von CMC Markets. „Technisch befindet sich der Dax jetzt an der Schwelle, ein wieder optimistischeres Kursterrain betreten zu können. Hierfür wirkt die runde Marke von 24.000 Punkten wie ein Magnet.“
Daneben rücke die Geldpolitik in den Blickpunkt der Investoren. „Im Fokus steht heute Abend die US-Notenbanksitzung, die Einblicke in die Einschätzung der Geldpolitiker zur konjunkturellen Lage und der Preisentwicklung in den USA geben wird“, so Lipkow weiter gegenüber CMC Markets. „Insbesondere das potenzielle Stagflationsthema dürfte dabei im Mittelpunkt stehen.“

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18. März 2026 0 Kommentare
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Bundesgerichtshof (Archiv)

BGH kippt Urteil: Warburg-Chef droht Millionen-Einziehung

von Hasepost Redaktion 18. März 2026

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal ein Urteil des Landgerichts Bonn teilweise aufgehoben. Die Einziehung von Tatlohn in Höhe von 40 Millionen Euro gegen den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius, muss neu geprüft werden. Das Verfahren selbst war zuvor wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt worden, was rechtskräftig bleibt.

BGH kippt Entscheidung des Landgerichts teilweise

Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Bonner Landgerichts teilweise aufgehoben. Die Einziehung von Tatlohn in Höhe von 40 Millionen Euro aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften gegen den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius, müsse erneut geprüft werden, teilte der BGH am Mittwoch mit.
Der Angeklagte soll für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011 wissentlich unrichtige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben haben, was der Warburg Bank ungerechtfertigte Steuervorteile in Höhe von über 161 Millionen Euro verschafft habe. Das Landgericht hatte das Verfahren gegen den Angeklagten wegen dessen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzugehen, wurde abgelehnt.

Neue Strafkammer muss Taterträge prüfen

Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und verwies das Verfahren zur erneuten Prüfung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Die neue Strafkammer muss nun prüfen, ob die Einziehung der Taterträge gegen den Angeklagten angeordnet werden kann.

Einstellung des Verfahrens bleibt bestehen

Das Urteil zur Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit bleibt jedoch rechtskräftig. Grundlage der Entscheidung ist das Urteil vom 18. März 2026 – 1 StR 97/25.

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18. März 2026 0 Kommentare
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Katastrophenschutz (Archiv)

Neue BBK-Präsidentin: Grit Tüngler stärkt Bevölkerungsschutz in Krisenzeiten

von Hasepost Redaktion 18. März 2026

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Grit Tüngler zur neuen Präsidentin des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) berufen. Die erfahrene Verwaltungsjuristin soll das Amt ab dem 1. April 2026 führen und den Bevölkerungsschutz in Deutschland an neue Sicherheitslagen anpassen.

Neue Spitze für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Alexander Dobrindt (CSU) beruft Grit Tüngler zur neuen Präsidentin des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Verwaltungsjuristin werde am 1. April 2026 die Führung des BBK übernehmen, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit.
„Der Bevölkerungsschutz ist eine zentrale Säule unserer Sicherheitsarchitektur“, sagte Dobrindt laut Innenministerium. Die aktuelle Sicherheitslage verlange, ihn „moderner, schlagkräftiger und krisenfester“ aufzustellen. „Grit Tüngler wird das BBK mit großer Erfahrung führen und die zivile Verteidigungsfähigkeit Deutschlands weiter stärken.“

Herausforderungen durch neue Risiken

Grit Tüngler erklärte, der Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe stünden angesichts neuer Risiken und komplexer Krisen vor großen Herausforderungen. Ziel sei es, Deutschland noch resilienter zu machen und die Fähigkeiten zur Vorsorge, Krisenbewältigung und schnellen Hilfe weiter auszubauen.

Lange Erfahrung in der Bundesverwaltung

Tüngler ist seit mehr als zwei Jahrzehnten in verschiedenen Leitungspositionen in der Bundesverwaltung tätig. Unter anderem leitete sie das Referat Luftsicherheit im Bundesministerium für Verkehr. Zuvor war sie im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie tätig.

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18. März 2026 0 Kommentare
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