Die im September angekündigten besonderen Parkplätze für Elektroautos (HASEPOST berichtete) sind nun eingerichtet.
Einer der ersten für Elektroautos mit dem Zusatzbuchstaben “E” auf dem Kennzeichen reservierten Parkplätze ist in der Bierstraße – und wird bereits von dort nicht zugelassenen “Stinkern” beparkt. Für nicht-elektrische Autos droht ein Bußgeld.
Die Stadt Osnabrück wird insgesamt vier Stufen für die Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) umsetzen. Stufe 1 ist die Reservierung von Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung an Ladesäulen; Stufe 2 sind sind Parkplätze an attraktiver Stelle oder in besonders sensiblen Bereichen. Diese ersten beiden Stufen wurden mit der Ausweisung der neuen Parkplätze (liste siehe unten) umgesetzt.
Statt Parkschein reicht für E-Autos bald eine Parkscheibe
Die dritte Stufe bezieht sich auf alle Bereiche in der Stadt, die mit Parkschein bewirtschaftet sind, dort dürfen E-Fahrzeugen nach dem EmoG für drei Stunden mit Parkscheibe parken – dies ist aktuell in Vorbereitung. In Stufe 4 werden in Parkraumbewirtschaftungszonen Bevorrechtigungen für EmoG-Fahrzeugen für 10 Stunden mit Parkscheibe folgen – auch diese Maßnahme wird bald umgesetzt, so das Presseamt der Stadt Osnabrück auf Nachfrage unserer Redaktion.
Wo sind die neuen Exklusiv-Parkplätze für E-Autos?
Neben der Bierstraße befinden sich weitere Parkplätze der Stufe 2 in der Lortzingstraße, am Altstadtbahnhof (Hasetorbahnhof), in der Möserstraße, am Kollegienwall, in der Bischofstraße am Marienhospital und am Hauptbahnhof (Heinrich- Heine- Straße).
Für alle anderen Autos droht ein Bußgeld
Autofahrer, deren Fahrzeug nicht mit einem “E-Kennzeichen” (Buchstabe “E” hinter den Ziffern) oder einer blauen Plakette (für im Ausland zugelassene Autos) ausgestattet ist, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 10,00 Euro rechnen.