Achtung Fahrradstraße: Hier gelten einige Besonderheiten, insbesondere ein Tempolimit, ohne dass von den Behörden extra darauf hingewiesen werden muss.
Wer in den vergangenen Jahren seinen Führerschein gemacht hat, wird es wissen. Viele ältere Verkehrsteilnehmer könnten allerdings verunsichert oder unwissend sein.
In den vergangenen Tagen wurden an zahlreichen Straßen der vorderen Wüste, wie hier an der Laischaftsstraße, die Schilder für die „Tempo 30“-Zone abgebaut und neue Schilder für eine „Fahrradstraße“ angebracht.
Radfahrer haben Vorrang und es gilt Tempolimit 30 in der Fahrradstraße
Neben dem grundsätzlichen Vorrang für den Radverkehr, gilt hier auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Maximal 30km/h dürfen Kraftfahrzeuge – aber auch Radfahrer – in einer entsprechend ausgeschilderten Fahrradstraße fahren.