25 Osterfeuer auf offizieller Liste
Osterfeuer unterliegen in Osnabrück strengen Auflagen und sind in den meisten Fällen genehmigungspflichtig.
Die Stadt Osnabrück hat für dieses Jahr 22 öffentliche Osterfeuer genehmigt. Dazu kommen auf der offiziellen Liste drei weitere öffentliche Osterfeuer, bei denen ausschließlich Kaminholz verbrannt wird.
Hier die Liste (PDF) zum Download.
Durch die Möglichkeit auch „genehmigungsfreie Kaminholzfeuer“ abzubrennen, wird diese Liste wohl nicht ganz vollständig sein, aber das sind die (großen) Osterfeuer, die der Stadt offiziell bekannt sind.
Damit Menschen, Tieren, Bäumen und Häusern nichts passiert, gibt es klare Regeln für alle, die ein öffentlich zugängliches Osterfeuer aufschichten:
- Die Grundfläche darf höchstens 25 Quadratmeter groß sein.
- Höher als vier Meter darf nicht geschichtet werden.
- Das Osterfeuer muss mindestens 50 Meter von Häusern und Wäldern entfernt aufgebaut werden und 15 Meter von Bäumen und Hecken.
- Verbrannt werden darf nur Gehölz- und Strauchschnitt.
- Dicker als zehn Zentimeter sollen die Äste nicht sein.
- Steht das Osterfeuer schon einige Tage, nisten sich dort gern Tiere ein. Daher muss es einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umgeschichtet werden.
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