Zollbeamte der Osnabrücker Finanzkontrolle haben am 3. März 2020 mehrere Arbeitnehmer entdeckt, die ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis an einem Bauvorhaben beteiligt waren. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet und sie wurden zur Ausreise aufgefordert.
Bei einer Baustellenkontrolle in Osnabrück haben Zollbeamte der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit bereits am 3. März fünf illegal beschäftigte Arbeiter erwischt. Die Zöllner wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.
Schwarzarbeiter ohne Aufenthaltsgenehmigung
Im ersten Obergeschoss des Einfamilienhauses trafen die Beamten fünf Personen an, die mit Aufräumarbeiten beschäftigt waren. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Arbeitnehmer aus der Ukraine stammten. Einen Aufenthaltstitel, der Ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaßen Sie nicht. Gegen die Personen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde hat inzwischen alle fünf Arbeitnehmer innerhalb der nächsten sieben Tage zur Ausreise aufgefordert.